Was passiert wenn man in einem Niemandsland eine Straftat begeht?

8 Antworten

Es gibt kein Niemandsland. Es gibt eine genau (zumindest in Europa) gezogene Grenzlinie. Die kann mittels Grenzsteinen, nicht mit den Grenzsäulen verwechseln, gezogen sein oder in der Mitte eines Gewässers verlaufen.

Nur weil der Grenzübergang jetzt, auch weit, vor der eigentlichen Linie angeordnet ist bedeutet das nicht das danach das Gelände nicht mehr zu den Staat gehört. 

An der Grenze Deutschland/Polen hat es Grenzübergänge gegeben die gemeinsam auf dem Territorium des anderen Staates gelegen haben. Der Grenzübergang Forst-Autobahn lag zum Beispiel komplett in Polen während der Übergang Forst-Zasieki in Deutschland lag.

Bis an die Grenzlinie gelten die Gesetze eines Landes, dahinter natürlich die des anderen Landes.

Das Stück Land zwischen zwei Grenzübergängen ist kein Niemandsland. Die genauen Grenzen sind in der Regel in Verträgen zwischen den Staaten festgelegt.

Es gibt so gut wie gar nicht rechtliches Niemandsland, nur auf hoher See 12 Seemeilen hinter der Küstenlinie.

Die Staatsgrenze verläuft zwischen den Grenzübergängen durch und ist entweder mit einem Schild oder einer weißen Linie markiert.

Beispiel Deutschland -Schweiz, da ist z.B. bei Waldshut-Tingen der Grenzübergang auf Schweizer Seite, obwohl die genaue Grenze durch den Hochrhein verläuft - aber es wäre zu aufwendig, die Zollstation direkt auf die Brücke zu setzen, die man ja umso breiter gestalten müßte.

So ist es bei vielen Grenzen.

Du kannst auch in Deinem Heimatland wegen Straftaten belangt werden, die im Ausland begangen wurden, das Strafgesetz Deutschland gilt auch für Deutsche im Ausland. Je nach Abkommen zwischen den Ländern wirst du nur zurerst dort abgeurteilt, wo die Tat begangen wurde. 

Also bringst du in Saudiarabien jemand um, wirst du dort einen Kopf kürzer gemacht, falls die Justiz es sich aber überlegt und Dich nach Deutschland ausliefert, dann wirst du hier angeklagt, und wenn die Beweise vorhanden sind, hier lebenslänglich eingelocht. Oder nach dem Thailandurlaub kann es sein, dass die dortige Polizei der deutschen Staatsanwaltschaft mitteilt, was du gemacht hast, und du bist froh, dass die deutschen Gefängnisse komfortabler sind.

Genauso ist es, wenn du nicht vor Ort verhaftet wirst, der ausländische Geschädigte macht Anzeige in Deutschland, dann wird ganz normal ermittelt, und du wirst so bestraft, als wenn du die Tat in D begangen hast. 

Es gibt kein Niemandsland zwischen den Grenzübergängen. Die Lage der Kontrollstelle ist kein Hinweis auf die Grenzlinie. Die Grenze wird i.d.R. durch Grenzsteine gekennzeichnet. 

Begeht also jemand zwischen den Kontrollstellen eine Straftat, so ist die Justiz des Landes zuständig, auf dessen Territorium die Tat begangen wurde. Ggf. ist auch die Justiz des Landes zuständig, dessen Staatsangehörigkeit der Täter hat (bei Deutschen nach deutschem Recht -§ 7 StGB -möglich).