wie ist die Rechtslage bei Straftaten in einem anderen Bundesland?

6 Antworten

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Es gibt keine Straftaten, die nur in bestimmten Bundesländern gelten. In allen Ländern gibt es das gleiche Strafrecht. Ergo ist es egal, in welchem Bundesland die Tat begangen wird. Bei Erwachsenen ist die Verhandlung immer beim zuständigen Gericht des Tatortes (außer bei INternetdelikten), bei Jugendlichen und Heranwachsenden ist das Jugendgericht für den Wohnort des Jugendlichen zuständig. Da kommt es also auf den Tatort nicht an.

...das Betäubungsmittelgesetz und seine Strafvorschriften gelten flächendeckend in der gesamten BRD. Wie aber dieses Bundesgesetz in den einzelnen Bundesländer in die Praxis umgesetzt wird, ist Ländersache und wird dort durch Verordnungen geregelt. So kommt es, wie z.B. bei Schulfrage, zu unterschiedlichen Handhabungen...

HappyPotter 
Beitragsersteller
 19.01.2011, 13:16

ist das nicht grober unfug? das in Hessen über 29,9 g nicht verhandelt wird, während man in BaWü dafür wahrscheinlich in den Knast gehen kann oder überhaupt bestraft wird? Das ist doch ungerecht? würde mich interessieren was der BGH dazu sagt...

HugoGuth  20.01.2011, 13:23
@HappyPotter

Es geht hier um Polizeigesetze, und die Polizei ist nun mal Ländersache!

NORDANWALT  20.01.2011, 13:31
@HappyPotter

...das Hinterfragen der föderalen Strukturen der BRD dürfte eher ein Fall für das BverfG sein oder man geht in die Politik...

HappyPotter 
Beitragsersteller
 20.01.2011, 18:04
@NORDANWALT

ich denke für die Politik gibt es schlauere Köpfe als mich. Aber ich sehe hier eine ...meinetwegen föderale Ungerechtigkeit die ich in Deutschland so nicht vermutet hätte. Ob es nun um Drogenbesitz, Mord, Raub, dieses oder jenes geht, so würde ich saen das man dafür innerhalb Deutschlands auch zur gleichen Rechenschaft gezogen werden sollte. Das der Hesse sich über die Straffreiheit freut, während der Schwabe für das selbe Vergehen in den Knast geht ist definitiv ungerecht. Naja.

hier das Beispiel für unterschiedliche Gesetzeslagen:

Zum Beispiel geringfügige Mengen an Cannabis. Das sind beispielsweise in Berlin 15 Gramm die man zum Eigenkonsum mit sich führen darf, in Baden Würtemberg nur 3 Gramm. Wird ein Berliner jetzt in Baden Würtemberg mit 14 Gramm erwischt und dann nach Berliner Recht bestraft - passiert gar nichts weil das Gericht die Anklage ja abweist. Umgekehrt sieht es dann ja schon schlimmer aus für den Schwaben!

skyfly71  18.01.2011, 20:18

Das hat mit Strafrecht nix zu tun, sondern sind Verwaltungsanweisungen für die Staatsanwaltschaft. Hier betrifft es immer die Staatsanwaltschaft des Tatortes, da diese die Ermittlungen führt.

HappyPotter 
Beitragsersteller
 18.01.2011, 20:31
@skyfly71

also könnte man sagen - was ich total schwachsinnig finde - das man als Kiffer am besten in Hessen diesem Genuss fröhnt - wo da doch auch 30 Gramm erlaubt sind? Ist dass nicht sogar... gesetzeswidrig irgendwie? macht in dem Fall doch Hessen zum deutschen Holland quasi! Ich find das irgendwie nicht ganz nachvollziehbar ...

Zuständiges Gericht ist im Regelfall das Gericht in dessen Gerichtsbezirk die Straftat zuerst angezeigt wird.

Der Ort der Straftat zählt im Normalfall. Der Gerichtssitz kann aber bestimmt werden.

HappyPotter 
Beitragsersteller
 18.01.2011, 21:04

von wem wird der bestimmt? Kann dass der angeklagte selbst beantragen?