Wie hoch darf eine Türschwelle sein?
Hallo zusammen,
wir bauen aktuell, besser gesagt: lassen bauen. Wir bauen mit einem Generalunternehmer ein neues Einfamilienhaus. Bei uns wurde jetzt die Fliesen im Flur verlegt, dabei fiel mir auf, dass die Schwelle der Haustür sehr hoch ist. Von Oberkante der Fliesen sind es 3 cm.
Ist das bereits ein Mangel? Es ist doch eine Stolperfalle. Wir haben jetzt nicht explizit barrierefreies Wohnen benannt, allerdings steht explizit im Vertrag, dass wir nach den anerkannten Regeln der Technik bauen.
Bei unseren Nachbarn (gleicher Bauunternehmer, ebenfalls Fliesen im Flur, ebenfalls Fußbodenheizung, jedoch teils unterschiedliche Unternehmen bei den Gewerken, jedoch gleicher Türenhersteller) ist die Schwelle sehr flach.
Danke!
2 Antworten
Kommt drauf an, was vereinbart wurde. Nach DIN wäre die Schwelle für eine Haustür viel zu niedrig.
Ist alles nicht ganz eindeutig. Einen Baumangel stellt es meiner Meinung nach nicht dar, jedoch schadet es nicht, den GU danach zu befragen.
viel zu niedrig? das macht keinen Sinn...
Moin!
Wenn in Eurem Vertrag nicht die Begriffe "barrierefrei" oder "ebenerdig" oder "DIN 18040" genannt werden, ist es leider quasi eine Grauzone. Auch ist teilweise das Bundesland relevant.
Zur Info kannst Du Dir ja mal diesen sehr ausführlichen und informativen Bericht durchlesen. Darin geht es zwar viel um barrierefreies Bauen, aber ebenfalls auch um Schwellen in nicht barrierefreien Gebäuden:
https://www.ibsiegwart.de/assets/downloads/4060_18_Schwellenhöhe.PDF
Kannst Du ja mal Deinem Bauunternehmer unter die Nase halten. Insbesondere den ersten Part auf der letzten Seite unter der Überschrift "Zusammenfassung"!
Viel Erfolg!
wölfin
danke schön!