Was kommt in eine Stellungnahme fürs BaföG-Amt alles rein und was nicht?
Hallo,
die Situation ist folgende:
Ich bin jetzt im 5 Fachsemester. Privat hatte ich einige Gründe warum ich die Prüfungen der letzten Semester nicht schreiben konnte. Keiner dieser Gründe ist ein offiziell anerkannter Grund für das Bafög-Amt (also keine eigene Krankheit, keine Behinderung, keine Schwangerschaft...). Wie jeder weis muss man nach dem 4. Fachsemester einen Leistungsnachweis erbringen. Mir geht es nicht darum diesen Leistungsnachweis aufzuschieben. Ich habe also den Nachweis erbracht, habe jedoch nur im ersten Semester eine Prüfung geschrieben. Das heißt ich habe meine CP´s nicht erreicht. Jetzt will das Bafög-Amt eine formlose Stellungnahme mit Belegen, was ich in den letzten 3 Semestern gemacht habe.
Jetzt zu meiner Frage:
-Hat jemand mit einer Ähnlichen Situation bereits Erfahrung gemacht?
-Muss ich den Betrag, welchen mir das Bafög-Amt bis jetzt gestellt hat, sofort zurückzahlen oder auch erst wenn ich fertig bin mit dem Studium?
-Auf was muss ich generell bei solch einem Schreiben achten?
und
-Was wäre die schlimmste Situation auf die ich mich vorbereiten müsste bzw. die auf mich zukommen kann?
Noch zum besseren Verständnis: Mir geht es nicht darum nochmal Bafög zu bekommen oder den Leistungsnachweis aufzuschieben. Ich brauche nur einen Negativ-Bescheid vom Bafög-Amt aber davor muss ich eben diese Stellungnahme abgeben. Ich hoffe ihr habt ein paar gute Tipps. Danke im Voraus. Diese Frage beantworten 1 Bearbeiten 0 Antworten
2 Antworten
Hi,
naja du solltest schon alles aufschreiben, was erklärt, DASS du zielgerichtet studiert hast (Welche Vorlesungen besucht? Welche Seminare? Welche Prüfungen? Warum im ersten Semester nur eine Prüfung? Gab es rein prüfungstechnisch keine Chance?). Sowas wie "Naja, ich hatte Probleme und habe deswegen nichts mitgeschrieben" gilt natürlich nicht, da du ja gefördert wirst für ein Stuudium, dass du auch betreiben musst. Tust du das nicht, steht dir ja kein Bafög zu. Geld gegen Leistung ist das Prinzip.
Verstehe ich das richtig? Du hast im 1. Semester eine Klausur geschrieben und in 2. bis 4. Semester nichts??
Sie scheinen dir Leistungserschleichung vorzuwerfen (?), das heißt sie gehen davon aus, dass dir das Bafög nicht zustand. Haben sie dir also bereits eine Forderung mitgeteilt, dann musst du das sofort und zu 100% zurückzahlen - da es dir scheinbar ja nie zustand.
Puh, je nach Situation sollst du dir einen Anwalt suchen. Wenn ich richtig verstehe, hast du 4 Semester Bafög bezogen und eine einzige Klausur geschrieben? Das ist Betrug.
Die schlimmste Situation: Sofortige und 100%ige Rückzahlung. Bußgeld (bis zu 2.500€), Strafverfahren wegen Betrug.
Ich hoffe, ich habe die Situation richtig verstanden. Fand den Text etwas wirr, wenn man die Situation nicht kennt.
.... was für Tipps? Die wollen nur die Leistung zurückhaben und somit erstatte sie einfach und alles ist gut.
... die Stellungnahme kann sich gespart werden, wenn zurückbezahlt wird.
also heißt das, wenn ich keine Stellungnahme schreibe, muss ich alles gleich zurückzahlen nicht wie sonst nach dem Studium?
die wollen eine formlose stellungnahme mit belegen was ich in den letzten semestern gemacht habe, weil ich nur im 1 semester eine prüfung geschrieben habe (genau lesen )