Muß ich als Rentner Kirchensteuer zahlen
Ich bin zur Zeit Konfessionslos und möchte in eine der Amtskirchen eintreten,nun bin ich Frührentner mit wenig Rente und da zählt jeder Euro,deshalb würde mich interessieren ob man als Rentner Kirchensteuer bezahlen muß,oder ob es eine Einkommensuntergrenze gibt beim bezahlen von K-Steuern.
11 Antworten
Soviel ich weiß muss nur
wer in der Kirche ist
wer in einem sozialversicherungspflichtigem Arbeitsverhältnis steht
Kirchensteuer bezahlen.
Ruf Dein zuständiges Finanzamt an und frag da mal nach. Die können es Dir genau sagen.
Ich denke die Frage ist beantwortet,nur wer als Rentner steuerpflichtig ist muß auch K-Steuern zahlen,der Link war sehr hilfreich.Ich möchte mich bei allen bedanken.
Falsch. Nach dem Alterseinkünftegesetz muss jeder Steuern zahlen muss auch Kirchensteuer zahlen. Außer er ist ausgetreten.
Rentner gehören nicht zu den Kirchensteuern zahlern.
Hat GF geschluckt
Naja, die meisten Kommentare hier zeigen, dass sie nicht wirklich Ahnung haben.
Kirchensteuer müssen auch Rentner und Arbeitslose zahlen. Sobald du Einkommen hast, erhebt der Staat Steuern. Diese gelten als Berechnungsgrundlage. In Bayern und Badem-Würtemberg sind es 8%. Im Rest Deutschlands 9%. Auch wenn du hier Rente beziehst und sagen wir in Thailand lebst!
Auf Kapitalerträge (Zinsen, Wertpapiere, Aktien, Fons) fallen die selben Gebühren an. Das gilt auch für Bausparer, oder private Rentenvorsorge seit 2009!
Auf Grundstücke oder sonstiges Land entfallen 10%.
Einzig eine der zehn anerkannten Religionsgemeinschaften erhebt keine Steuern. Das sind nur Zeugen Jehovas.
Unter Umständen und außergewöhnlichen Belastung können sie die Aussetzung der Kirchensteuerpflicht beantragen! Dann zahlt diese der Staat für sie. Aber wenn sie Rente erhalten, ist das sehr unwahrscheinlich!
Bei Erbbaren Vermögen könnte die Kirche ihre aktive Zeit ebenfalls rückwirkend auf das Erbe anrechnen! Dann könnten ihre Erben auch diese Schulden erben!
P.S.:Würde mich freuen, wenn Sie die Antwort als Hilfreich eintragen würden.
Nein! Nur wenn in der Rente ein Ertragsanteil der Einkommensteuer unterliegt, wird für diesen Ertragsanteil auch Kirchensteuer berechnet.
Vielen Dank,da ich keine Steuern zahle fällt auch eine K-Steuer weg.
da isser wieder :-D
Die Kirchensteuer ist abhängig von der Einkommenssteuer. Wer einkommenssteuerpflichtig ist, ist somit grundsätzlich auch kirchensteuerpflichtig. Dabei ist es egal, ob man einer nichtselbständige Arbeit nachgeht, Rentner oder Pensionär ist, oder aus anderen Gründen einkommensteuerpflichtig ist. Genauere Antworten dazu erteilt das zuständige Generalvikariat (katholische Kirche) oder die entsprechende Kirchenbehörde der evangelischen Kirche.
Kirchensteuer zahlt man nur, wenn man auch Einkommensteuer zahlt (9 %, in einigen Bundesländern 8 % der Einkommen- bzw. Lohnsteuer).
hier mal ein Link zur Info: http://www.ekbo.de/serviceundkontakt/6741_6169.php