ich wohne zur Miete. An Hand meiner Nachbarn konnte ich beobachten das diese nach und nach ihre Blumenkästen alle nur noch nach innen hängend umgehangen haben. Da ich meine Kästen erst neu gekauft habe, im Mietvertrag nichts drin steht und der Balkon nur 2qm gross ist möchte ich das nach innen Hängen vermeiden. Auch sind Blumenkästen die mitte auf den Gländer befestigt sind keine Option für mich. Ich wurde vom Vermieter noch nicht angeschrieben, da meine Kästen erst nach den Fotos der Balkons durch den Vermieter angefertigt wurde. Ich vermute das diese Fotos und die abanahme der Blumenkästen in einen Zusammenhang steht. Da erst danach die Blumenkästen umgehangen wurden.
Im Internet habe ich dazu nur das gefunden: Das Mietrecht schweigt zum Thema Balkonkästen. ... Daher dürfen sie Balkonkästen in Einzelfällen verbieten, wenn sie eine erhebliche Gefahr für Passanten oder unter dem Balkon geparkte Autos darstellen. Oder weil die Kästen schlampig angebracht sind. Dann müssen die Kästen innen am Geländer angebracht werden.
Quelle: https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/2835/
Mein Standort: Unter minen Balkon befinden sich noch 2 weitere Wohnungen. Direkt unter meiner Wohnung befindet sich ein weiterer Balkon, darunter im E Geschoss befindet sich eine Terrasse, welche plattenmässig mit den aussenmaßen von meinen Balkon abgeschlissen. Über deren terassenplatten befindet sich ein Aussengarten. Da die Mieterin im E Geschoss Rollstuhlfahrein ist nutzt sie diesen nie.
Wichtig zu erfahren ist, was schlampig angebrachte Blumnekäste genau sind.
Frage: was ist eine schlampige befestigung? ich habe meine Blumenkästen mit den beiden üblichen Standarthaltern befestigt.
Einen weiteren anhaltspunkt gibt dieses Urteil:
Landgericht Hamburg: Blumenkästen an der Außenseite müssen gut gesichert sein. Das Landgericht Hamburg entschied: Mieter müssen ihre Blumenkästen lediglich so befestigen, dass sie auch bei starkem Wind nicht hinabstürzen und Passanten oder Nachbarn gefährden können. Ist das gewährleistet, dürfen Blumentöpfe auch an der Außenseite des Balkons befestigt werden (LG Hamburg, Az.: 316 S 79/04).
Frage: Würde eine weitere Fixierrung mit Kabelbindern als nicht schlapige befestigung gewertet werden? Oder reicht meine Standartbefestigung aus? Wie kann ich mich gegen ein ausgesprochenes aufhängeverbot von aussenhängenden Blumenkästen wehren?