Wie häufig muss/darf der Kaminkehrer zur Feuerstättenschau kommen?
Der Kaminkehrer überraschte mich und kam mit Gesellen wieder zur allgemeinen Feuerstättenschau mit Holzfeuchtemessung etc., obwohl ich dachte, er kommt nur zum Kehren. Die letzte Feuerstättenschau ist allerdings nicht einmal 2 Jahre her.
Ich sagte ihm, dass ich einen neuen Ofen gekauft habe, der aber noch nicht angeschlossen wurde. Er wolte mir da allerdings keine Zeit geben und meinte, nein, er müsse jetzt kommen.
Dann werden bei mir die Holzöfen nur gelegentlich geheizt, aber der Kaminkehrer meint, er müsse zweimal im Jahr kommen.
Ist das alles rechtens? Wenn nein, welche Rechte habe ich und wie kann ich sie durchsetzen?
4 Antworten
Es ist schon ein komisches Ding, diese freie Schornsteinfegerwahl.
In einer öffentlich rechtlichen Fernsehsendung wurde vor wenigen Wochen bemängelt, dass es diese freie Wahl eigentlich gar nicht gibt.
Warum eigentlich? Weil keiner weiß wie es geht und kaum ein "Endkunde / Endverbraucher" sich traut irgendetwas gegen überbordende Schornsteinfegerhoheitsaufgabenauffassungseinlassungsunternehmungen zu unternehmen.
Wenn ich einen Schornstein nur sehr selten benutze gebe ich gegenüber der örtlichen Behörde und gegenüber dem zuständigen Schornsteinfeger einfach eine eidesstattliche Erklärung ab, dass ich diesen angeschlossenen Ofen nur 1 - 2 mal die Woche je 2 - 3 Stunden in den Monaten Oktober bis März benutze und somit eine seltene Nutzung vorliegt. Die Hauptwärmeversorgung übernimmt die (z.B.) Gasheiung. Dem Feuerstättenbescheid wird deshalb widersprochen und auf eine 1x lige Kehrung bestanden.
Das muss man dann einfach aushalten und durchfechten.
Feuerstättenschauen dürfen in 7 Jahren nur 2x stattfinden, da kann es dann rechnerisch auch sein, dass sie nach 2 Jahren und dann wieder nach 5 Jahren stattfindet. Das überarbeitete SchornsteinfegerHandwerksgesetz, welches in der Veröffentlichungsphase ist, hat das so neu erfunden, bisher gilt frühestens alle 3 Jahre.
Sicherlich wäre eine gänzlich andere Lösung denkbar, an die sich der Gesetzgeber aber noch nicht herantraut. Eine freie Schornsteinfegerwahl, die dann wirklich frei wäre und wo jeder erwählte Schornsteinfeger nicht nur fegt und mißt, sondern auch Feuerstättenschauen durchführt und neue Feuerstätten bescheinigt. Wie der Staat das dann alles kontrollieren will?????
duz hast ihn halt nicht informiert das du ein neuer offen gekauft hast wegen dem kommt er jetzt normaler weise muß du dem Bezirksschorni zuerst informieren Neu Instalation einer Feuerstätte
bei der Feuerstättenschau kommt er in 7 jahren 2 mal da du ein neuer offen hast kommt er jetzt du hätest ihn halt vorher informieren müssen
neu Installation einer Feuerstätte da ist klar das er gleich kommt zur Abnahme es könnte ja was nicht richtig sein am Ofen was dem Schorni nicht gefällt und ihr habt ihn dann schon in betrieb genommen es kommt dadurch zu einem Brandschaden dann seid ihr dann selber schult und bleibt dann auf den kosten selber sitzen
das heißt Abnahme der aktuelle Feuerstättenschau Bericht (Bescheid ) wird dann geändert aufgrund des neuen Ofens
Die letzte Feuerstättenschau ist allerdings nicht einmal 2 Jahre her.
soweit mit bekannt ist, max. alle 3 Jahre http://www.schornsteinfegermeister.de/schornsteinfeger-informationen/feuerstaettenschau-feuerstaettenbescheid.html
Dann werden bei mir die Holzöfen nur gelegentlich geheizt, aber der Kaminkehrer meint, er müsse zweimal im Jahr kommen.
und das aus dem Grund dass der Ofen nur laut deiner Aussage nur gelegentlich genutzt wird.
damit hat der Schornie recht, das liegt in seinem Ermessen - er könnte auch bis zu 4x antanzen.
dazu sollte er sich frühzeitig anmelden, nicht einfach reinschneien, das kannst verweigern
Freies Ermessen? Er war jetzt da, im Herbst wird er wieder zum Kehren kommen, wie er sagte, nur, bis dahin habe ich kein einziges Feuer gemacht, erst wieder in der kalten Jahreszeit.
Ich fühle mich ausgebeutet.
Schornstein ist abgemeldet, da hat er nix zu kehren - das passiert erst mit Abnahme des Ofens. Wenn da bereits ein Ofen istalliert war, auch dann; da der Schornstein kehrpflichtig bleibt. http://www.schornsteinfegerinnung.de/Schornsteinfegernews/Die-neue-Kehr-und-Ueberpruefungsordnung-KUeO.html,10772
Und was ist, wenn ich, weil Wahlfreiheit einen aussenstehenden Kaminkehrer kommen lasse? Dann kann ich doch vereinbaren, dass dieser nur einmal im Jahr kommt oder bestimmt die Häufigkeit hier ebenfalls der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger?
Der vorige
bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger kam nur 1 Mal im Jahr.
du kannst auch einen freien Feger beauftragen, doch der arbeitet nur anhand der Vorgabe aufgrund der Feuerstättenschau - du bist verpflichtet diese nach Abarbeitung beim bev. Schornie zu melden.
Er darf 1x im Jahr. Du hast freie Wahl des Anbieters. Müssen muß er nur irgendwann sterben.
aber nur fegen, und Abgaswegemessung, und Abgasmessung kanste einen freien wählen : Feuerstättenschau und Abnahme kommt der Bezirksschornsteinfeger
Wurde hÖÖÖÖÖschtrichterlich abgeschafft, dieses Monopol
was darf er einmal im Jahr?
Die Feuerstätte ist einmal jährlich kontrollieren zu lassen.
Kehrung ist was anderes als eine Feuerstättenschau - das ist in der Kehrverordnung geregelt.
selbst eine Öl-Gasmessung erfolgt mind. im 2-jährigem Abstand
Dann besch**uns unserer seit Jahrzehnten , die Sau.
Ich hatte ihn vorher informiert und gebeten, dass er mit dem Kehren noch etwas wartet, bis ich den Ofen angeschlossen habe. Warten wollte er nicht, sondern dann kamen sie und machten gleich eine Feuerstättenschau, daraus.