Darf mein Nachbar auf seinem Gewächshaus Stacheldraht auslegen, um zu verhindern dass Katzen darauf springen? Kann man ihn anzeigen?
Unser Nachbar hat auf seinem Gewächshaus aus Glas ein Gitter ausgelegt und darauf scharf schneidenden Stacheldraht verteilt, wohl um meine Freigänger-Katzen daran zu hindert dort hinauf zu springen. Nun hat sich eine junge Nachbarskatze so daran verletzt, dass sie zur Behandlung und zum Nähen in die Tierklinik musste. Was kann ich nun dagegen machen? Auf die Aufforderung des Nachbarn diesen Stachendraht zu entfernen hat der nette Nachbar nur erwidert, dass er das nicht tun wird. Ist das nun lt. Tierschutz schon strafbar oder nicht den Stacheldraht dort anzubringen? Was können wir Katzen-Freigänger-Besitzer machen?
3 Antworten
Mir hat bisher niemand gesagt, dass meine Katzen etwas kaputt gemacht haben o.ä. Natürlich würde ich für Schäden die sie verursacht haben, aufkommen.
Jetzt mal abgesehen davon, dass dies eine sehr rigide Maßnahme ist, ist sie rechtlich nicht zu beanstanden. Der Nachbar kann auf sein Gewächshaus legen, was er will. Verboten wären allenfalls Schnappfallen u.ä. Da Ihr Euch offenbar als Eigentümer der sogenannten Freigänger-Katzen fühlt, seid eigentlich Ihr dafür verantwortlich, dass die Tiere nicht aufs Nachbargrundstück gehen.
man muß seine Katzen nicht vom Nachbargrundstück fernhalten.Katzen dürfen sich frei bewegen.Meine sind auch Freigänger und ich fühle mich nicht als Eigentümer,ich BIN der Eigentümer.Du verwechselst das eventuell mit freilebenden Katzen.
... eine Grundbesitzer hat zwei aus der Nachbarschaft zu dulden.
Die Halter müssen aber einen etwaigen Schaden bezahlen. Ich gehe also davon aus, daß dies nicht erfolgt und somit eine Abwehr nötig wurde.