Deutsche Post / Schadensregulierung
Hallo, ich habe eine Frage weil mir eine Sache langsam wirklich auf die Nerven geht: Ich verschicke regelmäßig von Österreich aus Warensendungen über die Post nach gesamt Europa. Das funktioniert alles in der Regel sehr gut, ausser Warensendungen die Deutschland betreffen. Aus Deutschland bestelle ich in der Regel gar nichts mehr... Sendungen nach Deutschland werde ich in Zukunft auch nicht mehr auf den Weg bringen aus folgendem Grund : Es ist jetzt schon mehrmals passiert ( um nicht zu sagen.. es ist sehr wahrscheinlich ) das die Sendung beim Empfänger nicht heil ankommt. Der schlimmste Fall den ich hatte war ein relativ wertvolles Paket ( Versicherung wird natürlich bei jeder Sendung übernommen ) das beim Empfänger nur noch Schrott war. Die Lieferung wurde vom Empfänger angenommen um den Schaden zu überprüfen... Eine Schadensrechnung an die Post übermittelt. Dazu muss ich noch sagen : Die Post hat die Sendung sogar noch mit einem Klebeband versehen "Deutsche Post AG - Diese Sendung wurde von uns beschädigt" ( oder ähnlich ) - Die Angelegenheit wurde von der DPAG "verschleppt" und am Ende wurde dem Empfänger ( der am Land wohnte ) mitgeteilt, dass er das Paket nochmals hätte an einer Poststelle vorführen müssen. An der örtlichen Tankstelle ( Die in Deutschland gleichzeitig Poststelle war ) war das nicht möglich. Die Sendung hätte an der nächsten Post, die ca. 30 Kilometer weg entfernt war gestellt werden müssen. Die Frist war bis dahin verstrichen und die Frage stellt sich : Kann das einer Privatperson ohne Kraftfahrzeug überhaupt zugemutet werden, Schadware - die nunmehr nur noch aus Kleinteilen besteht- auf eigene Kosten zu einer "offiziellen" Dienststelle der Post zu befördern um einen Transportschaden ( in diesem Fall doppelt, weil ja bereits durch das Klebeband zugegebenen ) bestätigen zu lassen? In der Hauptsache würde mich - aufgrund der Tatsache, dass die Deutsche Post auch Argumente bringt wie "Die Verpackung war nicht hinreichend - Ansonsten wäre die Sendung nicht beschädigt worden" interessieren, ob es überhaupt schon mal jemand erlebt hat, dass von der Deutschen Post AG ein Transportschaden auf normalen Weg ohne Gerichtsverhandlung reguliert wurde????????
2 Antworten
Ich versende ebenfalls sehr viel über DHL, Hermes, Gls.... Aber ich musste bei allen drei Paketdiensten die Erfahrung machen, das trotz Versicherung (die ja im Paketpreis enthaltern ist) die Kosten und der Ärger beim Versender und Empfänger hängen bleiben und sich keines der Unternehmen bereit zeigt irgendetwas - nach viel Lauferei - zu erstatten !
Ist leider inzwischen meine Meinung, da ich halt im Laufe der Jahre 3 Paketdienste ausprobiert habe und es im Schadensfall immer nur eine Lauferei und ein Ärgernis für mich und meine Kunden war. Tut mir leid.... Wenn Du einen "perfekten" Paketdienst gefunden hast, der möglicherweise auch noch kostengünstig in die Schweiz transportiert, gib mir bitte Bescheid !
Das ist zwar schon vor sieben Jahren passiert, aber scheinbar noch typisch. Mein Einschreiben, das geöffnet (!) auf dem Briefkasten des Empfängers stand wurde von mir reklamiert und als Antwort bekam ich den Hinweis, wie man einen Brief fest zuklebt. Keine Entschuldigung oder Erstattungsangebot. Soll ich wegen 20,-€ nun den RA einschalten? Die rechnen aber damit, dass man das nicht macht. Zu meiner anderen Tochter sind schon zwei Päckchen in Berlin weggekommen. Sauerei ist das!
Ja, ich hatte sowas auch schon mal.. Noch länger her, als diese 7 Jahre nun.. Da hat man mir auf eine Beschwerde hin, weil Post ständig falsch eingeworfen wurde schlichtweg mitgeteilt, wie genau sowas beschaffen sein muss.. Buchstabenhöhe etc. Der Küller war ja, dass da wirklich jemand mit dem Lineal nachgemessen hat.. Die Buchstabenhöhe wich um einen Millimeter von geforderten Mass ab. Jaaaa.. Aber was das andere angeht.. Zwischenzeitlich weiss ich, warum es so ist, wie es ist.. Wäre dieser "Versicherungsbeitrag" wirklich ein solcher, würde es diese Probleme vermutlich nicht geben, weil dann der Versicherungsträger dem Dienstleister "fallweise" gewaltig auf die Füsse treten würde. - Also nach einem Regelsystem, von dem ein Mensch prinzipiell ausgehen muss - Es ist nur so, dass es gar keine "Versicherungspflicht" gibt. Das heisst: Das Unternehmen kann hier selbst eintreten und die Kohle als Gewinn einstreichen. Die eigentlichen Versicherer - wenn es sie denn gibt - verlangen auch nur von den jeweiligen Unternehmen "pauschalen", der REST wird dann als Gewinn eingestrichen. Das ist das eigentliche Problem an der Sache. Grosskunden schliessen von daher schon eigene Transportverischerungen ab, verzichten damit auf die "besonders angebotene Leistung" des Transportführenden < die es ja praktisch eh nicht gibt > und der eigentliche Versicherer "prügelt" sich dann mit den entsprechden um einen wie auch immer gearteten Regresss zu nehmen. DAS scheint zu funktionieren.. Nur sind wir da als "Gelegenheitsversender bzw.Empfänger" einfach "aussen vor". - Ich würde sagen: Vergiss das mit dem Rechtanwalt; diese strukturieren sind so ausgearbeitet ( Allgemeinen Geschäftsbedingungen ) das da kaum was zu wollen ist.. Wenn dann bräuchtest du wirklich einen Fachanwalt, der in diesem Bereich entweder wirklich punktuell schon in einem Versicherungsunternehmen tätig war, oder als solcher auch extern ist. Zu rechnen ist da leicht mit einem Schriftwechsel von ca. 10 Briefen und am Ende gibts schräge Vergleiche, wo man dir "netterweise" recht gibt und gleichzeitig formuliert, dass Anwaltskosten NICHT übernommen werden, weil die Hinzuziehung als "nicht notwendig" deklariert wird und ähnliches. Dann hast du 20 Euro und ganz leicht 1000 Euro auslagen..
Danke für die Antwort! Ich habe schon mit dem Gedanken gespielt für Deutschland einen anderen Anbieter zu nehmen. Aber sieht so aus, als wenn das ein generelles Problem in Deutschland wäre, dass sich da niemand zuständig fühlt und man sich diese Versicherungsgebühren auch gleich "sparen" könnte.