Steht mein Name als Mieter in der Steuererklärung meines Vermieters?
Wie ist das eigentlich?
Steht mein Name als Mieter in der Steuererklärung meines Vermieters und wird mit dem Einwohnermeldeamt abgeglichen? Oder führt der Vermieter nur seine gesamten Mieteinnahmen und Wohnungen an?
Wir haben da leider in der Nachbarschaft einen etwas komischen Fall- freue mich auf Antworten :)
3 Antworten
Das Finanzamt hat mit dem Einwohnermeldeamt nichts zu tun, wenn es um die Bearbeitung der Steuererklärung geht. Es kann ja auch sein, dass der Vermieter Mieteinnahmen bekommt von einem Mieter, der sich gar nicht anmelden muss, weil er in der Wohnung nicht wohnt. Das bringt also keine Erkenntnisse.
Jedoch ist der Vermieter laut Bundesmeldegesetz in der Pflicht mitzuwirken, dass sich die Bewohner auch anmelden. Stellt er Unregelmäßigkeiten fest, muss er das dem Amt mitteilen. Unter Umständen kann der Vermieter auch ein Bußgeld bekommen, wenn er dieser Pflicht nicht nachkommt.
Es käme also schon sehr darauf an, was genau in eurer Nachbarschaft komisch ist, dann könnte man vielleicht mehr dazu sagen.
das Einzugsdatum auf der Bescheinigung mit dem Verwalter einfach falsch anzugeben. Aber anscheinend fliegt sowas wohl nicht auf?
Ja. Die Bescheinigung unterschreibt der Vermieter oder Verwalter. Und somit gilt das für das Einwohnermeldeamt dann auch so. Denn genau dafür ist die Bescheinigung gedacht. Sollte das Einwohnermeldeamt aber von der falschen Angabe durch irgend einen Zufall erfahren, dann wird es für den Mieter als auch den Vermieter teuer. Denn auf falsche Angaben kann es ein Bußgeld geben.
Nicht unbedingt, aber es wird schon mal der Mietvertrag abverlangt.
Steht mein Name als Mieter in der Steuererklärung meines Vermieters
Nein. In der EStE steht nur die Höhe der Mietzahlungen im Veranlagungszeitraum. Allerdings kann das FA zur Prüfung die Vorlage des MV verlangen.
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das heißt, dass das Finanzamt an der Stelle nicht automatisch mit dem Einwohnermeldeamt kommuniziert??
Nein. Wie auch? Das unterliegt dem Steuergeheimnis einer- und dem Datenschutz andererseits.
Naja die Person erzählte jetzt, dass Sie einen Termin zum ummelden hat, wohnt aber seit einem Jahr in der Wohnung. War wohl noch bei Ihren Eltern gemeldet und scheint das Einzugsdatum auf der Bescheinigung mit dem Verwalter einfach falsch anzugeben. Aber anscheinend fliegt sowas wohl nicht auf?