Wie häufig muss/darf der Kaminkehrer zur Feuerstättenschau kommen?

4 Antworten

Es ist schon ein komisches Ding, diese freie Schornsteinfegerwahl.

In einer öffentlich rechtlichen Fernsehsendung wurde vor wenigen Wochen bemängelt, dass es diese freie Wahl eigentlich gar nicht gibt.

Warum eigentlich? Weil keiner weiß wie es geht und kaum ein "Endkunde / Endverbraucher" sich traut irgendetwas gegen überbordende Schornsteinfegerhoheitsaufgabenauffassungseinlassungsunternehmungen zu unternehmen.

Wenn ich einen Schornstein nur sehr selten benutze gebe ich gegenüber der örtlichen Behörde und gegenüber dem zuständigen Schornsteinfeger einfach eine eidesstattliche Erklärung ab, dass ich diesen angeschlossenen Ofen nur 1 - 2 mal die Woche je 2 - 3 Stunden in den Monaten Oktober bis März benutze und somit eine seltene Nutzung vorliegt. Die Hauptwärmeversorgung übernimmt die (z.B.) Gasheiung. Dem Feuerstättenbescheid wird deshalb widersprochen und auf eine 1x lige Kehrung bestanden.

Das muss man dann einfach aushalten und durchfechten.

Feuerstättenschauen dürfen in 7 Jahren nur 2x stattfinden, da kann es dann rechnerisch auch sein, dass sie nach 2 Jahren und dann wieder nach 5 Jahren stattfindet. Das überarbeitete SchornsteinfegerHandwerksgesetz, welches in der Veröffentlichungsphase ist, hat das so neu erfunden, bisher gilt frühestens alle 3 Jahre.

Sicherlich wäre eine gänzlich andere Lösung denkbar, an die sich der Gesetzgeber aber noch nicht herantraut. Eine freie Schornsteinfegerwahl, die dann wirklich frei wäre und wo jeder erwählte Schornsteinfeger nicht nur fegt und mißt, sondern auch Feuerstättenschauen durchführt und neue Feuerstätten bescheinigt. Wie der Staat das dann alles kontrollieren will?????


 duz hast ihn halt nicht informiert das du ein neuer offen gekauft hast wegen dem kommt er jetzt normaler weise muß du dem Bezirksschorni zuerst informieren Neu Instalation einer Feuerstätte

bei der Feuerstättenschau kommt er in 7 jahren 2 mal da du ein neuer offen hast kommt er jetzt du hätest ihn halt vorher informieren müssen

Cantoclass 
Beitragsersteller
 16.04.2017, 21:21

Ich hatte ihn vorher informiert und gebeten, dass er mit dem Kehren noch etwas wartet, bis ich den Ofen angeschlossen habe. Warten wollte er nicht, sondern dann kamen sie und machten gleich eine Feuerstättenschau, daraus.

harmersbachtal  17.04.2017, 06:35
@Cantoclass

neu Installation einer Feuerstätte da ist klar das er gleich kommt zur Abnahme  es könnte ja was nicht richtig sein am Ofen was dem Schorni nicht gefällt und ihr habt ihn dann schon in betrieb genommen es kommt dadurch zu einem Brandschaden dann seid ihr dann selber schult und bleibt dann auf den kosten selber sitzen

harmersbachtal  17.04.2017, 06:41
@Cantoclass

das heißt Abnahme   der aktuelle Feuerstättenschau Bericht (Bescheid ) wird dann geändert aufgrund des neuen Ofens



Die letzte Feuerstättenschau ist allerdings nicht einmal 2 Jahre her.

soweit mit bekannt ist, max. alle 3 Jahre http://www.schornsteinfegermeister.de/schornsteinfeger-informationen/feuerstaettenschau-feuerstaettenbescheid.html



Dann werden bei mir die Holzöfen nur gelegentlich geheizt, aber der Kaminkehrer meint, er müsse zweimal im Jahr kommen.

und das aus dem Grund dass der Ofen nur laut deiner Aussage nur gelegentlich genutzt wird.
damit hat der Schornie recht, das liegt in seinem Ermessen - er könnte auch bis zu 4x antanzen.

dazu sollte er sich frühzeitig anmelden, nicht einfach reinschneien, das kannst verweigern

Cantoclass 
Beitragsersteller
 14.04.2017, 08:02

Freies Ermessen? Er war jetzt da, im Herbst wird er wieder zum Kehren kommen, wie er sagte, nur, bis dahin habe ich kein einziges Feuer gemacht, erst wieder in der kalten Jahreszeit.

Ich fühle mich ausgebeutet.

Cantoclass 
Beitragsersteller
 14.04.2017, 15:14
@peterobm

Und was ist, wenn ich, weil Wahlfreiheit einen aussenstehenden Kaminkehrer kommen lasse? Dann kann ich doch vereinbaren, dass dieser nur einmal im Jahr kommt oder bestimmt die Häufigkeit hier ebenfalls der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger?


Der vorige
bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger kam nur 1 Mal im Jahr.


peterobm  14.04.2017, 15:45
@Cantoclass

du kannst auch einen freien Feger beauftragen, doch der arbeitet nur anhand der Vorgabe aufgrund der Feuerstättenschau - du bist verpflichtet diese nach Abarbeitung beim bev. Schornie zu melden.

Er darf 1x im Jahr. Du hast freie Wahl des Anbieters. Müssen muß er nur irgendwann sterben.

harmersbachtal  17.04.2017, 06:38

aber nur fegen, und Abgaswegemessung, und Abgasmessung kanste einen freien wählen : Feuerstättenschau und Abnahme kommt der Bezirksschornsteinfeger

derschonwieder1  17.04.2017, 06:39
@harmersbachtal

Wurde hÖÖÖÖÖschtrichterlich abgeschafft, dieses Monopol 

peterobm  14.04.2017, 07:45

was darf er einmal im Jahr?

derschonwieder1  14.04.2017, 07:46
@peterobm

Die Feuerstätte ist einmal jährlich kontrollieren zu lassen.

peterobm  14.04.2017, 08:02
@derschonwieder1

Kehrung ist was anderes als eine Feuerstättenschau - das ist in der Kehrverordnung geregelt. 

selbst eine Öl-Gasmessung erfolgt mind. im 2-jährigem Abstand

derschonwieder1  14.04.2017, 08:08
@peterobm

Dann besch**uns unserer seit Jahrzehnten , die Sau.