Wie kann ich verhindern, an eine Zeitarbeitsfirma zu geraten?
Ich hab vom JobCenter einen Vermittlungsgutschein erhalten und mich nun bei div. Privaten Arbeitsvermittlern "beworben". Auf was muß ich achten, daß ich nicht doch in die Fänge einer Zeitarbeitsfirma gerate? Woran erkenne ich die? Manche Arbeitsvermittler machen wohl nicht so deutlich, daß sie auch Zeitarbeitsverträge abschließen ...
9 Antworten
Sobald das Stellenangebot eine 35 h-Woche ansetzt, kannst du zu 99% davon ausgehen das es sich um einen Zeitarbeitsvertrag handelt! Deren Tarife basieren auf eine 35 h/Woche Bezahlung obwohl du mehr arbeitest.An die Klugscheißer hier (zeitarbeit ist besser als nichts!). Wenn das Zeitarbeitsgehalt nur marginal über Hartz IV steht, und du aber enorme Aufwendungen für diese Arbeit hast, z.b. bis zu 100km fahrt pro tag ohne Benzingeld, dann sollte diese Arbeit aus reinem Menschenverständniss nicht angenommen werden!!!
Man muss ja mit dem privaten Arbeitsvermittler auch einen Vermittlungsvertrag abschliessen. In diesem Vertrag könnte gleich verankert sein, dass man nicht an eine Zeitarbeitsfirma vermittelt werden möchte. Meine persönliche Meinung dazu: Wenn man vom Jobcenter betreut wird, heisst das, dass man Hartz-4 bekommt. Mir wäre es dann lieber, an ein Zeitarbeitsunternehmen vermittelt zu werden, als weiter von Hartz-4 zu leben. Man kann ja Angebote, die einem nicht passen, jederzeit ablehnen. Ich bin selbst private Arbeitsvermittlerin und auch ich arbeite teilweise mit Zeitarbeitsfirmen zusammen. Das bleibt gar nicht aus, da auch immer mehr Firmen auf Zeitarbeitskräfte zurückgreifen. Man muss sich beim privaten Arbeitsvermittler den Vermittlungsvertrag allerdings sehr genau durchlesen und was einem nicht sauber erscheint, aus dem Vertrag entfernen lassen.
du kannst dich über deine neuen potentiellen arbeitgeber informieren, dann weißt du ob es zeitarbeitsfirmen sind oder nicht.
es gibt neben vielen sehr schlechten auch ein paar gute leasingfirmen, die ihre mitarbeiter als ihr kapital betrachten und sie entsprechend behandeln. schau mal, ob du in deiner gegend eine gute firma findest. viel erfolg bei der jobsuche!
Bei Zeitarbeitsverträgen wird dir der 'Personalkaufmann' mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erklären, dass dein Arbeitszeitkonto in Zeiten in denen sie dich nichtbeschäftigen können belastet oder sogar ins Minus gefahren wird.
An diesem Punkt sagst du ihm, feundlich aber bestimmt, dass diese Praxis gegen Paragraph 11 Absatz 4 Satz 2 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und Paragraph 615 BGB verstösst. In Zeiten in denen sie dich nicht beschäftigen können (Annahmeverzug) müssen sie die im Arbeitsvertrag vereinbarte monatliche Arbeitszeit ( meist 151, 67 Stunden ) mit dem im Vertrag vereinbarten Entgeld ( meist der Mindestlohn ) vergüten. Du wirst also auch bezahlt wenn sie keinen Auftrag haben, solange du auf Abruf bereit stehst.
Wenn du ihnen das gleich im Gespräch sagst müssten die schon sehr verzweifelt sein, wenn sie dich trotzdem einstellen. ;-)
Diese Regelung kann und wird meines Wissens nach auch nicht durch fadenscheinige Tarifverträge umgangen.
Im Tarifvertrag BAP ist ausserdem festgeschrieben, dass Minusstunden nur bei einer ausserordentlichen Kündigung (also fristlos) oder bei Kündigung durch den Arbeitnehmer vmit dem Arbeitsentgeld verrechnet werden dürfen. D.h. kündigen sie dir ordentlich bleiben sie auf den Minusstunden sitzen.
Auch wer schon in soeiner Sklavenfirma arbeitet: wenn sie nichts zu tun haben auf keinen Fall einen Antrag auf Urlaub oder Freizeitausgleich unterschreiben und auf o.g. Paragraphen verweisen. Es ist euer Geld und die dürftigen Gesetze die es gibt kann man durchaus auch zu deren ungunsten auslegen.
Hoffe das hilft ein paar Leuten. Lasst euch von den Schweinen nicht anrotzen. ;-)
Es gibt durchaus auch Zeitfirmen, die "anständige" Entlohnung bei normalen Arbeitsbedingungen anbieten. Wenn Du durch einen Arbeitsvertrag bei einer Zeitarbeitsfirma Deine Bedürftigkeit beenden kannst, warum willst Du dann keine Arbeit dort annehmen?
Anständig wäre die gleiche Bezahlung die das Stammpersonal des Kundenbetriebes auch bekommt. Das ist so auch gesetzlich festgelegt, allerdings ist dem Verfasser des Gesetzes wohl vermutlich etwas Geld aus fragwürdigen Quellen zugelaufen.... so dass die Formulierung, so gehalten, weitgehend wertlos ist. :-)
Und ja, ich bin Zeitarbeiter. Und nein, es ist erfahrungsgemäß nicht das hochgelobte 'Sprungbrett'.