WIe hoch darf die Abwasserleitung für Waschmaschinen max. liegen? Was ist Sanitär-Standard?

7 Antworten

Es gibt aber auch die Möglichkeit, die Waschmaschine auf ein - am besten gemauerten - Podest zu stellen.

Wenn´s noch immer nicht reicht, gibt´s von einigen WM-Herstellern Geräte mit verstärkter, bzw. Zusatzpumpe.

Bei mir ist der Abfluß ca. 200 cm über den Boden, daher 60 cm Podest und Maschine mit verstärkter Pumpe.

unclemaik 
Beitragsersteller
 13.10.2008, 07:21

Danke für die Antwort. Eine verstärker Pumpe wird vom Hersteller nicht angeboten. Das Podest ist bereits ca.40cm hoch und eigentlich stehen da dann noch die Trockner drauf. Du merkst - es wird zu hoch

in der regel ist ein abfluss zwischen 40 und 60cm hoch. circa.kannst ja unterm waschbecken mal messen. 1.60 is jedenfalls nicht normal. so hoch drückt die abwasserpumpe das niemals rauf.

unclemaik 
Beitragsersteller
 12.10.2008, 18:35

Danke für die Antwort. Mir wäre es jetzt aber wichtig wo diese Regel steht.

Und daß das Abwasserrohr so hoch angebracht ist, ist vermutlich kein Baumangel. Es liegt wahrscheinlich daran, das der strassenseitige Hauptkanal um einiges höher liegt als die Kellersohle deines Hauses. Und Wasser kann nun mal nicht bergauf rinnen.

unclemaik 
Beitragsersteller
 13.10.2008, 07:17

In einem hast Du recht, Wasser fließt nicht bergauf. Diese Frage hat sich auch nicht gestellt. Tatsächlich ist der weitere Verlauf der Abwasserleitung wie Du ihn beschrieben hast. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass man gewisse Regeln beachten muss. Denn jetzt muss geklärt werden, ob eine Hebeanlage verbaut werden mußte oder nicht.

Hab mal nachgefragt, also:

In dieser Höhe von 1.60 muss eine Hebeanlage eingebaut werden, da die Abpumphöhe der Waschmaschine nur 1 Meter beträgt.

unclemaik 
Beitragsersteller
 12.10.2008, 18:34

Das hab ich auch schon gehört, nur der Bauträger nicht!

der ablaufschlauch ist doch keine 1,60 lang. ich kenne das nur so: der ablauf ist etwa in der höhe der wm, damit kein wasser zurücklaufen kann

unclemaik 
Beitragsersteller
 12.10.2008, 18:34

Der Schlauch geht ja nicht ganz unten ab, daher paßt es schon von der Länge. Das die Situation nicht ok ist hab ich mir schon gedacht. Geht mir dabei viel mehr um handfeste Beweise zwecks Ansprüche gegenüber dem Bauträger.