Wie soll man nachweisen, dass man den Kachelofen nur selten an hat?
Vereinfacht: Es gibt irgendein Gesetz, nachdem Holzöfen ab dem nächsten Jahr gewisse Standards erfüllen müssen und nicht älter als ein gewisses Alter sein dürfen, ansonsten dürfen sie nicht mehr genutzt werden.
Ausgenommen sind u.a. solche Öfen, die nur sehr selten an sind.
Meine beiden Omas haben beide einen Kachelofen, aber beide benutzen ihn eher selten. Meistens nur um die Weihnachtstage herum.
Aber wie soll man denn nachweisen können, dass ein Ofen nicht oft benutzt wird?
5 Antworten
Das lästige kaminfeger Thema
- Nachweis schriftlich selbst ein schreiben aufsetzen
- Braucht man den Ofen umbedinkt
- Mann kan auch eine Feuerstätte abmelden
- Wen der ofen Aktiv angeschlossen ist am Kamin muß definitiv einmal im Jahr gekehrt werden mindestens
- Wen der Schorni was anordnet muß vom Besitzer gehandelt werden sonst gibt es Ärger mit der Kreisbehörde
- Ein Schornsteinfeger hat immer Sonderrechte !!!!!!!!!!!
klar und wen es nachher brennt will der schorni nicht der Dummi sein oder gleich den Schuh zieht er sich nicht an Zwangsstillegung !!!
Der Schornsteinfeger kann durchaus feststellen ob der Ofen oft oder wenig genutzt wird. Eigentlich sollte er im Anschluss des kehrens auch die Asche entnehmen und entsorgen.
nachdem Holzöfen ab dem nächsten Jahr gewisse Standards erfüllen müssen
die Einstufungen haben schon längst stattgefunden. in der BimschV. ist schon gute 10 Jahre her. https://www.edingershops.de/magazin/bimschv-1-grenzwerte-termine-infos/
Wie soll man nachweisen, dass man den Kachelofen nur selten an hat?
das must mit dem Schornie absprechen, das betrifft die Kehrhäufigkeit. Auch er muss sich an die Gesetze halten. er hat nen gewissen Spielraum.
Meine beiden Omas haben beide einen Kachelofen
mit Einsatz - auch hier gilt die BimschV II Grundöfen haben Bestand.
ebenso Kachelöfen die die einzige Heizquelle in der Wohnung sind.
Wie oft der Ofen in Betrieb ist, spielt keine Rolle.
Wenn die Betriebserlaubnis erlischt, weil das Ding nicht mehr den Vorschriften entspricht, darf es gar nicht mehr genutzt werden.
Genaueres weiß normalerweise euer Kaminkehrermeister.
Der hat gemeint, wenn er sich an dieses Gesetz halten würde und sämtliche Öfen in der Region versiegeln würde, könnte er auch gleich dicht machen.
Und der hat gemeint, wenn der Ofen eh kaum an ist, dann juckt das eigentlich keinen.
Ein Schornsteinfeger kann durchaus am Russ im Kamin feststellen ob der Kamin wirklich selten an war.
Der Gesetzgeber ist hier wieder einmal sehr ungenau. Der Nutzer solch einer Feuerstätte, die er selten benutzt, fragt sich, warum er den Ofen wegschmeißen soll, da er ja keinen "Dreck" macht. Hier ist mal was zur Beruhigung für Besitzer von Kachelöfen und offenen Kaminen https://kaminofenheizen.de/bimschv/wichtige-informationen-zu-1-bimschv-2-stufe/