Was passiert wenn man seit Jahren keine Steuererklärung abgegeben hat?
Wenn man als Arbeitnehmer seit 5 Jahren (aus welchen Gründen auch immer) keine Steuererklärung abgegeben hat, berufstätig ist, nie angemahnt wurde und für 2007 jetzt wieder eine abgibt, was passiert dann? Muss man die für die letzten Jahre nachreichen oder zählt es gar als Straftat?
7 Antworten
Wenn Du hättest abgeben müssen und hast es nicht getan, kann das FA Dich schlimmstenfalls schätzen - das wird dann in jedem Fall teuer.
Dass es sich um einen Straftatbestand handelt, wage ich zu bezweifeln...
Du wirst für 2007 eine Rückzahlung oder eine Nachzahlungsaufforderung bekommen.
Was soll sonst passieren?
gar nix passiert da, wenn du nicht zur abgabe verpflichtet warst.
das bist du immer dann, wenn du z.bsp. lohnersatzleistung bezogen hast ect.
Oder über einen bestimmten Satz verdienst... (wie hoch war der grad noch?)
http://www.steuerlinks.de/download/2007-anleitung-est-1-a.pdf
hier kann man nachlesen wann erklärungspflicht besteht und für wen.
von einem bestimmten satz an verdienst steht da nix.
Eine Steuererklärung ist nur abzugeben, wenn man pflichtveranlagt ist. Das heißt, man muß dazu verpflichtet sein, z. B.bei Erhalt von Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Krankengeld u. a. Es passiert also gar nichts, außer dass die vergangenen 5 Jahren einiges Geld verschenkt wurde, wenn man dann wieder eine abgibt.
wenn das Finanzamt keine Steuererklärung angefordert hat, musstest Du auch keine abgeben. Wennn Du jetzt wieder eine abgiebst, wird das FA Dich auch im kommenden jahr wieder auffordern und Du musst dann begründen, warum Du ggf. keine abgeben musst.
Strafbar ist Dein Verhalten in keinem Falle.
Hätte eigentlich gedacht, dass man die letzten Jahre dann noch nachweisen muss. Fragt dann da wirklich keine nach?
Wenn Deine 2007er Erklärung keine großen Nachzahlungen bringen wird (was ich mal annnehme), dann tatsächlich nicht. Allerdings sind wir als Arbeitnehmer verpflichtet, alle steuerrelevanten Unterlagen 10 Jahre lang aufzubewahren.
Trifft das mit der Schätzung auch zu, wenn alle 5 Jahre komplett nachweisen kann?