Was kommt in eine Stellungnahme fürs BaföG-Amt alles rein und was nicht?

2 Antworten

Hi,

naja du solltest schon alles aufschreiben, was erklärt, DASS du zielgerichtet studiert hast (Welche Vorlesungen besucht? Welche Seminare? Welche Prüfungen? Warum im ersten Semester nur eine Prüfung? Gab es rein prüfungstechnisch keine Chance?). Sowas wie "Naja, ich hatte Probleme und habe deswegen nichts mitgeschrieben" gilt natürlich nicht, da du ja gefördert wirst für ein Stuudium, dass du auch betreiben musst. Tust du das nicht, steht dir ja kein Bafög zu. Geld gegen Leistung ist das Prinzip.

Verstehe ich das richtig? Du hast im 1. Semester eine Klausur geschrieben und in 2. bis 4. Semester nichts??

Sie scheinen dir Leistungserschleichung vorzuwerfen (?), das heißt sie gehen davon aus, dass dir das Bafög nicht zustand. Haben sie dir also bereits eine Forderung mitgeteilt, dann musst du das sofort und zu 100% zurückzahlen - da es dir scheinbar ja nie zustand.

Puh, je nach Situation sollst du dir einen Anwalt suchen. Wenn ich richtig verstehe, hast du 4 Semester Bafög bezogen und eine einzige Klausur geschrieben? Das ist Betrug.

Die schlimmste Situation: Sofortige und 100%ige Rückzahlung. Bußgeld (bis zu 2.500€), Strafverfahren wegen Betrug.

Ich hoffe, ich habe die Situation richtig verstanden. Fand den Text etwas wirr, wenn man die Situation nicht kennt.

.... was für Tipps? Die wollen nur die Leistung zurückhaben und somit erstatte sie einfach und alles ist gut.

alisa2323 
Beitragsersteller
 24.10.2017, 14:11

die wollen eine formlose stellungnahme mit belegen was ich in den letzten semestern gemacht habe, weil ich nur im 1 semester eine prüfung geschrieben habe (genau lesen )

schleudermaxe  24.10.2017, 14:15
@alisa2323

... die Stellungnahme kann sich gespart werden, wenn zurückbezahlt wird.

alisa2323 
Beitragsersteller
 24.10.2017, 14:36
@schleudermaxe

also heißt das, wenn ich keine Stellungnahme schreibe, muss ich alles gleich zurückzahlen nicht wie sonst nach dem Studium?