Wie kann ich bei der R+V Versicherung das Einzugsdatum einer Lastschrift ändern?
Ich bin Kundin der R und V Versicherung und wollte nun gerne das Einzugsdatum der Lastschrift auf den 15. des Monats ändern lassen. Dazu habe ich aber auf der Internetseite bisher nicht das passende Formular gefunden. Weiß vielleicht zufällig jemand, was für ein Formular man ausfüllen muss in so einem Fall bzw. wie man das der R+V Versicherung mitteilen soll ?
Viele Grüße
7 Antworten
idR kann das Einzugsdatum vom Versicherungsnehmer nicht frei gewählt werden. die Fälligkeit und damit der Einzug ist in den AGB festgelegt. da lässt sich leider nichts dran rütteln.
da lässt sich leider nichts dran rütteln.
Doch: Bei diesem (und auch anderen) Versicherer besteht die Möglichkeit, wahlweise zum 01. oder zum 15. eines Monats zu zahlen...
Die Versicherer verlangen in festgelegten Buchungsperioden den Beitrag vorschüssig. d. h. zum Beginn des Vertrages. Da dein Vertrag zum 01. eines Monats begonnen haben dürfte ist der Zahltag immer der 01. . Daran lässt sich nichts ändern. Würdest Du z.B. Jährlich zahlen könnte man bei einigen Vertragsarten durch Verlegung der Hauptfälligkeit zumindest den Monat ändern können. Aber vom 01-15.? Nein, das geht nicht!
Das hätte Dir ein einfacher anruf im CC auch so als Info gebracht.... warum nur kommt Ihr Menschen nicht auf die einfachsten Ideen???
Auf die Idee bin ich auch schon gekommen und ich finde es nicht gut, dass man hier, nur weil man sich eine zweite Meinung einholen möchte, von mehreren Usern angepampt wird. Es hätte sein können, dass hier jemand mir auch Informationen dazu geben können. Es gibt, zum Beispiel bei Bausparkassen, die Möglichkeit, das Einzugsdatum zu ändern. Das man das nicht willkürlich wählen kann, ist mir völlig klar. Einzug ist nur Anfang oder Mitte des Monats möglich.
Schreiben Sie den Versicherer per Einwurfeinschreiben unter Angabe der Vertragsnummer an und beantragen Sie die Verlegung des Abrufdatums.
Das geschieht formlos.
Wenn Sie durch eine örtliche Agentur betreut werden, können Sie das auch dort formlos zu Protokoll geben.
... aber die holen sich das doch zum 1. des Monats, weil diese Fälligkeit so vereinbart wurde, und warum sollen die sich das denn vierzehn Tage früher holen?
und warum sollen die sich das denn vierzehn Tage früher holen?
Weil es dieser Versicherer schlichtweg anbietet, dass man als Kunde entweder zum 01. oder zum 15. abbuchen lässt...
.. ach, und die haben dann alle am 1. nichts mehr, nur weil es am 15. schon kommt? ... und wie wird die Miete und der Strom geleistet?
Du kannst nur fragen, ob das möglich ist. Verlangen kannst du da gar nichts.
Ich weiß, dass man bei einigen Versicherungen das Lastschriftdatum umändern kann im Nachhinein. Man kann das alternativ zum 15 des Monats buchen lassen, weil es Menschen gibt, die dann ihr Gehalt bekommen. Deshalb gibt es 2 Möglichkeiten, aber ob das da auch möglich ist, werde ich nun abwarten.