Wie hoch Einstiegsgeld vom JC?
Wenn ein ALG 2 Empfänger Arbeit aufnimmt kann ihm ein Einstiegsgeld vom JC zugesagt werden. Bis 2 Jahre kann es monatlich gezahlt werden (Ermessungssage des Sachbearbeiters)
Wie sind eure Erfahrungen wie viel springt dabei als Bonus raus ?
4 Antworten
Einstiegsgeld kann,muss aber nicht bewilligt werden,es besteht kein Rechtsanspruch darauf !
Es kann für max.24 Monate erbracht werden,in der Regel wird dann aber erst einmal für 6 Monate bewilligt.
Da gibt es zwei Möglichkeiten wie das ganze berechnet würde.
Man kann einen Pauschalbetrag bewilligen,der würde z.B. 75 % der maßgebenden Regelleistung betragen,als bei einem Single wären das zusätzlich 75 % von 416 €.
Dann kann es noch nach Einzelfall berechnet werden,da gibt es einen Grundbetrag,dieser darf max.bei 50 % der maßgebenden Regelleistung liegen,bei einem Single also max.208 €.
Dazu kann es dann noch ein Zuschuss geben,da käme es z.B. darauf an wie lange man schon arbeitslos ist,da könnten nochmal 20 % der maßgebenden Regelleistung dazu kommen.
Und je nach Größe der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) könnten dann pro Person nochmal 10 % der maßgebenden Regelleistung dazu kommen,insgesamt darf das Einstiegsgeld aber nicht über der maßgebenden Regelleistung liegen.
Grundsätzlich müsste so ein Zuschuss beantragt werden BEVOR ein Vertrag geschlossen wurde, Solche Zuschüsse erhält dann aber eher der Arbeitgeber, wenn er einen Arbeitslosen ZUSÄTZLICH einstellt.
Der Arbeitnehmer kann ein Übergangsgeld bis zur ersten Gehaltszahlung beantragen.
Deswegen frage ich doch dich lieber Hans. Danke für deine Infos.
Und weil der liebe Hans von Tuten und Blasen (nohomo) keine Ahnung hat kann er mal hier lesen ! http://www.hartziv.org/einstiegsgeld.html
Die Vorschrift sieht die Erbringung des Zuschusses ausdrücklich als
eine Ermessensleistung vor („kann“). Daraus folgt, dass ein einklagbarer
Rechtsanspruch auf Einstiegsgeld nicht besteht
Da geht es um Existenzgründung.
Anscheinend nicht nur, auch ich kann mich mal irren oder etwas überlesen.
Für den Arbeitgeber bis zu 12 Monaten und maximal 50%. des zu zahlenden Arbeitsentgeltes:
https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/dok_ba013242.pd
Ich habe jetzt mehrere Links durchforstet und nichts über Zuschuss des Arbeitnehmers gelesen; abgesehen von Fahrgeld und ein Überbrückungsgeld im ersten Monat aber keinen Zuschuss über mehrere Monate.
Schau mal hier ....http://www.hartziv.org/einstiegsgeld.html oder verstehe ich es falsch ?
Ja verstehst Du falsch, denn in dem Link geht darum, wenn man sich selbständig macht!
http://marktforschung-portal.de/einstiegsgeld-jobcenter/ du redest so einen dicken Müll schau mal hier ...
Ich rede keine Müll, wenn schon, dann schreibe ich Müll.
Außerdem ist mein Link nicht falsch und ich hatte geschrieben:
Ich habe jetzt mehrere Links durchforstet und nichts über Zuschuss des Arbeitnehmers gelesen.
Schön dass Du einen Link gefunden hast, der deine Frage beantwortet, Ist sicher hilfreich auch für andere User.
Aber die Netiquette von gutefrage solltest Du auch mal lesen.
Warum sollte man das auch noch belohnen?
Motivation??
Jeder, der eine Arbeit findet sollte sie auch annehmen.
Warum sollte es dafür auch noch einen Bonus geben?
Ganz im Gegenteil, wenn man diese Arbeit nicht annimmt, gibt es Sanktionen.
Nein der Job ist kein Angebot vom JC sondern selbst gesucht
Und ja es wird sehr wohl belohnt ... http://www.hartziv.org/einstiegsgeld.html
Kann, aber auch nur vielleicht..
>Die Vorschrift sieht die Erbringung des Zuschusses ausdrücklich als
eine Ermessensleistung vor („kann“). Daraus folgt, dass ein einklagbarer
Rechtsanspruch auf Einstiegsgeld nicht besteht>
wenn wir jetzt nochmal die Frage lesen werden wir die Aussage "(Ermessungssage des Sachbearbeiters)" von mir finden...
Brille auf ... richtig lesen ... dann schreiben!
Und was möchtest du uns mit dieser Bemerkug mitteilen??
Du willst ernsthaft wissen,ob oder wenn ein Sachbearbeiter u.U. zustimmt, in welcher Höhe das sein würde??
Sorry, aber meine Glaskugel kann DAS nicht leisten...
Mutmaßung ²
kann, aber nur wenn man sich selbständig macht; darum geht es in dem Link.
Nicht nur.
Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen BeschäftigungBei
beabsichtigter Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigung kommt eine Förderung nur in Betracht, wenn ein
unmittelbarer zeitlicher und sachlicher Zusammenhang anzunehmen ist.
Einstiegsgeld wird deshalb nur gewährt, wenn der Antragsteller
nachweisen kann, dass die Aufnahme der Tätigkeit unmittelbar bevorsteht.
Dieser Nachweis kann durch Vorlage eines Arbeitsvertrages geführt
werden.
Also ?
...komm mir vor wie in einem Hamsterrad.....
nochmal.
Kann, aber auch nur vielleicht..
>Die Vorschrift sieht die Erbringung des Zuschusses ausdrücklich als
eine Ermessensleistung vor („kann“). Daraus folgt, dass ein einklagbarer
Rechtsanspruch auf Einstiegsgeld nicht besteht<
und
Du willst ernsthaft wissen,ob oder wenn ein Sachbearbeiter u.U. zustimmt, in welcher Höhe das sein würde??
Sorry, aber meine Glaskugel kann DAS nicht leisten...
Aber das hättest du auch selbst erfahren können, hättest du deinen link^^ mal richtig gelesen^^.
Wenn du so schlau bist, und das gefunden hast, warum stellst du nicht einfach den Antrag?. Dann siehst du ja was da genehmigt wird.
Laut Internet kann man für z.B. 6 Monate 200 Euro monatlich Bonus bekommen als Motivation!