Kostenübernahme Arbeitsschutzschuhe
Hallo,
ich habe folgende Frage: Bei meiner derzeitigen Arbeitsstelle muss ich Arbeitsschutzschuhe mit Stahlkappe tragen. Also ich dort angefangen habe, hat die Zeitarbeitsfirma, bei der ich bin, die Kosten übernommen und ein Paar Schuhe bezahlt. Jetzt habe ich von meinem Arzt gesagt bekommen, dass ich spezielle Schuhe brauche, da ich eine Beinverkürzung habe und somit angepasste Schuhe brauche, die einen kleinen Absatz haben. Diese würden knapp 120€ kosten und meine Zeitarbeitsfirma sagt mir jetzt das sie nur 20€ der Kosten übernehmen würden. Meine Frage ist jetzt, ob das korrekt ist, dass sie nur 20€ zahlen würden oder ob das vielleicht schon ein Entgegenkommen ist, sodass sie eigentlich gar nichts zahlen müssten oder ob ich verlangen kann, dass sie mehr wenn nicht gar alles zahlen, da, wie ich bisher gehört habe, der Arbeitgeber für den Arbeitsschutz verantwortlich ist.
Danke schon mal für alle Antworten.
Grüße!
9 Antworten
Bitte lies in der Berufsgenossenschaftlichen Regel BGR 191. Für dich kommt wahrscheinlich die Gesetzliche Rentenversicherung als Leistungsträger infrage. Dort mußt du einen Antrag stellen (Antrag auf Leistungen zur Teilhabe), mit Kostenvoranschlag eines Orthopädieschuhmachers. Der Arbeitgeberanteil sollte so hoch sein wie die Kosten für "normale" Sicherheitsschuhe. Voraussetzung für den Start der ganzen Aktion ist ein ärztliches Attest. Im SGB IX Pkt R8.4.2 steht auch was zum Thema.
Wenn die Arbeitsbedingungen Schutzschuhe erforderlich machen, hat der Arbeitgeber die kostenlos zur Verfügung zu stellen. Ortophädische Schuhe werden von der betreffenden Berufsgenossenschaft bezuschußt. Bitte Deinen Arbeitgeber mit der Berufsgenossenschaft Kontakt wegen Kostenübernahme aufzunehmen.
Grundsätzlich muss der Arbeitgeber die Kosten für persönliche Schutzausrüstung wie Arbeitsschuhe tragen. Üblicherweise muss sich ein Arbeitsnehmer bei Sondermodellen an den Kosten beteiligen. Es muss - im Zweifel mit Hilfe von Gewerkschaft, Betriebsrat, ... - geklärt werden, ob es sich bei deinen jetzt erforderlichen Arbeitsschuhen um eine Luxusanschaffung handelt (was ich bezweifle, da es medizinische Gründe gibt). Aus dem Bauch heraus würde ich vermuten, dass der Arbeitgeber mehr als die angebotenen 20 Euro übernehmen müsste. Es lohnt auf jeden Fall, hier einen Fachmann für Arbeitsrecht zu kontaktieren.
Mitunter kann auch die Krankenkasse einen Teil übernehmen, da die Schuhe vom Arzt verschrieben wurden. Vielleicht erreichst Du durch die Selbstbeteiligung bereits die Grenze und kannst bei der Krankenkasse eine Freistellung beantragen. Dann müssen die Schuhe evtl. von der Kasse komplett übernommen werden.
zumindest die üblichen Kosten für Arbeitsschuhe muss der Arbeitgeber tragen. Ich weiss nicht, was üblich ist. Meine Arbeitsschuhe haben deutlich mehr als 20 Euro gekostet, aber es gibt auch sehr kostengünstige Modelle.
Arbeitsschutz, hat nichts mit deinen privaten Gesundheitlichen Problemen zu tun, die Beinverkürzung beruht ja nicht auf einem Arbeitsunfall. Allerdings steht dir ein Zuschuss von der Krankenkasse zu, vorbeugende Massnahmen. Einfach mal Nachfragen.
An Pfändungsgrenzen hatte ich noch gar nicht gedacht.
ok da müsste ich mal bei meiner Krankenkasse nachfragen wie das aussieht. Aber ob das Rechtens ist das meine Firma direkt sagt 20€ und nicht mehr weißt du auch nicht genau?