Verwendungszweck Unterhalt

7 Antworten

Was die Kindesmutter mit dem Unterhalt macht interessiert niemanden, weder dem Jugendamt noch dem Gericht,sie kann es verwenden wie SIE will, leider!!!! Spreche aus eigener Erfahrung, in unserem Fall: Kindesmutter geht nicht !! arbeiten, geht einmal im Monat ins Nagelstudio, zum Fitness ect., bestimmt nicht vom Hartzgeld!! bekommt ja auch jede Menge Unterhalt und der Junge läuft seid 3 Jahren in den gleichen Sachen rum, weil die gleich 3 Nummern zu groß gekauft werden, im übrigen, Zahnspange, Brille und sonstiges sind mit dem Unterhalt abgegolten

Lissy832  20.10.2010, 15:15

leider leider hast du mit deiner aussage vollkommen recht!!! dem vater geht es nichts an wohin das geld wandert und kindsmutter darf vom vater noch einkommensnachweise fordern etc... das ist so eine sache die vollkommen verkehrt läuft... und zu deiner erfahrung: genau das gleiche passiert bei uns auch! wir rackern uns den hintern ab um dem unterhalt fürs kind meines mannes zu decken und die "mutter" geht davon feiern, nägel machen, solarium usw usw... arbeiten ist der ebenfalls ein fremdwort schließlich hat sie ja ein kind, was für sie ein freifahrtschein zum "nicht arbeiten" ist! da wird einem bei dem gedanken schon kotzübel aber den mund aufmachen darfst zu dem thema auch nicht... wie gesagt bei diesem thema läuft hier so einiges verkehrt! mehr als traurig aber leider realität!

lablu  20.10.2010, 15:25
@Lissy832

hallo Lissy832, geh mal auf diese Seite, ist ganz interessant für uns: http://www.vafk.de/ es müsste in Deutschland noch weit mehr solcher Vereine geben, ich glaube, dann gäbe es bald weniger solche Mütter,die meinen ihre Kinder sind ihre Arbeitgeben Gruß und schönen Tag noch

Ergänzung zu den anderen Antworten : Unterhalt darf nicht angespart werden, sondern muss für die lfd. Kosten des Kindes verwandt werden. Bei Zusatzkosten wie Klassenfahrt oder außergewöhnl. Kosten wie Zahnspange, Brille etc. sollte geprüft werden, inwieweit sich der andere anteilig daran beteiligen kann. Aber das macht das Jugendamt bei Bedarf.

lablu  20.10.2010, 13:54

wenn die Mutter für das Kind jeden Monat einen kleinen Betrag zur Seite legt, für Fahrerlaubnis und so, das soll nicht gehen?

katrinchen1971  21.10.2010, 13:32
@lablu

Sicher, sie ist ja barunterhaltspflichtig, davon kann sie gern etwas zurücklegen. Aber das läuft ja auch oft über Sparbücher etc.

Der Unterhalt ist für alle Kosten die für dich notwendig sind, also auch Medizin, Schulbücher usw.

Der Kindesunterhalt ist für alles zu verwenden, was das Kind benötigt. Dazu zählen Kleidung, Taschengeld, Sportvereine, Schulsachen, Klassenfahrten usw. Es zählen aber auch anteilige Miete und Verbrauchskosten (auch Telefon) dazu.

Dein Vater liegt falsch.

zweifachleben 
Beitragsersteller
 19.10.2010, 17:57

Hihi okay soooo viel können wir damit nicht bezahlen :)Aber vielen Dank für die Antwort

dubesor  19.10.2010, 18:07
@zweifachleben

achso, da du den Paragraphen haben wolltest:

§ 1610 Abs. 2 BGB

Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf, bei einer der Erziehung bedürftigen Person auch die Kosten der Erziehung.

Das ist insoweit falsch als der Kindesunterhalt dazu dient Dir zu ermoeglichen Dich zu entwickeln und Deinen Lebensstandard zumindest zu erhalten. Das steht so in jedem besseren kommentar zu Kindesunterhalt. Insoweit ist der Kindesunterhalt auch zweckgebunden, JA.
Dein Vater hat insoweit unrecht als es um mehr als essen und kleidung geht. Kindesunterhalt deckt alles ab, was Du benoetigst von Wasser zum waschen ueber die miete bzw analoge kosten zum wohnen bis zum Verein und dem Urlaub ....... also weit mehr als essen und anziehen.

zweifachleben 
Beitragsersteller
 19.10.2010, 17:58

Gibt es dazu irgendeinen Gesetzestext? Damit ich das Schwarz auf weis habe?

James131  19.10.2010, 18:01
@zweifachleben

Der gesetzestext an sich wird Dir nicht viel nutzen, in .de ist das in $$ 1601ff geregelt ..... was Du benoetigst, sind die kommentare dazu und alle grossen kommentare ( auslegungen) sehen dies so

James131  19.10.2010, 18:02
@James131

ups ... §§1601ff BGB .... sorry