Wie hoch sind die Abzüge bei der Steuer in Prozent für Gewerkschaft, Kirchensteuer und Partei?
Hallo.
Im Internet lese ich immer nur, dass Kirchensteuer und Beiträge für Gewerkschaft voll absetzbar sind und Parteispenden oder-beiträge zu 50%.
Aber was heißt das wirklich? Bekommt man den vollen Betrag der Kirchensteuer oder Gewerkschaft wieder? Oder wird es vielmehr so gerechnet, dass ich das weniger verdient habe und da ich 42% Steuern zahle, dann im Grunde 42% des Beitrages zurück erhalte?
Wer könnte mich darüber aufklären?
Ich zahle zB. 100€ Gewerkschaftsbeitrag (fiktiv) - was bekomme ich davon bei der Steuererklärung wieder?
Danke im Voraus. Liebe Grüße
2 Antworten
Kirchensteuer ist nicht von der Steuer absetzbar :-))
Gewrkschaftsbeiträge schon, wieviel du wieder bekommst hängt von deiner Steuerprogression ab, und du zahlst 42 % Steuern ? das ist der Höchstsatz, dafür musst du mehr als 250.000 Euro verdienen
bei 65.000 im Jahr liegt der aktuelle Steuersatz bei 23,8 %, Steuerklasse 1
angenommen du verdienst 65.000 Euro zu versteuerndes Einnkommen, dann zahlst du 15500 Euro Lohnsteuer und zusätzlich 8 % Kirchensteuer, das sind knapp 1220 Euro. wenn du 100 Euro Gewerkschaftsbeitrag abrechnen kannst, verringert sich dein Einkommen um diese 100 Euro und erhälst davon 23,8 % wieder, als eben 23, 80 Euro, durch den geringeren Betrag verringert sich natürlich auch wieder die Kirchensteuer, aber diese kannst du natürlich nicht absetzen,
@TinaHaustein
Da rechnest du leider falsch! Du darfst hierfür nicht den Durchschnittssteuersatz verwenden, sondern wegen der Steuerprogression den Grenzsteuersatz - und dieser liegt weitaus höher als deine 23,8% - das heißt der Einspareffekt ist dementsprechend höher!
Um bei diesem Bruttobeispiel zu bleiben, gibt es bei der Steuerberechnung pro letzten 100er mehr an Absetzbetrag zusätzlich 42 € Erstattung bei einem Grenzsteuersatz von 42% !!! Alles klar - hoff' ich doch stark!?
Gruß siola
ganz sicher nicht, bei einem Jahreseinkommen von 65000 Euro in Steuerklasse 1 ist die Gesamtsteuerschuld nun mal 15500 Euro, das sagt dir jede Tabelle des Finanzamtes und jedes Gehaltsabrechnungsprogramm.
Kirchensteuer ist nicht von der Steuer absetzbar
Stimmt nicht ganz. § 10 Abs.1 Nr. 4 EStG:
Sonderausgaben sind die folgenden Aufwendungen, wenn sie weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind oder wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden: ... gezahlte Kirchensteuer; dies gilt nicht, soweit die Kirchensteuer als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer oder als Zuschlag auf die nach dem gesonderten Tarif des § 32d Absatz 1 ermittelte Einkommensteuer gezahlt wurde;
die Kirchensteuer errechnet sich doch aus der Einkommensteuer, 8 % der Einkommensteuer werden zusätzlich als Kirchensteuer eingezogen.
Wie soll man die denn da absetzen ??
...Beiträge für Gewerkschaft voll absetzbar sind...
Hallo MrsFunkel,
falls du mit 42% den Grenzsteuersatz meinst, dann liegt du richtig! Dies wären dann ca. 50.000 € Jahresbrutto! Du hättest dann 42% von 100 € Gewerkschaftsbeitrag = 42 € mehr an Erstattung - also kostet dich die Gewerkschaft "netto" 58 € effektiver Jahresbeitrag!
Gruß siola
PS: die Kirchensteuer wird immer prozentual von der Steuerschuld berechnet!
Hallo Siola,
genau ich meinte den Grenzsteuersatz. Ich liege bei 65Tausend im Jahr ca. Anhand deines Beispiels habe ich das gut verstanden. Vielen lieben Dank dafür.
Also bisher konnte ich das immer absetzen, allerdings geht aus den Berechnungen nicht ganz hervor, was zu wieviel Prozent, bzw. in welcher Höhe nun bei meiner Rückzahlung beteiligt war...
Ich verdiene oberhalb von 65Tausend im Jahr. 42% bezahlt man doch bis 250Tausend im Jahr. Darüber den Spitzensteuersatz.
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:ESt_D_Historie_Grenzsteuersatz_1990_bis_2013_280kEuro.svg
Nun weiß ich aber leider immernochnicht wieviel ich am Ende bei der Steuerrückzahlung von den fiktiven 100€ Gewerschaftsbetrag wiederbekommen würde... usw.