Wie ist das mit Bafög bei Leistungsnachweis, wenn die Dozentin für Korrektur der Hausarbeit bis November braucht?

1 Antwort

Hallo,

Könnt ihr bei Antragstellung den Leistungsnachweis noch nicht mit einreichen, weil ihr z. B. am Ende des 4. Semesters eine Prüfung absolviert habt und das Ergebnis erst ein paar Wochen später bekanntgegeben wird, so ist wichtig zu wissen, dass der Leistungsnachweis als zum Ende des 4. Fachsemesters vorgelegt gilt, wenn er innerhalb der ersten vier Monate des folgenden (5.) Semesters vorgelegt wird und (wichtig!) sich aus ihm ergibt, dass die darin ausgewiesenen Leistungen bereits in dem vorhergehenden (4.) Semester erbracht worden sind. Entscheidend ist also immer der Zeitpunkt der  Leistungserbringung! Euch soll nicht zum Nachteil gereichen, dass die Korrekturen von Prüfungsleistungen lange dauern. Könnt ihr innerhalb dieser vier Monate den Nachweis erbringen, bekommt ihr auf jeden Fall auch rückwirkend für die „Wartezeit“ Geld ausgezahlt.

https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/leistungsnachweis.php#zeitpunkt

Gyldenloewe 
Beitragsersteller
 20.06.2020, 18:07

Danke, dann hoffe ich mal, sie korrigiert vielleicht schneller und alles klappt.