Als angeklagter vor Gericht nicht erscheinen wegen Krankheit ?

6 Antworten

Du hättest heute noch zum Arzt gehen können und dir ein Attest holen und dieses faxen. Solange du aber nicht bettlägerig bist, mußt du hin. Anderfalls ruf morgen früh vor Verhandlungsbeginn die Geschäftsstelle des Gerichts an und reich das Attest nach. Die Varhandlung wird dann verschoben, du bekommst einen neuen Termin.

Gute Besserung!

MrM97687 
Beitragsersteller
 06.03.2018, 20:00

Ich habe seitdem 5 mal erbrochen, ich muss mit dem Zug fahren und ich glaube nicht das es im Interesse der Fahrgäste ist wenn ich total krank mit weiß Gott was dann Zug fahr, ich könnte ja die anderen anstecken

Und gestern und heute nachmittag ging es noch, es ist erst gegen 5 schlimm geworden

Bitterkraut  06.03.2018, 20:04
@MrM97687

Das ist immer so, dass solche Geschichten gegen Abend akut werden. Geh morgen zum Arzt,lass dich ein paar Tage krankschreben und faxe das Attest dem Gericht. Vorher mußt du anrufen, damit die wissen, dass du nicht kommen kannst und keinen Alarm machen. Und nicht Punkt 8, sondern vor 8. Punkt acht sitzen alle schon im Saal, das ist etwas spät. Ne Mailadresse hast du ja auch bekommen.

Ist zwar doof jetzt, aber du mußt dich darum kümmern.

MrM97687 
Beitragsersteller
 06.03.2018, 19:48

Also ich warbis 7 in der Arbeit

Es hatte da kein Arzt mehr offen

Bitterkraut  06.03.2018, 19:57
@MrM97687

Ja, dann regel das morgen früh. Manchmal kann man die Dinge nicht ändern. Ruf morgen vor 8 bei der Geschäftsstelle des Gerichtes an, geh zum Arzt und faxe denen danach das Attest.

Und jetzt trink nen Tee, nimm ein Aspirin, kuschel dich aufs Sofa, und werd gesund.

MrM97687 
Beitragsersteller
 06.03.2018, 20:06
@Bitterkraut

Das tue ich jetzt auch, und ja ich hab auch jetzt die Mail geschrieben und mich entschuldigt das es erst so spät kommt, aber ich kann nichts ändern und ich werde jetzt erstmal was gegen meinen Magen tun

Was denn nun? Eine Verhandlung oder eine Anhörung?

Grundsätzlich hast du ein Recht angehört zu werden (was auch schriftlich geht).

Und nach §230 StPO findet kein Verfahren gegen einen ausgebliebenen Angeklagten statt.

Es ist aber wichtig dein Ausbleiben ausreichend zu begründen, in diesem Falle durch ärztliches Attest, dass dir Vernehmungsunfähigkeit attestiert.

Wird das Ausbleiben nicht rechtzeitig und ausreichend begründet wird der Richter schlicht einen Haftbefehl erlassen.

Melde dich jetzt per Email krank, rufe morgen früh an und gehe dann zum Arzt.

Du musst dem Gericht unbedingt mitteilen das Du krank bist,heute noch per Email mit Geschäftszeichen und morgen noch einmal anrufen,dann brauchst Du ein ärztliches Attest das Du nicht verhandlungsfähig bist und das dem Gericht dann nachgereicht werden muss,die können Dich ansonsten morgen zwangsweise vorführen lassen wenn Du denen das nicht mitteilst.

Interessant - es ist 19.30 Uhr. Wann wurdest Du von der Arbeit nach hause geschickt?

Warum warst Du dann nicht sofort beim Arzt??

Telefon: 08341 / 801-0 ( rufe um Glockenschlag 8.00 dort an - nachdem Du schon vorher Dein Nichterscheinen per Email angekündigt hat )

Du benötigst eine Bestätigung, dass Du nicht reisefähig bist.

E-Mail: poststelle@ag-kf.bayern.de

MrM97687 
Beitragsersteller
 06.03.2018, 19:48

Ich wurde um 7 nach Haus geschickt

MrM97687 
Beitragsersteller
 06.03.2018, 19:49
@MrM97687

Da hätte kein Arzt mehr offen

Bist du beim Arzt gewesen um dir ein Attest zu holen?