Muss ich mich als Geschädigter um die Gutachterrechnung kümmern?
Hallo
folgendes ist passiert. Vor ner Weiile ist mir jemand beim Ausparken in mein parkendes Auto gefahren (Schuldfrage stellt sich nicht)
Nach Klärung mit der gegnerischen Versicherung habe ich einen Gutachter aufgesucht, der den Schaden auf knapp 2000€ bemessen hat. Nun erhielt ich eine Mahnung von diesem Gutachter, mit der Bitte, mich um den Begleich der Rechnung zu kümmern.
Bisher blieben meine Versuche, die Versicherung des Unfallverursachers dazu zu bewegen, die Rechnung zu zahlen erfolglos.
Ich bin mir leider gerade auch nicht mehr sicher, eine Abtretungserklärung unterschrieben zu haben. Ist sowas üblich? Habe in dieser Sache leider keine Erfahrungen.
Bin ich tatsächlich dazu verpflichtet, der Versicherung nun hinterherzurennen, damit der Gutachter sein Geld bekommt?
Danke und LG
9 Antworten
Das Problem wird sein dass die gegnerische Versicherung ihre Regulierungspflicht bereits anerkannt hatte bevor die Gutachterrechnung eingegangen ist.
Jetzt sagen die natürlich das das Gutachten nicht mehr nötig war und weigern sich es zu bezahlen. Der Gutachter hätte aber darauf aufmerksam machen müssen. Ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt hätte genügt.
Ob und wie du da rauskommst kann dir nur ein Anwalt sagen, solltest du ADAC Mitglied sein ruf da mal an.
Normalerweise bestellt die gegnerische Versicherung einen Gutachter und rechnet mit ihm ab.
Du kannst auch selbst einen Gutachter beauftragen, der wird ebenfalls von der gegnerischen Versicherung bezahlt.
Allerdings nur wenn der Gegner Schuld hat.
Ein anderer hat beim FS mit seinem PKW einen Schaden verursacht, also zahlt die Versicherung des Verursachers und auch die Gutachterkosten.
Es sei denn der Unfallverursacher ist nicht zu ermitteln.
Dein Gutachter, Dein Auftrag, Deine Rechnung, Du must bezahlen, wer sonst?
Merke:
Keine Orgie, keine Werkstatt, gleich zu den Fachleuten (Lackierer/Karosseriebauer) und nach Kostenzusage Rechnungen auslösen.
Wozu ein Gutachter, wenn die Fachleute alles reparieren.
So schaut's aus.
Bin ich tatsächlich dazu verpflichtet, der Versicherung nun hinterherzurennen, damit der Gutachter sein Geld bekommt?
Ja bist Du .....
Schlicht und ergreifend - du hast das Gutachten beauftragt, ergo bist Du im Falle X verpflichtet zu bezahlen / in Vorkasse zu gehen, wenn die Versicherung nicht leistet.
Ich bin mir leider gerade auch nicht mehr sicher, eine Abtretungserklärung unterschrieben zu haben.
Solltest Du in Vorleistung gehen, so musst Du gegenüber der Versicherung diese Abretung widerrufen, damit Du nicht anschließend u.U. beim Gutachter Deinem Geld hinterherlaufen musst.
Gegenfrage ..... womit begründet denn die gegnerische Versicherung derzeitig die Zahlungsverweigerung?
Bin ich tatsächlich dazu verpflichtet, der Versicherung nun hinterherzurennen, damit der Gutachter sein Geld bekommt?
Nein, du bist als Auftraggeber dazu verpflichtet den Gutachter zu bezahlen. Anschließend musst du wohl der Versicherung hinterherrennen, damit du dein Geld kriegst.
Was heißt 'normalerweise'? Für den Geschädigten ist das immer die schlechteste Lösung.
Das hat er laut Frage gemacht.
...der wird ebenfalls von der gegnerischen Versicherung bezahlt.
So war es aber nicht, das geht doch aus der Frage hervor.