Was bleibt als Selbstständiger Netto übrig?

6 Antworten

Du bist Kleinunternehmer und Umsatzsteuerpflichtig?? DAS erklär mir mal bitte???

Die KLEINUNTERNEHMERREGELUNG ist in § 19 UStG definiert und regelt die UMSATZSTEUERBEFREIUNG - eine andere Bedeutung hat das Wort Kleinunternehmer in der Steuergesetzgebung nicht

Ansonsten solltest Du Dich DRINGEND mit einem Gründungsberater oder Steuerberater unterhalten, Du zahlst als Unternehmer ja nicht nur Umsatzsteuer, sondern auch Einkommen- und u.U. Gewerbesteuer - und die zahlst du nur auf Deinen GEWINN, den wir bei einem Umsatz von 2.000 EUR nicht einschätzen können

Als grobe Faustformel kannst du rechnen, dass du für jeden Euro den du behalten willst 3 Euro verdienen musst.

Als Selbstständuge/r musst du schließlich alle Abgaben selbst abführen. Die Ust. ist ein durchlaufender Posten und bei deinen Berechnungen eigentlich zu vernachlässigen. Viel wichtiger ist es deinen Unkostenanteil, vor allem die Fixkosten zu berücksichtigen, als da wären: deine Lebenshaltungskosten, Krankenversicherung, evtl. Arbeitsunfähigkeitsversicherung, Kammer und Berufsgenossenschaft, Betriebshaftpflicht und laufende Betriebskosten.

Das mit: "von der Steuer absetzen..."- funktioniert schließlich nur dann, wenn du überhaupt in den Bereich kommst, wo Steuern fällig werden. Bei einem Pauschalgehalt von 2000.- wird das mit Sicherheit NICHT der Fall sein.

sabi1978 
Beitragsersteller
 09.07.2011, 10:26

vielen lieben dank für die antwort.. meine frage war nur, ob das pauschalgehalt üblicherweise netto oder brutto (also mit oder ohne mwst) genannt wird. es rechnet sich für mich nur, wenn ich die rechnung 2000+19% in rechnung stellen kann. denn als umsatzsteuerpflichtige kann ich nicht so einfach zurück in die umsatzsteuerbefreitheit.. ich meine, erst nach 5 jahren.

aber wenn die umsatzsteuer ein durchlaufender posten ist, dann trifft es meinen geldgeber ja auch nicht, wenn ich sie ihm in rechnung stelle.

krankenversicherung = 450 EURO bei der einkommenssteuer kann man 40% ansetzen, oder?

das sind doch die pflichtabgaben, oder? der rest ist freiwillig..

adianthum  09.07.2011, 15:22
@sabi1978

Guckst du mal bei Abgabenrechner. de, der berchnet dir die Einkommensteuer.

Die Dame vom FA hat mir das mit der Steuerpflichtigkeit folgendermaßen erklärt, dass bei Selbstständigkeit mit unterschiedlich hohem Einkommen, das Jareseinkommen zugrunde gelegt wird und wenn man diese 17.500 überschreitet die Steuerpflicht dann im folgenden Jahr eintritt- also Vorsteuer. Während das gelaufene Jahr im nachhinein neu berechnet wird. So würde das Jahr für Jahr laufen.

Aber ehrlichgesagt bin ich da nun wirklich keine Spezialistin für und müsste nach dem "Learning by doing- Verfahren" vorgehen. Unser Steuersystem ist das komplizierteste der Welt!

adianthum  09.07.2011, 10:04

Nachtrag: Bei der Kleinunternehmerregelung muss auf der Rechnung stehen:

Kleinunternehmer, von der Umsatzsteuer befreit. Als Kleinunternehmen darf man garkeine Umsatzsteuer angeben und ausserdem einen Umsatzbetrag von 17.500 € p.A. nicht überschreiten.

Ich hab mich nämlich erst vor 2 Wochen deswegen beim FA erkundigt und grad meine Notizen durchgesehen. Ich will mich nämlich auch als kleinunternehmerin selbstständig machen.

Wenn mnan Gehalt erhält, kann man das nicht in Rechnung stellen.

Oder man hat als Festsumme 2000 vereinbart, dann ja, 19%.

ergänzung: also ich bekomme 2000 euro monatlich (pauschal)

Ist schon fast richtig gedacht – bis auf die Kleinigkeit, dass die die vereinnahmte Mehrwertsteuer abzgl. deiner Vorsteuerbeträge an das Finanzamt abführen musst.

Im Klartext, 2.000,00 EURO + 19% MwSt. 380,00 EURO = 2.380,00 EURO Brutto-Rechnungsbetrag.

Nichts als Vorsteuer abzusetzen bedeutet 380,00 EURO ans Finanzamt abführen!