Wie genau funktioniert das eigentlich mit der Verbeamtung?
Hallo liebe Leute! Ich habe mal eine Frage zum Thema "Verbeamtung".
Ich ziehe eine Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte in MV in Betracht, habe hier allerdings keine Chance auf eine Verbeamtung (nach meinem jetzigen Wissensstand). Wie genau funktioniert das? Ich schließe die Ausbildung ab, gehe beispielsweise nach Schleswig-Holstein und stelle dann irgendwann einen Antrag (?), dass ich gerne verbeamtet werden möchte - oder was muss man da tun?
6 Antworten
Gerade im Bereich der mittleren Laufbahnen gibt es nur noch wenige Stellen, die Beamte vorsehen.
Wenn es eine Stellenausschreibung gibt, bei der explizit eine Beamtenstelle ausgeschrieben wird, dann kannst Du Dich auch als VFA darauf bewerben. Wenn sich keine Beamte darauf bewerben, kannst Du die Stelle auch erhalten und verbeamtet werden.
Nein - dann kannst Du dich bei einer Behörde bewerben und machst eine weitere Ausbildung und beginnst als Beamtin auf Widerruf mit anschließender Prüfung.
Hallo,
ich bin im 3. Lehrjahr zur Verwaltungsfachangestellten und kann dir hierüber genaue Informationen geben, wie es im Bundesland BW ist.
Also als Verwaltungsfachangestellte in einem Rathaus/Landratsamt/... bist du EIGENTLICH schon Beamter. Aber du bist Beamter im normalen Dienst und das hat überhaupt gar keine Auswirkungen und gilt genauso wie das Angestelltenverhältnis.
Um nach der Ausbildung verbeamtet zu werden, müsste ich die Beamtenlaufbahn zum mittleren oder gehobenen Dienst (Verwaltungswirt) machen. Dies dauert 2 - 5 Jahre und ist eine ganz "neue" Ausbildung. Die Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellte ist KEINE Voraussetzung, um dies zu machen. Es können auch Schulabgänger diese Laufbahnen absolvieren.
Eine zweite Möglichkeit gibt es auch noch. Und zwar wenn man das ganze schulisch nach der Ausbildung macht. Kostet viel Zeit und Geld und ist nicht zu empfehlen.
Meine Frage an dich: Warum möchtest du Beamter werden?
Doch. Sie sind Amtsträger nach § 11 Nr. 2 StGB (Beamte im haftungsrechtlichen und strafrechtlichem Sinne; sind jedoch keine Beamten im Sinne des Art. 33 Abs. 4 GG).
Antrag auf Verbeamtung gibt es nicht. Du bewirbst dich für eine bestimmte Stelle oder eine bestimmte Laufbahn, mit welcher der Beamtenstatus verbunden ist. Wenn du fachlich qualifiziert für die Stelle bist, alle anderen Voraussetzungen erfüllst und eingestellt wirst, bist du Beamter.
das geht nicht. entweder du bist angestellter oder beamter. das sind zwei unterschiedliche ausbildungszweige. wenn dann müsstest du anschliessend eine ausbildung für die beamtenlaufbahn machen. die frage ist nur, warum willst du das überhaupt machen? als angestellter hast du die gleichen aufstiegsmöglichkeiten wie ein beamter.
Eigentlich nicht. Angestellte im öffentlichen Dienst sind keine Beamten,