Wie interpretiere ich die elektronische Bescheiddaten Einkommenssteuererklärung?

5 Antworten

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"Verbleibende Beträge" - wenn Minusbetrag = Erstattung

Der elektronische Bescheid ist mit dem postalischen Bescheid Identisch es ändert sich nichts mehr.

2strabag  27.05.2022, 10:07

naja, da er noch auf einen Papierbescheid wartet, ist die elektronische Version kein Bescheid, sondern "nur" eine Vorabinfo, der Abrechnungsteil ist nicht unbedingt identisch.

Das Plus bekommst du zurück, das Minus musst du bezahlen

Helefant  27.05.2022, 18:42

Umgekehrt.

Wenn der Abzug vom Lohn größer war als die festgesetzte Summe erhältst du logischerweise eine Erstattung, ansonsten musst du nachzahlen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Festgesetzt werden: 2.000 € (Gesamtbetrag, der zu zahlen ist)

vom Lohn bereits gezahlt - 1.500 €

verbleibend -500 € die du also noch bezahlen musst

Helefant  27.05.2022, 18:41

Steuern sind Gelder, die der Staat von den Steuerpflichtigen bekommt. Negative Steuerbeträge fließen in die andere Richtung.

In Deinem Beispiel würde vor dem letzten Betrag kein Minus stehen.

baumneun 
Beitragsersteller
 27.05.2022, 12:17

Ist es nicht so, dass man Geld bekommt, wenn bei verbleibend ein Minus steht?

Chiko135  27.05.2022, 13:23
@baumneun

Wenn es so aufgeführt ist, wie du es beschrieben hast, dann hast du deine fällige Steuer noch nicht beglichen, es bleibt also ein Minus bei der Steuerschuld. Das kannst du einfach überprüfen, indem du von der festgesetzten Steuer abziehst, was du bereits über die Lohnsteuer gezahlt hast und wenn da noch was übrig bleibt, musst du halt noch zahlen.

baumneun 
Beitragsersteller
 27.05.2022, 18:20
@Chiko135

Hier mal mit Beispielzahlen, die so ungefähr den Werten entsprechen.

Festgesetzt: + 300 Euro

Abzug vom Lohn: - 1.500 Euro

verbleibende Beträge: - 1.200 Euro