Wie gehe ich am Besten mit unzulässigen Fragen im Personalfragebogen um?
Hallo an alle,
ich habe mich per E-Mail bei einer Firma beworben, es handelt sich um eine Stelle im Bürobereich. Als Antwort kam eine E-Mail mit angehängtem Personalfragebogen, den ich bitte ausfüllen und zurücksenden möge. Anschließend wolle man sich meine kompletten Unterlagen ansehen und auf mich zukommen.
Nun grübele ich über das Ausfüllen des Fragebogens, der meines Erachtens unzulässige Fragen enthält und zum Teil auch Fragen, bei denen ich nicht sicher bin, ob sie zulässig sind bzw. bei denen ich mich irgendwie "ausgefragt" fühle. Die Fragen lauten:
- Letztes Arbeitseinkommen (brutto)?
- Bekleiden Sie ein Ehrenamt?
- Liegen Lohnpfändungen vor?
- Sind Sie vorbestraft?
- Sind Sie zurzeit arbeitsunfähig erkrankt?
- Leiden Sie an einer ansteckenden/chronischen Krankheit, die im Zusammenhang mit der vorhergesehenen Tätigkeit jemanden gefährden kann?
Meines Erachtens sind z. B. Fragen nach Vorstrafen nur zulässig, wenn man in einem bestimmten Bereich arbeitet, also bei der Bank oder als Kassiererin oder Sicherheitsmitarbeiter oder ähnliches. Für die Stelle, um die ich mich beworben habe, ist diese Frage also nicht relevant.
Ich habe sicher nichts zu verbergen und beantworte auch gern Fragen zu meiner Person, soweit sie für die Bewerbung/Arbeit relevant sind. Ich verstehe auch, dass man mich besser kennenlernen und wissen möchte, wen man sich da ggf. an Bord holt. Aber ich möchte auch meine Privatsphäre schützen. Davon abgesehen habe ich bereits mit der Übersendung meiner Bewerbungsunterlagen einige Informationen preisgegeben.
Soll ich die Felder bei den unzulässigen Fragen einfach frei lassen? Ist "unzulässig" reinschreiben eine Option? Wahrscheinlich wird beides dazu führen, dass ich nicht weiter im Bewerbungsverfahren berücksichtigt werde... Oder was meint Ihr dazu?
Für Eure Meinungen bzw. Erfahrungen wäre ich Euch sehr dankbar.
14 Antworten
Schön, dass du so kritisch bist, unzulässige Fragen musst du nicht beantworten (dies kann allerdings dazu führen, dass du im weiteren Bewerbungsprozess nicht weiter berücksichtigt wirst, wie bereits von dir befürchtet)
Bei unzulässigen Fragen, darfst du aber auch lügen, sollte sich aber bei einer zulässigen Frage hinterher herausstellen, dass du gelogen hast, kann der Abeitgeber das Beschäftigungsverhältnis anfechten.
Letztes Arbeitseinkommen (brutto)?
Hier will der AG wahrscheinlich herausfinden, ob deine Gehaltsvorstellungen mit seinen übereinstimmen, die direkte Frage danach wäre aber geschickter und damit zulässig gewesen. Schreib hier deine Gehaltsvorstellung rein (realistisch)
Bekleiden Sie ein Ehrenamt?
Es kann sein, dass dein Arbeitgeber hier ein berechtigtes Interesse hat ist es z.B. ein Automobilhersteller könnte damit ein Problem haben, wenn ehrenamtlich für die Deutsche Umwelthilfe arbeitest. Andereseits kannst du mit einem Ehrenamt aber gf. auch punkten. Politisches oder gewerkschaftliches Engagement nicht erwähnen. Im Zweifelsfall mit "Nein" beantworten, es sei denn, es ist ein Ehrenamt für das dich dein Arbeitgeber freistellen muss (Feuerwehr, Schöffe, etc)
Liegen Lohnpfändungen vor?
Verursacht beim Arbeitgeber Kosten, unzulässig, aber im Falle einer Einstellung bekommt er es mit, wenn er dir dann in der Probezeit ohne Begründung kündigt, kannst du nicht dagegen vorgehen.
Sind Sie vorbestraft?
Von dir bereits richtig beantwortet, nur bedingt zulässig
Sind Sie zurzeit arbeitsunfähig erkrankt?
zulässig
Leiden Sie an einer ansteckenden/chronischen Krankheit, die im
Zusammenhang mit der vorhergesehenen Tätigkeit jemanden gefährden kann?
zulässig
Beantworte dir selbst die Frage, ob du für diesen Arbeitgeber arbeiten möchtest
Vielen Dank für Deine Mühe! :-)
Danke für Deine Antwort.
Die Frage "Letztes Arbeitseinkommen (brutto)" steht direkt neben der Frage "Was möchten Sie verdienen (brutto)?" Schlau gemacht von der Firma. Gehaltsverhandlung ist damit wohl abgehakt. :-)
Nun ja, nicht unbedingt dumm oder mit bösen Absichten verbunden, eine geringe Abweichung vom beabsichtigten Gehalt beiderseits dürfte auch nicht das k.o. Kriterium sein.
Wenn ich mich aber z.B. mit meinem jetzgen Gehalt als Gehaltsvorstellung (Automobilindustrie) in einer Firma im Einzelhandel bewerbe, dann dürfte hier der Unterschied so groß sein, dass ich von vorne herein aussortiert würde. Da Stellenbesetzunge für Firmen kostspielig sind, hat die Firma natürlich ein berechtigtes Interesse zu erfahren, ob ein Kandidat auch langfristigt bleibt.
Mach dich vorher schlau, was Berufs- und Branchenüblich ist. Wenn du weißt, ob die Firma tarifgebunden ist, kann dies ebenfalls helfen, herauszufinden, welche Eingruppierung üblich ist.
ich habe jetzt von einer Leiharbeitsfa. gehört, daß diese von der Krankenkasse eine Bescheinigung möchte mit Entbindung von der Schweigepflicht, ob der mögliche Mitarbeiter seit 3 Jahren nicht doch & wie lange krankgeschrieben war
Im Lebensmittelbereich gibt es eine Belehrung nach § 43 IFSG (Gesundheitszeugnis) - Im Bürobereich hat das Niemanden zu interessieren.
Ehrenamt höchstens in so fern, als ein Kollege bei der Feuerwehr tätig ist & zu Einsätzen mit einem Piepser gerufen werden kann. Das erstattet aber das Land an den Arbeitgeber.
Das übliche Polizeiliche Zeugnis für 13 € mußte ich auch selbst bezahlen, das hat auch diese Leihfa. verlangt.
Zu letztem Bruttolohn will man sehen, ob man sich höher verkaufen möchte oder eben mit dem Gehalt pokert in ähnlicher Position.
Lohnpfändungen sind eher wichtig für die Buchhaltung & bedeuten natürlich auch einen Aufwand.
So gibt es ein P-Konto (Früher § 850 ZPO) bis ca. 1063 € netto pfändungsfrei. Davon erfährt bei Mitteilung der Kontodaten aber der Arbeitgeber nichts.
Ich würde mich auf die Antworten beschränken, die relevant für das Arbeitsverhältnis sind.
Der Hintergrund beim Ehrenamt kann beispielsweise sein, dass sie wissen wollen ob du in einer extremistischen Partei tätig bist (bei Kundenkontakt sehr schwierig) oder privat viel unterwegs sein wirst. Wenn das nicht der Fall ist würde ich das nicht beantworten wenn du dich damit unwohl fühlst.
Auch die Frage nach dem letzten Einkommen zählt nicht. Klar ist das für die interessant um herauszufinden was sie dir geben müssen damit du zufrieden bist. Aber das spielt überhaupt keine Rolle. Die sollen dir das geben, was für deine AKTUELLEN Aufgaben angemessen ist.
Würde das auch so schreiben. Also sowas wie "Sie werden feststellen, dass ich einige Ihrer Fragen nicht beantwortet habe, da ich sie für unser Arbeitsverhältnis nicht für relevant halte und keine Berührungspunkte sehe."
Dann wissen sie, dass es zumindest aus deiner Perspektive keine Probleme geben wird. Man muss das natürlich mit Vorsicht genießen. Es kann dich aus dem Bewerbungsprozess kicken. Würde es davon abhängig machen wie wichtig es dir ist, dass dein Arbeitgeber nicht jeden Furz von dir kontrolliert.
Soll ich die Felder bei den unzulässigen Fragen einfach frei lassen? Ist "unzulässig" reinschreiben eine Option?
Ja.
Wahrscheinlich wird beides dazu führen, dass ich nicht weiter im
Bewerbungsverfahren berücksichtigt werde... Oder was meint Ihr dazu?
Das sehe ich genauso. Wenn keine Vorstrafen vorhanden sind, wäre ein "Nein" oder "keine" sinnvoller. Außer, du möchtest als Badgirl durchgehen.
Als hilfreich habe ich diese Seite empfunden:
http://www.kanzlei-hasselbach.de/2017/unzulaessige-fragen-vorstellungsgespraech/02/
Es gibt Arbetnehmer, die von ihren neu einzustellenden Mitarbeitern ein Führungszeugnis, eine Schufa-Auskunft und ein Gesundheitszeugnis erwarten. Ob man ein Ehrenamt bekleidet, müsste schon aus dem Lebenslauf hervorgehen. Aber das nur, wenn man sich schon für den Bewerber entschieden hat!
Diese Fragen und auch die nach dem letzten Einkommen etc. vorab mit den Bewerbungsunerlagen zu erfragen, finde ich auch unseriös. Du könntest ihnen antworten, dass du bei einer Zusage auf die Stelle ein polizeiliches Führungszeugnis (auch gerne ein erweitertes), eine Schufa-Ausknft und auch ein Gesundheitszeugnis vorlegen würdest. Zum jetzigen Zeit aber nicht.
Danke für Deine Antwort.
Das mit dem Führungs- und Gesundheitszeugnis ist mir bekannt. Aber auch nur aus bestimmten Branchen. Schufa-Auskunft...das ist mir neu. Ich kenne Letzteres nur von der Wohnungssuche.
Dein Vorschlag ist eine Überlegung wert. Danke dafür!
Anbei noch eine Liste mit zulässigen Fragen):
https://www.das.de/de/rechtsportal/arbeitsrecht/arbeitssuche/zulaessige-fragen-vorstellungsgespraech.aspx