Darf eine GmbH Sachen kaufen, die betrieblich nicht erforderlich sind?

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Eine Kapitalgesellschaft hat keinen Privatbereich. Das gilt auch für eine GmbH.

Wirtschaftsgüter, die von der GmbH erworben werden, sind immer Betriebsvermögen, auch wenn sie nach dem Geschäftsgegenstand tatsächlich nicht der GmbH dienen.

Das gilt auch für eine Wiese.

Allerdings sind dann die Erträge aus der Wiese (Pachteinnahmen, Einnahmen aus dem Heuverkauf) als Erlöse der GmbH zu erfassen und nicht privat zu vereinnahmen.

Helmuthk  17.11.2017, 11:14

Danke für den Stern Helmuthk

Dirk-D. Hansmann  22.10.2014, 04:05

Auch der Verkauf wird steuerpflichtig, was ja privat auch womöglich anders sein könnte.

Und es sollte sich wohl nicht um eine nahe stehende Person beim Verkäufer handeln? Sehe ich das richtig?

Ich sehe nur ein Problem wenn die GmbH in Liquiditätsschwierigkeiten kommt. Weil das allein reicht ja schon für die Insolvenz.

Außerdem würde ich da mal mit einem Anwalt drüber sprechen, denn eigentlich ist ein Geschäftsführer verpflichtet das Unternehmen nach den Grundsätzen den guten Kaufmanns zu führen. Darunter fällt auch der bereits geäußerte Verdacht der Untreue.

Wenn die Wiese Dir schon gehört und Deine GmbH kauft sie Dir ab, dann wäre ich mir auch nicht so sicher ob da nicht Ärger vorprogrammiert ist. In der Gründungsphase gibt es z.B. einen Begriff von der verschleierten Sachgründung. Also man besorgt sich Geld. Haut das ganz schnell an sich selber raus und kauft dafür den Pkw, den PC und noch ein paar Wirtschaftsgüter (steuerliche Schäden lassen wir mal weg), dann kann es sein, dass das Gericht Dir mitteilen lässt so nicht. Geld muss noch einmal eingebracht werden, dass zählt nicht.

So eine Gefahr kann auch von außen kommen. Wenn es dem lieben Nachbarn nicht gefällt, wie es so schön heißt.

Unter dem Strich empfinde ich Deine schlaue Idee als überhaupt nicht schlau. Dann bespreche lieber mit Deinem Steuerberater ob Dir die GmbH ein Darlehen für den Kauf geben kann. Also vorsichtig. Ich sage nicht das sei besser oder ungefährlicher. Das ist eine Sache die muss geprüft werden. Und nicht hier auf so einer "Laien diskutieren mal fröhlich vor sich hin Plattform". Auch wenn hier einige Profis oder interessierte Laien dabei sind. Das ersetzt eine genaue Prüfung auf keinen Fall. Und die muss persönlich erfolgen und durch jemanden der das darf. Rechtsanwalt oder Steuerberater.

Joerg3000 
Beitragsersteller
 22.10.2014, 07:12

Danke für die Antwort, aber die GmbH ist nicht in der Gründungsphase, das Grundstück gehört nicht mir, und Liquiditätsprobleme zeichnen sich nicht ab.

Ich denke Untreue kann ich ausschließen, wenn alle Gesellschafter den Kauf beauftragen. Zwischenzeitlich konnte ich meinen Steuerberater erreichen, der mir zum Kauf rät.

Ich danke hier allen für die Bedenken, denn da waren wirklich ein paar interessante Aspekte dabei, die ich noch nicht kannte (also gut, dass ich gefragt habe). Danke und Grüße, Jörg

Dirk-D. Hansmann  22.10.2014, 08:51
@Joerg3000

Hallo Jörg,

erst einmal prima, dass Du da tatsächlich mit Deinem Steuerberater drüber gesprochen hast! Das nimmt ja auch etwas Druck aus den Überlegungen.

Diese möchte ich Dir noch kurz mitteilen, da Du ursprünglich nach rechtlichen Dingen gefragt hast und meine Antwort sollte das Ziel der Sensibilisierung für diese Fragen zur Folge haben.

Viel entscheidender ist für mich aber ein anderer Ansatz und eigentlich sollte man erst danach über rechtliches sprechen.

Es heißt nicht umsonst: Schönheit vergeht, Acker besteht. Damit ist der Wert von Grund und Boden als sicherere Anlageform bestätigt. Mal abgesehen davon, dass durch die Bevölkerungsentwicklung in Zukunft wohl nur noch die Bodenpreise in den Ballungsräumen steigen. Die Alten sterben nach und nach, da sie aber nicht ausreichend für Nachwuchs gesorgt haben und wir da auch nicht alle umlenken wollen kommt wenig Nachschub in die Bevölkerungspyramide und sie baut sich ja schon massiv um.

Damit sind nur geringe oder gar keine Wertsteigerungen zu erwarten. Zu allem Überfluss wäre ein Gewinn auch noch steuerpflichtig. Das ist ja in einer GmbH die Regel. Auch einen steuerlichen Vorteil kennt ein Grundstückskauf nicht.

Was Dein Berater sicher im Blick gehabt hat, dass ist folgendes Spiel: Die Gewinne werden vermutlich aus bereits versteuerten Jahren kommen. Denn sonst würde es tatsächlich die Liquidität noch mehr beeinflussen.

Beispiel zur Funktionsweise, da stimmt jetzt weder die Körperschaftssteuer, noch die Gewerbesteuer. Trotzdem behaupte ich mal, dass die GmbH dieses Jahr einen Gewinn von 30.000 Euro am Jahresende erwirtschaftet haben wird.

Weil der Grundstückskauf nun aber das Ergebnis nicht verändert kann folgendes "lustiges" passieren. Die Wiese kostet 30.000 Euro. Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sollen 15.000 Euro sein. Jetzt steckst Du als Geschäftsführer den Gewinn in diese Wiese. Nächstes Jahr wird die Bilanz aufgestellt und Ups die Steuer wird fällig. 15.000 Euro. Die kluger Weise sonst aus dem Gewinn bezahlt worden wären.... Damit hättest Du ein Problem wenn nicht aus anderen Gründen noch 15.000 Euro da liegen.

Ich bin auch als Berater vorsichtig. Darum habe ich selber eine UG gegründet und keine GmbH. Es kam glatt womit nicht gerechnet werden konnte, ich war als einziger Arbeitnehmer richtig krank. Tatsächlich arbeitsunfähig. Für ein halbes Jahr hatte ich Vorsorge in den ersten 12 Monaten sorgen können. Trotz der Kündigung aller Verpflichtungen ist natürlich ein Problem entstanden. Nicht nur daher, sondern weil ich es in meiner Praxis mehr als einmal erlebt habe: Es ist m.E. immer ratsam die Kosten für ein Jahr in der "Rücklage" zu haben (Rücklage nicht im steuerlichen Sinne, sondern Sparvermögen).

Wie gesagt, wenn der Geschäftsführer Monate auf der Nase liegt kostet die GmbH auch Geld. Dazu kommt aber noch der Neustart. Die Kunden wieder für sich gewinnen usw. Das verlängert die Zeit ohne Einnahmen. Also das eine Jahr ist schon mein persönliches Minimum.

Das sind schon zwei Risiken die ich Dir zu bedenken gebe. Eigentlich fast drei.

Jetzt kommt das für mich wichtigste Argument. Es knüpft an den geringen Ertrag eines Grundstückes an. Wenn da eine GmbH ist, die augenscheinlich ordentliche Erträge produziert, warum dieses Geld nicht in eine Erweiterung stecken?

Dabei gibt es ja die verschiedenen Möglichkeiten: Bestehende Software mit mehr Werbeaufwand breiter streuen. Oder die Software so entwickeln, dass man damit höherpreisige Käuferschichten erobert. Und damit entweder die GmbH umstrickt oder nur erweitert. Oder das man Einstiegsprodukte auf den Markt bringt, die für Einsteiger sinnvolle bezahlbare Module anbietet.

Gerade letzteres ist in der Regel überhaupt sinnvoll. Auch wenn man Software am Anfang nicht gleich mit allen gedachten Features entwickelt ist das doch etwas anderes.

Das wären Produkte mit fast unveränderter Zielgruppe. Doch wirtschaftlich schlechte Zeiten können immer kommen, ich habe schon erlebt, wie innerhalb von Tagen bei Unternehmen mit Umsätzen im sechsstelligen Bereich auf Null gefallen sind. Glaub mir das wünscht man niemanden. Das Ruder dreht so schnell niemand.

Man kann aber vorbeugen. Indem man guckt was mit der bestehenden Distribution, der im Haus vorhandenen Qualifikation noch entwickelt werden kann. Ich nenne dieses vorgehen Brückenbau. Ich wähle eine zweite Zielgruppe. Erst habe ich vielleicht nur Dienstleister im Auge gehabt (viel zu pauschal für eine Zielgruppe, ist klar), nehme mir jetzt aber den Handel vor. Adaptiere das Produkt und wenn es nur in der Außendarstellung ist.

Jetzt kommt der eigentliche Brückenbau. Zwischen den Zielgruppen gibt es andere, die man bei weiteren Expansionsschritten ebenfalls aufnimmt. Dabei kann man auch Großhandel auf Einzelhandel gehen. Damit wären dann z.B. Datenbankeninhalte tauschbar.

Wie gesagt: Ich kenne Deine Software nicht. Aber es kann auch vom Ego-Shooter gestartet werden und man entwickelt Strategie-Spiele.

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Dirk-D. Hansmann  22.10.2014, 08:59
@Dirk-D. Hansmann

Natürlich sind es nicht nur Chancen, es geht auch um Risiken. Aber die Risiken bei Eurer Zielgruppe scheinen ja im Griff zu sein. Bei jeder Erweiterung können alte Risiken wachsen oder andere Risiken kommen.

Trotzdem scheint mir eines sicher: Die Rentabilität im Falle eines einfach funktionieren liegt nicht bei 5%. Wie es schon gut wäre, wenn wir über die Wiese reden.

Darüber schafft man der GmbH eine größere Sicherheit. Selbst wenn eine Zielgruppe durch einen anderen Anbieter mit Kampfpreisen abgeworben wird. Wenigstens die neue Gruppe ist inzwischen entwickelt. Arbeitsplätze können vielleicht (in so einem Fall) nicht alle gerettet werden. Trotzdem braucht man nicht alles für einen Sozialplan auf den Kopf zu hauen.

Als Unternehmensberater kann ich Dir dieses wirklich aus Erfahrungen sagen und raten. Natürlich darf auch die richtige Arbeits-Organisation für eine solche Erweiterung nicht vergessen werden. Es soll kein Anbau sein, sondern ein organischer Ausbau. So wie man es bei einem Haus auch tun würde.

Nein, da Unternehmenskapital != Eigenkapital. Das Grundstück kaufst du ja für dich persönlich, wenn es dem Unternehmenszweck nicht dient. Ein guter Steuerberater bekommt sowas aber auch so hingedreht, das du dir auch ein Grundstück auf dem Mond kaufen kannst und es "dient dem Unternehmen" ;-)

Joerg3000 
Beitragsersteller
 21.10.2014, 12:14

Inwiefern kaufe ich die Wiese für mich persönlich? Sie ist ja Eigentum der GmbH (Betriebsvermögen).

Soviel ich weiß darf eine GmbH überschüssige Gelder auch in Sachwerten parken.

Aber die dürfen nur mit dem Wert in den Büchern auftauchen, der aktuell garantiert in kürzester Zeit zu erlösen wäre; das kann mehr oder auch weniger als der Kaufpreis sein.

Du müsstest also eine liquide "Wertschwankungsreserve" einkalkulieren.

Helmuthk  21.10.2014, 12:16

Kennst Du das "Niederstwertprinzip" im Steuerrecht und Handelsrecht?

Danach darf ein Wirtschaftsgut in der Bilanz niemals höher angesetzt werden als die Anschaffungskosten (Kaufpreis, Notarkosten, Grundbuchkosten, Grunderwerbsteuer).

ArasA  21.10.2014, 12:20
@Helmuthk

Bzw. darf in der Bilanz nur der objektivierte Wert (oder wie das heißt) erscheinen. Patente und immatrielle Sachgüter, die nicht eingekauft werden, dürfen nicht in die Bilanz. Das sollte auch analog beim Grundstück gelten...Kannst also nicht das Grundstück höher bewerten, als was du dafür ausgegeben hast.

gekicher16  21.10.2014, 12:30
@ArasA

OK, dann lag ich ja fast richtig...

Wieso sollte sie das nicht dürfen?

Joerg3000 
Beitragsersteller
 21.10.2014, 12:15

Hihi, genau das frage ich mich. Vielleicht gibt es aber steuerlich etwas, was dem entgegen spricht. Deshalb meine Frage.