Wie hoch sind meine Abgaben, wenn ich als Pächter einen entgeltlichen Begehungsschein ausstelle?

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Meiner Kenntnis nach muss Du keine Abgaben wie Steuer etc. zahlen.

Der Unterschied von entgeltlichen zu unentgeltlichen Begehungsscheinen ist gravierend. Wenn Du einen entgeltlichen vergibst, dann hat Dein Begeher im Prinzip die selben Rechte und Pflichten wie Du als Pächter. Außerdem wird er auf die Gesamtzahl der Pächter je Fläche angerechnet (variiert von Bundesland zu Bundesland). Je nach Bundesland muss er jagdpachtfähig sein. Und es bedarf in jedem Fall der Schriftform.

Bei einem unentgeltlichen Begehungsschein, der für unterschiedliche Längen (Tag, Woche, Brunft, Jahr) ausgestellt werden kann, muss kein schriftlicher Schein ausgestellt werden. Der Begeher hat den Status eines Jagdgastes. Hat er nichts Schriftliches, muss der Pächter bei ihm sein, bzw. innerhalb kurzer Zeit erreichbar. etc. . Er wird in der Regel nicht auf die Gesamtzahl möglicher Pächter angerechnet, aber einige Jagdgenossenschaften wollen mitreden und wissen, wieviele Begher es gibt.