Wie kann man den Fehlalarm einer brandmeldeanlage rückgängig machen?
Ich bin Elektriker und in der freiwilligen Feuerwehr und arbeite gerade mit Siemens an einer brandmeldeanlage mit automatischen wählgerät. Also sobald der Alarm im Gebäude losgeht, schickt die Anlage den Alarm zur Feuerwehr. Ich fragte den Kollegen von Siemens mal was mal was man tuhen kann wenn ein melder unbeabsichtigt durch staub oder ähnliches ausgelöst wird. Er war sich da nicht sicher ob man da was machen kann.
Meine Idee wäre einfach 112 Anrufen und denen die Lage schildern und der Alarmierten BF/FF melden das es sich um einen fehlalarm handelt.
Was meint ihr?
9 Antworten
Ok, hier mal ne Fachgerechte Antwort.
- Du solltest wirklich sichergehen, dass es unbeabsichtigt war
- Du solltest die Feuerwehr anrufen und sagen, dass es sich um ein Fehlalarm handelt, dann dreht häufig ein Großteil ab und ist bereit für richtige Feuer.
- Du darfst auf KEINEN Fall die BMZ zurückstellen, weil dann weiß die Feuerwehr nicht mehr welcher Melder ausgelöst hat.
(Aufgrund einer Anzeige am Feuerwehr - Bedienfeld kann die Feuerwehr 15-30 Minuten nach dem Feuer nachvollziehen, dass diese ausgelöst hat.)
- Du solltest Verantwortlichen vom Gebäude informieren, und mit ihm auf die FW warten.
Ich glaube du hast da gar nichts zu melden! Auch wenn dich das natürlich interessieren darf. Du lässt die Finger von so einer Anlage. Das macht wenn dann dein Chef und unter der normalen Nummer der Leitstelle.
Die Anlagen geben den Alarm zur zuständigen Rettungsleitstelle weiter, nicht zur Feuerwehr. Wenn es ein Fehlalarm ist, hat der Besitzer der Anlage z.B. eine Minute Zeit, dieses zu melden. Sonst muss er ja fürs Anrücken der Feuerwehr bezahlen.
Da wo ich arbeite passierte das letztens schon mal, das ein Kollege unbeabsichtigt mit Flüssigkeitströpfen die sich vernebelt haben und zu Hallendecke gestiegen sind, einen Rauchmelder ausgelöst hat. Dann gab es natürlich einen Alarmton und alle Mitarbeiter gehen nach draußen. Ein paar kollegen selber in einer Feuerwehr laufen dann zum Schaltschrank der Anlage und gucken welcher Melder ausgelöst hat und geben dann bei der leitstelle bescheid, das es ein Fehlalarm war (da muss man sich aber schon sicher sein, da hängt viel Verantwortung hinter, schliesslich kann es dann ja doch brennen...) ... jedenfalls waren die dann doch nicht schnell genug und der Kdow und ein paar Feuerwehrleute aus dem Ort die gerade in der Nähe waren kamen schon angefahren und haben sich über das Gelände verteilt und geguckt ob es brennt oder nicht...
Wenn die BMZ die Feuerwehr bereits informiert hat, darf man den Alarm an der BMZ nicht mehr quittieren und rückstellen. Selbst dann nicht, wenn es ein Täuschungs- oder Fehlalarm gewesen ist. Natürlich kann man bei der Feuerwehr oder der zuständigen Stelle anrufen und Bescheid geben, damit nicht unnötig Kosten verursacht werden.
Wenn die BMZ im sog. Tagbetrieb läuft, kann man in bestimmten Fällen die Information an die Feuerwehr verzögern und bei einem Täuschungsalarm ganz unterbinden. Im Tagbetrieb müssen mind. 2 Personen anwesend sein, die mit der Bedienung der BMZ vertraut sind.
Im Nachtbetrieb besteht diese Möglichkeit nicht. Da geht die Meldung gleich an die Feuerwehr weiter.
So ist jedenfalls die allgemeine Regel. Natürlich kann durch spezielle Vereinbarungen der Betreiber mit der Feuerwehr davon abgewichen werden.
Also sobald der Alarm ausgelöst ist kannst du es nicht rückgängig machen. Einzige Möglichkeit wäre dich Sensoren in Ordnung zu bringen und die Anlage neu hochzufahren. Die meisten Anlagen haben auch nen Resetknopf.
Du kannst natürlich anrufen. Allerdings wird die Feuerwehr trotzdem anrücken. Schließlich kannst du ja eine beliebige Person sein (bspw. der Brandstifter, der gerade das Gebäude angezündet hat).
Allerdings habe ich schon von Firmen gehört, die entsprechend ausgebildete und unterwiesene Personen bei der Leitstelle gemeldet haben, die im Falle eines Brandmeldealarms anrufen und einen Fehlalarm melden können. Dann rückt wohl auch nicht der gesamte Löschzug an. Ob das bei jeder Leitstelle geht und was da die Anforderungen sind, weiß ich nicht, das müsstest du bei dir mal abklären (Kreisbrandmeister wäre da wohl die erste Anlaufstelle).