Wie hoch ist die Grenze bei Kleinunternehmerregelung im 3 Jahr?
Was ist wenn ein Kleinunternehmer im ersten Jahr unter 17 500EUR Umsatz bleibt im zweiten Jahr auch unter 17 500EUR Umsatz bleibt, obwohl die Grenze bei 50 000EUR liegt.
Wie hoch ist dann die Grenze im dritten Jahr angesetzt, wenn man im 2 Jahr also unter 17 500EUR gemacht hat? Auch bei 17 500EUR?
6 Antworten
Das Spiel läuft jedes Jahr so ab.
Im VJ unter 17.500 und im laufenden voraussichtlich unter 50.000. Dann darfst Du trotz überschreiten der 17.500 noch im laufenden Jahr Kleintunternehmer spielen und bist dann im darauffolgenden Jahr ein Unternehmer welcher der Regelbesteuerung des UStG unterliegt.
Du solltest aber immer abgrenzen, ob es Sinn macht überhaupt KU zu sein. Sofern Du z.B. als Rg. Empfänger größtenteils UN hättest, welche VoSt abzugsberechtigt sind, solltest Du ruhig auf die KU verzichten und kannst aus Deinen laufenden Kosten die Vorsteuer geltend machen
Die Grenze im dritten Jahr beträgt wieder 50.000 Euro. Wenn du im dritten Jahr unter 17.500 Euro bleibst, bist du im dritten und vierten Jahr Kleinunternehmer. Bist du über 17.500 Euro, aber unter 50.000 Euro, bist du im dritten Jahr Kleinunternehmer, im vierten aber nicht mehr. Bist du über 50.000 Euro, bist du bereits im dritten Jahr nicht mehr Kleinunternehmer. Beachte auch, dass diese Beträge als brutto anzusehen sind, auch wenn du keine Umsatzsteuer ausweist. Lies mal das hier durch: http://www.gruenderlexikon.de/magazin/die-kleinunternehmergrenze-stets-im-blick
Wenn du nie über die 17500 im Jahr kommst, bleibt es wie es ist und du bist weiterhin Kleinunternehmer.
Rutscht du allerdings in einem Jahr über die 17500 € Umsatz dann liegt deine Grenze im darauffolgenden Jahr bei 50000 €. Solltest du in dem besagten Jahr diese nicht erreichen, kannst du erneut eine Kleinunternehmerbesteuerung beantragen. Ansonsten bleibt es jahr für Jahr die 50000
Nehmen wir an ich mach im ersten Jahr unter 17 500EUR Umsatz. Im zweiten Jahr auch unter 17 500EUR, aber im dritten Jahr über 17 500EUR jedoch unter 50 000EUR Umsatz. Bin ich dann im vierten Jahr immer noch Kleinunternehmer?
Nein, da die zweite Frage mit NEIN beantwortet werden muss. Siehe mein Tip.
Kleinunternehmer ist ja nur Umsatzsteuertechnisch definiert. Die Grenze ist immer bei 17.500 (sofern sie nicht angehoben wird). Kommst du in einem Jahr über die 17.500 aber unter 50.000 bleibst du trotzdem Kleinunternehmer.`
Also mal anders formuliert: Nehmen wir an ich mach im ersten Jahr unter 15 000EUR Umsatz. Im zweiten Jahr auch 15 000EUR, aber im dritten Jahr 25 000EUR Umsatz. Bin ich dann im vierten Jahr immer noch Kleinunternehmer?