Facebook Ausweis fälschen, strafe?

3 Antworten

auf jeden fall

--Herstellen einer unechten Urkunde zur Täuschung im Rechtsverkehr--

was noch dazu kommt ergibt sich aus der genauen Sachlage.



Fälschung von Ausweisen Begriff

Der Fälschung von Ausweisen macht sich strafbar, wer in der Absicht, sich oder einem andern das Fortkommen zu erleichtern, Ausweisschriften besonderer Art fälscht oder verfälscht.

Gesetzliche GrundlageArt. 252 StGB

Fälschung von Ausweisen

Wer in der Absicht, sich oder einem andern das Fortkommen zu erleichtern,

Ausweisschriften, Zeugnisse, Bescheinigungen fälscht oder verfälscht,

eine Schrift dieser Art zur Täuschung gebraucht,

echte, nicht für ihn bestimmte Schriften dieser Art zur Täuschung missbraucht,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

TatbestandTathandlung

Die Tathandlung besteht im Fälschen (= Totalfälschung) oder Verfälschen (= eigenmächtiges, nachträgliches Abändern) oder im Gebrauch eines unechten Ausweises oder im Missbrauch eines echten Ausweises.

Beim Tatobjekt muss es sich um Ausweise handeln. Ausweise stellen Urkunden besonderer Art dar. Darunter fallen z.B.:

Ausweisschriften:PässeLeumundszeugnisseIdentitätskartenHeimatscheineFührerausweiseetc.Zeugnisse:TestatePrüfungsresultateArbeitszeugnisBescheinigungen über Ausbildung, oder Arbeitsleitungenetc.Bescheinigungen (= Generalklausel für alle Papiere, die sich objektiv eignen, sich das Fortkommen zu erleichtern)ReferenzenAtteste über KursbesucheBestätigungen ,etc.Vorsatz und Fortkommensabsicht

Der Täter muss wiederum vorsätzlich und in der Absicht handeln, sich das Fortkommen (gemeint ist die persönliche oder wirtschaftliche Besserstellung) zu erleichtern. Im Gegensatz zur Urkundenfälschung muss weder eine Schädigung Dritter noch ein unrechtmässiger Vorteil angestrebt werden.

Die blosse Absicht reicht aus; nicht erforderlich ist, dass durch die Tathandlung das Fortkommen tatsächlich erleichtert wurde.

Sanktion

Fälschung von Ausweisen ist ein Verbrechen und wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.



Egal aus welchem Land und egal was für ein Dokument gefälscht wird verfolgt wird es!


Lies:

http://www.giga.de/extra/ratgeber/specials/fake-id-ausweis-faelschen-so-geht-s-und-das-sind-die-strafen/

www.spiegel.de/lebenundlernen/uni/wie-man-einen-personalausweis-faelscht-und-welche-folgen-das-hat-a-889842.html


Tom5973 
Beitragsersteller
 02.12.2016, 18:26

Ok, danke

Dir ist schon klar, dass du (auch nur für dich Privat) eine Urkundenfälschung begehst? Das ist Strafbar! Wieviel schlimmer ist es dann, wenn du die Fälschung auch noch benutzt?

aribaole  04.12.2016, 17:54

Kannst du lesen? Kannst du auch zwischen den Zeilen lesen? Anscheinend kannst du beides nicht, denn sonst hättest du auch einen anderen Stil für die Frage genommen.

aribaole  03.12.2016, 15:54

Und das war ne Antwort. Dir ist schon klar, dass die Form deiner Frage, den Willen vermuten lässt?

Tom5973 
Beitragsersteller
 04.12.2016, 16:51
@aribaole

Und dir ist auch klar, dass du nicht wissen kannst ob ich das getan hab. Aber trotzdem große Klappe...

Tom5973 
Beitragsersteller
 03.12.2016, 13:55

Das war ne Frage, ich hab nichts gefälscht