darf ich als bertreuer in die wohnung meiner oma ziehen?
Meine Oma ist jetzt im Altersheim da sie Alzheimer hat . Jetzt meine sie aber das ich mit meiner Familie in diese gemietet wohnung ziehen soll. Gemacht , getan . Aber darf ich das überhaupt? Der vermieter will aber das wir wieder ausziehen . Durch Erkundigungen hab ich nichts wirkliche herausgefunden . Die einen sagen ja , da ja jetzt alle Verträge auf mich über gehen , die anderen nein. Weis da jemand was daruber...... Kann mir da einer helfen? Wäre echt wichtig da ich drei kleine kinder habe und ich aber montag schon raus muss. ( meine Wohnung ist schon wieder neu vermietet)
Lg und danke vor ab ♡
4 Antworten
Jetzt meine sie aber das ich mit meiner Familie in diese gemietet wohnung ziehen soll. Gemacht , getan .
Genau genommen ist dies eine unberechtigte Gebrauchsüberlassung an Dritte, das die fristlose Kündigung des Vermieters nach ziehen kann.
Der Mietvertrag besteht zwischen Deiner Oma und dem Vermieter, als Mieterin kann Deine Oma nicht bestimmen, wer nach ihr die Wohnung mieten soll. Das ist immer noch Sache des Vermieters. Der Mieter, also Deine Oma hat hier keinen Rechtsanspruch, daß ihr Enkelin/Enkel die Wohnung bekommt.
http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/untermiete-oder-gebrauchsueberlassung.html
Wie sieht es denn aus wenn der vermieter aber zu gestimmt hat und denn Mietvertrag um ändern lassen wollte. Er hat mir auch einen neuen Mietvertrag zugeschickt, hat auch die neue miete ( rückwirkend zum 1.1.2015 , also zwei mieten bis dato) und die erhöhte Kaution angenommen und akzeptiert. Konnte bloss noch nicht unterschreiben da ich einen krankenhaus Aufenthalt hatte und nicht anwesend war .
Hat denn der Vermieter und Du zwischenzeitlich den Mietvertrag unterschrieben?
Falls ja, wäre er wirksam. Falls nein, könnte man sich darüber streiten.
Nun der Vermieter könnte damit argumentieren, daß er Dir mit der Übersendung des neuen Mietvertrag mit den geänderten Mietkonditionen lediglich ein Angebot gemacht hat, das Du bis heute, nicht angenommen hast, bzw. den Mietvertrag nicht unterschrieben zurückgeschickt hast.
Im Mietrecht bedeutet Stillschweigen "keine Annahme".
Auch wäre richtig, daß ein Mietverhältnis durchaus auch mündlich abgeschlossen werden kann, und zwar wenn Vermieter und Mieter vor Einzug auf Mietpreis usw. geeinigt haben. Das ist hier nicht der Fall!
In Deiner Funktion als Betreuer kannst Du nicht in den Mietvertrag eintreten. Das wäre anders bei einem Erbe.
Durch die Betreuung geht kein Mietvertrag "über" - Mietverträge kann man auch nicht "erben" etc.
Der Mietvertrag besteht zwischen der Oma und erm Vermieter und er kann verlangen, dass Du wieder ausziehst ...
als Betreuer bist du i9m übrigen verplfichtet die Ksoten für die Oma gering zu halten ... also die Wohnung zu kündigen, wenn sie sowieso nicht mehr das wohnt (wenn das über die Betreuung gedeckt ist)
Der Vertrag geht nicht auf dich über. Du bist nur "automatisch vertretungsbefugt" durch die Vormundschaft. Deswegen macht es aber immer noch einen Unterschied ob du Vertragspartner bist oder jemand dessen Vormundschaft du hast. Von daher kannst du den Vertrag nur kündigen und dem Vermieter bleibt selbst überlassen wen er in seiner Wohnung haben möchte und wen nicht.
Dann hast du ja bereits einen Mietvertrag. Ob der schriftlich ist oder nicht spielt hierbei keine Rolle.
Frage ist wann genau die Oma ins Altenheim gekommen ist.
Sollte die Oma vor dem 1.1.15 weg gewesen sein hat der Vermieter durch die Annahme der Miete mit die einen neuen Vertrag geschlossen undsomit gelten für dich die gesetzlichen Regeln mit 3 Monaten Kündigungsfrist.
Der Vertrag wurde zwischen deiner Oma und dem Vermieter geschlossen und nicht zwischen dir und dem Vermieter. Mal abgesehen davon, dass es für das Betreuungsgericht komisch aussieht, wenn die Betreuerin plötzlich in der Wohnung der Betreuten, und diese im Pflegeheim lebt.
Jup, da greift dann für das Gericht die Regel: Lass es wie einen Unfall aussehen.
Nicht ich hab sie ins heim sondern die amtsarztin undcdas gericht selber haben beschlossen das sie auf die beschutzende station muss . Ich hab die betreung erst im Nachhinein angenommen da es dann kein fremder macht.
Ich hab mit dem nichts zz tun gehabt
Ok gut dann bin ich da schon mal schlauer. Danke :) Wie sieht es denn aus wenn der vermieter aber zu gestimmt hat und denn Mietvertrag um ändern lassen wollte. Er hat mir auch einen neuen Mietvertrag zugeschickt, hat auch die neue miete ( rückwirkend zum 1.1.2015 , also zwei mieten bis dato) und die erhöhte Kaution angenommen und akzeptiert. Konnte bloss noch nicht unterschreiben da ich einen krankenhaus Aufenthalt hatte und nicht anwesend war . Vermieter wusste Bescheid.
Es isr mittlerweile ein ziemliches Chaos geworden:(