Ich habe eine zu hohe Handwerkerrechnung einer Waschmaschinenreparatur erhalten, was soll ich tun?

5 Antworten

Wie kommst Du auf 39.- plus 20.- ???

Wenn, dann würde ich irgendwas sinnvolles zusammenbasteln.

Beipiel:

35.- Anfahrt und die Hälfte von 56.- für die halbe Stunde.

Wenn vorher nicht vereinbart war, dass in vollen Stunden abgerechnet wird würde ich auf eine minutengenaue Abrechnung bestehen. Bei AEG ist beispielsweise eine Abrechnung in 5 Minuteneinheiten üblich.

Also würde ich 35.- plus 28.- zahlen und fertig.

Falls Du eine Rechtsschutzversicherung hast macht das Sinn. Wenn nicht musst Du hoffen, dass die nichts nachfordern oder vor Gericht gehen.

Der Betrag ist tatsächlich hoch, aber das ist noch knapp im Rahmen.

Weil der Handwerker der muss mit Stundenlöhnen von 30 bis 40 Euro rechnen (Stundenlohn plus Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, bezahlter Urlaub, Weihnachtsgeld, dazu kommen noch Kosten für die Buchführung, Steuer, Werbung), und das ganze als Notdienst ist natürlich gleich doppelt so teuer.

Junge1982 
Beitragsersteller
 19.01.2017, 15:47

Also NOtdienst war es definitiv nicht....

Kommt drauf an, was im Vertrag steht, den Ihr abgeschlossen habt.

Die Überprüfungspauschale von 39 EUR ist ja gerechtfertigt. Ist ein Stundensatz von 56 EUR je angefangene Stunde vereinbart, dann ist das auch in Ordnung so.

Egal, ob der Monteur aus dem Nachbarhaus oder von 100 km Entfernung kam.

Vertrag ist Vertrag.

Was würdest Du sagen, wenn Dein Arbeitgeber Dir mitteilen würde "diesen Monat war ich mit Deiner Leistung nicht zufrieden, deshalb bezahle ich Dir nur die Hälfte"???

Junge1982 
Beitragsersteller
 19.01.2017, 15:46

Naja, ein Vertrag gibt es nicht... und mir wurden diese Beträge vorher nicht genannt. Es waren lediglich von 39 EUR die rede...

stefan1531  19.01.2017, 15:48
@Junge1982

Ein Vertrag kann auch mündlich zustande kommen. Du hast über das Internetportal die Überprüfung zu 39 EUR abgeschlossen.

Die Reparatur hast Du dann mündlich in Auftrag gegeben. Daß das nicht kostenlos geschieht, sollte Dir ja wohl klar sein. Daß Du nicht nach den Abrechnungsmodalitäten gefragt hast, ist Dein Versäumnis.

Junge1982 
Beitragsersteller
 19.01.2017, 15:51
@stefan1531

Trotzdem finde ich das zu hoch..... Ich würde 39 EUR zahlen für Anfahrt und Überprüfung (wie abgestimmt) und dann nochmal eine halbe Stunde für die Reparaturleistung, oder???

stefan1531  19.01.2017, 15:52
@Junge1982

Was Du "findest" ist egal. Wichtiger ist, was Du beauftragt hast.

Junge1982 
Beitragsersteller
 19.01.2017, 15:54
@stefan1531

Naja es gibt ja auch Rechtssprechung und die sagt nun mal aus, das der Handwerker nicht auf eine volle Stunde aufrunden darf... sondern maximal auf eine volle viertel Stunde

stefan1531  19.01.2017, 16:03
@Junge1982

Dann weise das Unternehmen auf das Urteil vom Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.03.1988 - 12 O 292/87 hin.

Junge1982 
Beitragsersteller
 19.01.2017, 16:05
@stefan1531

DAnke :-)

Du kannst Dir jetzt natürlich überlegen, was Du unternimmst. Du kannst zum Beispiel im Handwerk einen Obmann (Schiedsmann) anrufen, die die Höhe der Rechnung fachmännisch prüft. Sein Urteil ist, sofern beide Parteien einverstanden, rechtlich bindend. Nur wenn es sich hier um einen Betrag von 30-40 € handelt, welchen Du möglicherweise (!) zu viel gezahlt hast, dann bist Du dieses Geld sehr schnell in einem Rechtsstreit wieder los!

Ich denke die Rechnung so wie du sie erhalten hast hat seine Richtigkeit.

Junge1982 
Beitragsersteller
 19.01.2017, 15:45

aber die Rechnnung stimmt ja allein deswegen nicht, weil ich die volle Arbeitsstunde bezahlen muss obwohl er nur eine halbe Stunde tätig war... Außerdem 35 EUR für 7 km Anfahrt??? ist das wirklich im Rahmen?

stefan1531  19.01.2017, 15:50
@Junge1982

35 EUR für 7 km Anfahrt??? ist das wirklich im Rahmen?

wenn vertraglich vereinbart, dann ja. Selbst wenn er nebenan wohnen würde.

weil ich die volle Arbeitsstunde bezahlen muss obwohl er nur eine halbe Stunde tätig war...

manche Leistungen zahlt man tatsächlich "je angefangene Stunde".

Wenn Du ein Auto mietest, dann zahlst Du ja auch den vollen Tag, auch wenn Du es mittags zurückgibst.

Oder: wenn Du 14 Tage in den Urlaub fährst, zahlst Du auch die 14 Tage - selbst wenn der Flug erst um 18 Uhr ankommt und Du die Rückreise um 6 Uhr morgens wieder antreten musst.

Junge1982 
Beitragsersteller
 19.01.2017, 15:53
@stefan1531

Ja aber es gibt ja auch Rechtssprechung die da was anderes besagt, dass zum Beispiel der Handwerker nicht auf eine volle Stunde aufrunden darf.... oder sehe ich das falsch