Wie geht ihr vor, wenn ihr mit der Schadensregulierung eurer Versicherung nicht zufrieden seid?

8 Antworten

 

Dazu ist zunächst einmal das Sachverständigenverfahren im Vertrag z.B. der Kfz Kaskoversicherungen vorgesehen:

A.2.17 Meinungsverschiedenheit über die Schadenhöhe

(Sachverständigenverfahren)

A.2.17.1 Bei Meinungsverschiedenheit über die Höhe des Schadens einschließlich

der Feststellung des Wiederbeschaffungswerts oder über den Umfang der erforder -

lichen Reparaturarbeiten entscheidet ein Sachverständigenausschuss.

A.2.17.2 Für den Ausschuss benennen Sie und wir je einen Kraftfahrzeugsachverständigen.

Wenn Sie oder wir innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung keinen

Sachverständigen benennen, wird dieser von dem jeweils Anderen bestimmt.

A.2.17.3 Soweit sich der Ausschuss nicht einigt, entscheidet ein weiterer Kraftfahrzeugsachverständiger

als Obmann, der vor Beginn des Verfahrens von dem Ausschuss

gewählt werden soll. Einigt sich der Ausschuss nicht über die Person des

Obmanns, wird er über das zuständige Amtsgericht benannt. Die Entscheidung des

Obmanns muss zwischen den jeweils von den beiden Sachverständigen geschätzten

Beträgen liegen.

A.2.17.4 Die Kosten des Sachverständigenverfahrens sind im Verhältnis des

Obsiegens zum Unterliegen von uns bzw. von Ihnen zu tragen.


 Dieses ist natürlich mit einem Kostenrisiko verbunden. ansonsten bleibt nur die Möglichkeit mit der Versicherung Kontakt aufzunehmen und gute Argumente vorzutragen.

Eine Entscheidung kann auch dadurch beeinflusst werden ob es sich um einen guten, lukrativen Kunden mit vielen anderen Verträgen und insgesamt wenig Schäden oder um einen eher "schlechten" Kunden handelt. Dem Kunde bleibt neben dem Sachverständigenverfahren nur das Druckmittel mit dem bzw. allen Verträgen zu einer anderen Gesellschaft zu wechseln. Ein persönlicher Ansprechpartner kann dabei durchaus hilfreich sein.

Franz577 
Beitragsersteller
 21.10.2016, 11:11

Leider wird eine langjährige und schadenfreie Zugehörigkeit nicht immer ausreichend gewürdigt.

Anders kann ich es mir nicht erklären, warum teilweise auch schon bei kleineren Schadenssummen (und damit meine ich alles unter 10000 Euro) herumgezickt wird.

KfzSVnrw  21.10.2016, 11:16
@Franz577

Du bezeichnest 10.000 € als kleine Schadenssumme. Ich hatte in den letzten 12 Montan drei Fälle: 32,00 €, 80,00 € und 1,80 €. Die beiden zweistelligen sind zum Anwalt gegangen und einmal auch vors Gericht und wurden anschließend komplett nach reguliert. Der 1,80 € Fall war mir zu lächerlich und der Abzug auch noch ohne Begründung, ich habs ausgebucht.

Ich habe bisher noch keine Kürzung, die über 10 € liegt akzeptiert und bisher immer gewonnen.

Franz577 
Beitragsersteller
 21.10.2016, 12:32
@KfzSVnrw

Ja, im Hausrat- und Wohngebäudebereich sind 4-stellige Beträge tatsächlich kleinere Summen verglichen zu dem, was hier vom Potential her alles möglich wäre.

Und sorry, aber bei Beträgen von unter 100 € würde ich nicht mal einen Gedanken daran verschwenden, einen Klageweg zu beschreiten. Sowas wird eigentlich auch eher unbürokratisch geregelt bzw. da zickt normalerweise keine Versicherung herum. Einmal bekam ich sogar fast 200 € auf Kulanz erstattet, obwohl ich eigentlich keinen Anspruch darauf hatte.

KfzSVnrw  21.10.2016, 13:41
@Franz577

Das ist in der Kfz-Sparte ganz anders, da wird inzwischen um jeden einzelnen Euro gestritten.

Franz577 
Beitragsersteller
 24.10.2016, 08:14
@KfzSVnrw

Was aber vielleicht auch von der Versicherungsgesellschaft abhängt und davon, wie lange man dort schon Kunde ist bzw. mit wievielen Fahrzeugen.

Die Erstattung meiner knapp 200 € auf Kulanz waren nämlich im KFZ-Bereich.

KfzSVnrw  24.10.2016, 10:12
@Franz577

Das ist eher davon abhängig ob man als Kunde oder als Geschädigter Ansprüche stellt

Direkt mit dem Versicherer, schriftlich und/oder persönlich. Bisher war das bei mir egal bei welchem Problem immer der Weg welcher zum Erfolg geführt hat.

GravityZero  21.10.2016, 07:47

Natürlich. Entweder geh ich ins Büro vor Ort, oder rufe dort an und werde mit einem Sachbearbeiter verbunden. Und die andere Antwort hab ich doch gegeben - wenn ich nicht zufrieden gibt es Klärungsbedarf und ich wende mich direkt an die Versicherung, hat bisher immer funktioniert. Hierfür über eine Agentur zu gehen käme mir nicht mal in den Sinn.

Franz577 
Beitragsersteller
 21.10.2016, 08:24
@GravityZero

Ok, anrufen mag vielleicht noch funktionieren, aber es wäre mir neu, daß die Sachbearbeiter in Schadensabteilungen großer Versicherungen persönliche Sprechstunden vereinbaren.

Und wenn du trotz Anruf nicht weiter kommst bzw. der Sachbearbeiter dort stur bleibt, was machst du dann bzw. an wen wendest du dich dann?

Du sagst, es hat bisher immer funktioniert.

Warum? Weil der Sachbearbeiter ohnehin keine Zicken gemacht hat oder weil du ihn von deiner Sicht der Dinge überzeugen konntest?

Wenn du z.B. die Mitteilung bekommst, daß nicht oder nur mit Kürzungen bezahlt wird, was unternimmst du dann und wie hoch schätzst du deine Aussicht auf Erfolg ein?

Franz577 
Beitragsersteller
 21.10.2016, 07:38

Wie willst du das denn direkt mit dem Versicherer persönlich regeln?

Die Sachbearbeiter haben doch keine Zeit für persönliche Gespräche mit jedem Kunden, der einen Schadensfall meldet.

Und die Frage war ja, was du machst, wenn du mit der Regulierung nicht einverstanden bist.

Was unternimmst du dann?

"Unzufrieden" mit der Schadenregulierung kann alles bedeuten.

Die Frage lautet: Wer hat hier recht? 

Solange man keinen Sachverhalt kennt, solange braucht man darüber auch nicht diskutieren.

Franz577 
Beitragsersteller
 21.10.2016, 11:08

Konkrete Sachverhalte tun bei dieser Frage nichts zur Sache.

Und es geht auch nicht darum, wer Recht hat, sondern was man als Versicherungsnehmer tut, wenn man sich im Recht fühlt.

flareb  21.10.2016, 11:09
@Franz577

Gerichtsurteile googeln, Rechtsanwalt befragen und damit rausfinden ob man "richtig fühlt". Genau darum ging es mir. Viele "fühlen" sich im recht, haben es aber nicht.


Franz577 
Beitragsersteller
 21.10.2016, 12:37
@flareb

Rechtsanwalt befragen wäre eine Möglichkeit. Eine Erstberatung bzw. Einschätzung kostet zwar auch Geld, aber das hält sich noch im Rahmen.

flareb  21.10.2016, 12:38
@Franz577

Die Einschätzung zur Situation hättest du auch hier kostenlos haben können. Immerhin gibt es hier einige Leute mit sehr gutem Fachwissen.

Franz577 
Beitragsersteller
 24.10.2016, 08:07
@flareb

Danke, aber es geht nicht um ein konkretes Problem, sondern ich wollte wie gesagt nur wissen, wie man am besten vorgeht, wenn man mit der Regulierung nicht zufrieden ist.

Für solche Fälle gibt es den für dich kostenlosen Versicherungsombudsmann:

www.versicherungsombudsmann.de/home.html

Viel Erfolg damit wünscht dir siola55 ;-)

@Franz577,

ich kann hier nur jedem empfehlen, zuerst einmal den Versicherungsvermittler zu kontaktieren, denn

1. hat dieser Möglichkeiten direkt den Schaden mit dem zuständigen Abteilungsleiter bzw. Eskalationsbeauftragten zu besprechen.

2. evt. auch Urteile die bei manchen Schäden beachtet werden müssen zur Hand.

3. kann er für seinen Kunden auch einen Kulanzantrag stellen.

4. außerdem gibt es viele Agentur-Inhaber die eine Schadensregulierungsvollmacht haben und evt. den Schaden selbst abwickeln.

Wer der Meinung ist, dass er dies selbst erledigen möchte, hängt dann stundenlang in der Telefon-Warteschleife und wird meist auch nicht zu dem richtigen Schadenssachbearbeiter, Gutachter oder zu dessen Vorgesetzten verbunden werden.

Gruß N.U.

Franz577 
Beitragsersteller
 24.10.2016, 08:11

Richtig, so sehe ich das eben auch und darum ist meine erste Anlaufstelle auch immer die Agentur, die mich betreut.

Aber es gibt ja einige, die das für unnötig halten und meinen, alles direkt mit der Versicherung regeln zu können.

Können sie vielleicht auch, aber nicht unbedingt zu deren Vorteil.