Beihilfe-Unterlagen: Wie lange muss man sie aufbewahren?

3 Antworten

Wenn Du die Unterlagen bei der PKV bzw. Beihilfestelle eingereicht hast, sind sie ja dort auch bekannt. Also eine Vorschrift für eine zeitliche Aufbewahrung gibt es nicht.

Aber sinnvoll wäre es, dass Du die Unterlagen incl. der Arztrechnungen aufhebst, denn manchmal will man seine PKV-Versicherung ändern und mit Hilfe der Unterlagen, kann man sofort nachschauen wann man bei welchen Ärzten war.

Es gibt für alle Belege...

http://aufbewahrungsfristen.org/privat/

darin ...

Lebenslange Aufbewahrungsfrist gilt bei Rentenunterlagen und ärztlichen Unterlagen

Diese Dokumente sollten im Idealfall ein Leben lang aufgehoben werden. Zwar wird die Rentenhöhe berechnet, doch ist es oft sinnvoll, diese Berechnung sehr genau zu prüfen. Wer gegen die Berechnung vorgehen möchte, der braucht die Belege, mit denen dieses erfolgen kann. Interessant ist es vor allem immer wieder bei Frauen, die in Erziehungszeiten steckten. Hier ist es sinnvoll, dass diese Zeiten eben entsprechend nachgewiesen werden können. Mit den Unterlagen, wie den Gehaltsabrechnungen, den Sozialversicherungsunterlagen, etc. kann dieses erfolgen. Die Aufbewahrungspflichten im privaten Bereich sollten daher eingehalten werden.
Auch Unterlagen von Ärzten sollten im eigenen Interesse mit einer lebenslangen Aufbewahrungsfrist verwahrt werden. Oftmals ist es beim Stellen einer Diagnose wichtig zu erfahren, wenn die Beschwerden zum ersten Mal aufgetreten sind. Mit Röntgenbildern, Befunden und Arztberichten kann hier einfach vorgegangen werden.

Immer aufheben, unter Umständen musst Du sie Jahre später noch vorzeigen - z.B. für Rentenberechnungen etc. War bei mir über 10 Jahre später der Fall. Ich persönlich werfe sowas gar nicht weg.