Wie ist diese Kündigungsfrist zu verstehen?
Guten Abend,
ich habe in den AGB's eines Unternehmens bzgl. der Kündigungsfrist folgende Infos gefunden:
Der Vertrag kann jederzeit von beiden Vertragsparteien zum nächsten Monat gekündigt werden. Etwaige im Voraus bezahlte Leistungsentgelte werden bei einer Kündigung nicht erstattet. Die Kündigung kann schriftlich per E-Mail / Post oder elektronisch über den Kundenbereich erfolgen.
Wenn der Abrechnungszeitraum / die Laufzeit immer bis zum 15. eines Monats ist... Bis wann muss die Kündigung beim Unternehmen sein um bspw. zum 15.01. zu kündigen?
Vielen Dank im Voraus für die Antwort.
2 Antworten
"zum nächsten Monat" = darunter ist der Vertrags-/Abrechnungsmonat zu verstehen, sonst würde dort "Kalendermonat" stehen.
Ein "Monat" beginnt, im Gegensatz zum "Kalendermonat", immer mit dem Tag, an dem ein Ereignis eintritt (z. B. Vertragsbeginn) und endet am Tag vor dem gleichen Tages-Datum des Folgemonats.
Wenn der Abrechungsmonat am 15. eines Kalendermonats endet, muß spätestens am 15. des Kalendermonats die Kündigung beim Unternehmen eingehen, da ja dann ein neuer Monat am 16. beginnen würde.
Nächster Kündigungstermin ist also der 15.02.2016.
Noch Hinweis:
Es ist oft so, daß der Abrechnungsmonat um einige Tage vom Vertragsmonat abweichen kann; daher ist ggf. auf den tatsächlichen Vertragsmonat abzustellen.
Beispiel:
Vertragsbeginn 16.
Dann ist ein Monat immer am 15. zu Ende
Ja, so in etwa...
Hast du den Kaufvertrag am bspw. 20.01.2016 abgeschlossen kannst du oder der Verkäufer diesen bis zum 20.02.2016 kündigen. Das Unternehmen könnte jedoch Einspruch erheben, wenn du die Kündigung am letzten Tag der Frist erst spät Abends einreichst, da diese von dem Unternehmen nicht empfangen werden konnte.