Wie gegen 1&1 vorgehen?

6 Antworten

Das mit der Kündigung von Kundenseite wenn 3 Monate nicht gezahlt wird solltest du nochmal nachlesen. Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen, sowas geht meistens nur vom Anbieter. Ein Umzug ist erstmal kein Grund für eine Kündigung wenn die Leistung am neuen Standort auch erbracht werden kann, da hat man kein Sonderkündigungsrecht und der Vertrag läuft normal weiter. Kündigungen sollten auch immer mit der Post mit Rückantwort gemacht werden, nur dann hat man was in der Hand. Habt ihr eine schriftliche Bestätigung einer Kündigung mit Angabe eines Zeitpunktes? Warum sagt der Anwalt er kann da nichts machen?

hugin93 
Beitragsersteller
 13.01.2016, 11:23

Danach habe ich auch online gekündigt und fristlos per Einschreiben. Bei der Online Kündigung sollte ich als Bestätigung nochmal anrufen dort wurde mir versichert das der Vertrag gekündigt sei und wir im Februar 2016 raus sind . Der Vertrag wurde nun aber wieder um Jahr verlängert. Das der Umzug kein Grund ist war uns bewusst nur wir wollten dort nicht mehr bleiben und aus dem Vertrag raus . Wir waren damit ja einverstanden das vertrag erst 2016 ausgelaufen wäre. Trotzdem hat keine Kündigung was gebracht . Achso und in der Geschäftsbedingung steht es wirklich so geschrieben ;)

Da hast du schon im Vorfeld so ziemlich alles falsch gemacht. Ein Telefonievertrag kann nicht wegen Umzug gekündigt werden. Der läuft solange weiter, bis er ordnungsgemäß gekündigt wird. Das scheint ihr nicht gemacht zu haben. Eine Kündigung erfolgt schriftlich per Einschreiben mindestens 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit. Wie dir da jetzt ein Anwalt weiterhelfen kann, weiß ich auch nicht. Der wird euch wahrscheinlich auch erstmal aufzählen, was ihr alles falsch gemacht habt. 

hugin93 
Beitragsersteller
 13.01.2016, 11:15

Wie schon oben geschrieben habe ich danach per Einschreiben gekündigt wie auch online ... Darauf hin kam keine Reaktion. Bei der Online Kündigung sollte ich danach danach anrufen ( stand so beschrieben ) und da wurde mir Versichert das der vertrag gekündigt sei und nur noch bis Februar 2016 weiter läuft . Der Vertrag wurde aber nun wieder bis 2017 verlängert 

annaaugustus  13.01.2016, 11:16
@hugin93

Wenn du den Nachweis der Zustellung hast ( Einschreibequittung ) dann geh damit zum Anwalt. Dann hast du ja etwas in der Hand.

Na das scheint ja von Anfang an falsch gelaufen zu sein. Zum einen kündigt man IMMER schriftlich und nicht am Telefon. Zum anderen ist Umzug kein Kündigungsgrund. Habt ihr denn keine Mahnungen von 1&1 bekommen? Wie hast du die Kündigungen versendet? Mit Einschreiben und Rückschein? 1&1 bietet auch die Möglichkeit den Vertrag online zu kündigen. 

hugin93 
Beitragsersteller
 13.01.2016, 11:19

Ich habe auch online gekündigt dach gleich angerufen um die onlinekündigung zu bestätigen . Da wurde mir gesagt das der Vertrag gekündigt sei und nur noch bis Februar 2016 läuft . Der vertrag wurde trotzdem verlängert auf Februar 2017. Danach habe ich in den Geschäftsbedingungen gesehen das ich auch Fristlos kündigen kann da ich mit der Zahlung im Rückstand war . Den habe ich per Einschreiben dort hingeschickt ( leider ohne Rückschein) da kam keine Reaktion. 

Andreaslpz  13.01.2016, 11:25
@hugin93

Danach habe ich in den Geschäftsbedingungen gesehen das ich auch Fristlos kündigen kann da ich mit der Zahlung im Rückstand war 

Na diesen Passus möchte ich jetzt aber mal sehen... 

hugin93 
Beitragsersteller
 13.01.2016, 11:39
@Andreaslpz

AGB  5. Vertrauensangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung 

5.6 Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für 1&1 insbesondere dann vor wenn der Kunde 

-bei Verträgen, in denen eine Mindestlaufzeit vereinbart ist oder die auf bestimmte Zeit geschlossen wurden mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von zwei monatlichen Grundentgelte in verzug ist. 

- bei Verträgen die auf unbestimmte Zeit geschlossen worden mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20 Kalendertage in verzug sind ... 

So steht es dort geschrieben .  

muschmuschiii  13.01.2016, 11:59
@hugin93

wer lesen kann ......

"Ein wichtiger Grund liegt für 1&1 insbesondere dann vor wenn der Kunde ....." 

Für 1&1, aber nicht für dich!!!!

hugin93 
Beitragsersteller
 13.01.2016, 12:22
@muschmuschiii

Wer lesen kann ist gut =) 

Das wären die wichtigen Gründe die 1&1 für eine fristlose Kündigung akzeptiert . 

#Es steht geschrieben unberührt bleibt das recht für BEIDE Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. 

Und denn kommt ein wichtiger Grund liegt für 1&1 insebsondere dann vor wenn der Kunde ... 

karinili  13.01.2016, 11:17

Warum sollte ein Umzug kein Kündigungsgrund sein?
Ich meine, wenn man davon ausgeht, dass die Mindestvertragslaufzeit (falls vorhanden) abgelaufen ist und man die Kündigungsfristen einhält (dazu werden im Text leider kaum angaben gemacht), sollte man den Vertrag doch ohne Angabe von Gründen (schriftlich) kündigen können.

Andreaslpz  13.01.2016, 11:19
@karinili

Aus dem Text entnehme ich, dass wegen Umzug gekündigt worden ist. 

hugin93 
Beitragsersteller
 13.01.2016, 11:30
@Andreaslpz

Nein nicht nur wegen dem Umzug . Wir wollten im allgemeinen aus den Vertrag raus .Da wir sowieso Umgezogen sind wollte ich auch gleich den Vertrag Kündigen . Habe dies aber auch nicht als Grund dort angegeben . ( ich habe mich wahrscheinlich oben etwas unverständlich ausgedrückt ) .

Geh zu einem Anwalt und nimm alles mit, was du an schriftlichem hast.

Mir ging es mal ähnlich mit der Telekom. Bin umgezogen und am neuen Wohnort bot die Telekom nur Telefon an, aber kein Internet. Telefonisch wurde mir mehrfach gesagt, sei kein Problem, der Vertrag wäre dann hinfällig. Schriftlich wollte ich das auch noch haben, bekam aber ebenfalls nie etwas, trotz mehrfacher Aufforderung. Als die Telekom dann gegen mich rechtlich vorging, es handelte sich noch um 3 Monate Restzeit, gab ich den Fall einem Anwalt.

Daraufhin wurde der Fall beiderseits erstmal auf Eis gelegt, denn die "Kanzlei des Grauens" der Telekom wusste, dass in so einem Fall bald ein höchstrichterliches Urteil gefällt werden wird. Kurz bevor alles verjährt gewesen wäre, fiel dies auch. Allerdings gegen mich und ich konnte alle Kosten begleichen. Es würde reichen, wenn am neuen Wohnort Telefon bereit gestellt würde, auch wenn es ein Kombivertrag mit Internet sei.

Verlasse dich nie auf telefonische Aussagen. Nur schriftliches zählt.

Aber die Retourkutsche kommt bald. Hab nämlich schon wieder Ärger mit denen, da ihre Mitarbeiter mir telefonisch anstatt zwei Handyverträge einfach zu verlängern, neue Verträge aufbügelten mit neuen Rufnummern und einfach berechneten, ohne dass ich jemals etwas unterschrieben habe. Da rührt sich auch nichts, Kohle wird jetzt wird einfach für drei Verträge abgebucht (bei einem hat es noch nach zig Briefen geklappt, dass der wieder storniert wurde), aber diesesmal werden sie bluten und ich lasse mir Zeit dabei, hehe.


Telekomhilft  13.01.2016, 15:12

Hallo Akecheta. Ob der Erfahrungen seinerzeit mit dem Umzug kann ich von dieser Stelle aus nur um Entschuldigung bitten.
Das tut mir wirklich leid.

Mein Anspruch sieht ganz anders aus. Daher biete ich Ihnen eine helfende Hand, wenn Sie denn mögen.

Geben Sie mir einfach ein kurzes Signal, sofern Sie Hilfe wünschen und ich bin da.

Gruß
Kai M. von Telekom hilft

Akecheta  13.01.2016, 15:28
@Telekomhilft

Hallo Kai M. Danke für das Angebot, aber der ganze Vorgang und Ärger füllt alleine schon wieder einen ganzen Ordner mit vielen Einschreibebriefen von mir und keinen Antworten. Da werde ich dann auch hier auf kein "Hilfeangebot" eingehen. Das wäre ja lustig, ich meckere mal über die Telekom öffentlich rum und plötzlich soll sich was bewegen? Die Vertragsverlängerungen waren verbunden mit neuen Handys und neuer Vertragsdauer. Da neue Nummern vergeben wurden, musste ich die Handys zurück schicken, da sie wohl Nummerbezogen wären. Beide als Einschreiben zurück geschickt, anscheinend wäre nur eines zurück gekommen und lustig weiter geht es.

Es gibt noch einen Brief von mir an die Telekom. Einen allerletzten mit einer Forderungsaufstellung die sich gewaschen hat, mitsamt Kopien des ganzen Ordners, den ich die letzten 12 Monate angesammelt habe, incl. aller meiner Kosten deswegen und die werde ich einklagen gehen :-). Evtl. den Fall auch mal an die Medien bringen, das geht schon in Richtung Betrug per Absicht.

Telekomhilft  13.01.2016, 15:51
@Akecheta

Vielen Dank für Ihre Antwort und auch der Schilderung des Anliegens.

Natürlich werde ich es respektieren, wenn Sie mein Hilfeangebot nicht nutzen mögen.

Aber ich wollte es nicht unversucht lassen. Dann drück ich die Daumen, dass es zu einem guten Ende kommt und wenn Sie doch meine Hilfe annehmen möchten, wissen Sie ja, wo Sie mich finden.

Gruß

Kai M. von Telekom hilft

Telekomhilft  13.01.2016, 15:12

Hallo Akecheta. Ob der Erfahrungen seinerzeit mit dem Umzug kann ich von dieser Stelle aus nur um Entschuldigung bitten.

Das tut mir wirklich leid.

Mein Anspruch sieht ganz anders aus. Daher biete ich Ihnen eine helfende Hand, wenn Sie denn mögen.

Geben Sie mir einfach ein kurzes Signal, sofern Sie Hilfe wünschen und ich bin da.

Gruß

Kai M. von Telekom hilft

Ein Umzug ist kein Kündigungsgrund.

Doch Vorsicht: Nur weil Sie umziehen, bedeutet
das noch nicht, dass Sie einfach den DSL-Vertrag kündigen können. Kann
Ihr DSL-Anbieter am neuen Wohnort auch einen DSL-Anschluss
bereitstellen, greift das Sonderkündigungsrecht nicht. Wollen Sie
trotzdem den DSL-Anbieter wechseln, müssen Sie sich an die
Kündigungsbedingungen aus dem DSL-Vertrag halten. Wichtig: Der
DSL-Anbieter muss am neuen Wohnort die gleiche Leistung anbieten, wenn
Sie vorher 50 MBit hatten und am neuen Wohnort nur 2 MBit kriegen,
können Sie kündigen.

DSL Sonderkündigungsrecht: Drei Monate Frist

Das Sonderkündigungsrecht bei Umzug können Sie in Anspruch nehmen, wenn
Ihr DSL-Anbieter am neuen Wohnort die bisherige Leistung nicht erbringen
kann. § 46 Abs. 8 TKG
legt fest, dass Sie dann mit einer dreimonatigen Frist zum Monatsende
den DSL-Vertrag kündigen können. Das Sonderkündigungsrecht kann übrigens nicht durch eine AGB-Regelung ausgeschlossen werden.

http://www.chip.de/news/DSL-Sonderkuendigungsrecht-Bei-Umzug-Vertrag-kuendigen_77280226.html

Dort ist vermerkt das beide seiten Fristlos kündigen können wenn man mit der Zahlung 3 Monate im Rückstand ist .

Dann kann der Zahlungsempfänger kündigen, aber nicht der Zahlungspflichtige.

Ihr hättet schriftlich und per Einschreiben kündigen und auf eine Kündigungsbestätigung bestehen sollen.

Jetzt kann nur begleichen der offenen Beträge oder ein Rechtsanwalt helfen.

hugin93 
Beitragsersteller
 13.01.2016, 11:43

Den Umzug habe ich ich nicht als Kündigungsgrund angegeben da wir aus den Vertrag sowieso raus wollten . 

In den AGB´s steht aber geschrieben. 

AGB  5. Vertrauensangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung 

5.6 Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für 1&1 insbesondere dann vor wenn der Kunde 

-bei Verträgen, in denen eine Mindestlaufzeit vereinbart ist oder die auf bestimmte Zeit geschlossen wurden mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von zwei monatlichen Grundentgelte in verzug ist. 

- bei Verträgen die auf unbestimmte Zeit geschlossen worden mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20 Kalendertage in verzug sind ... 

So steht es dort geschrieben .  

baindl  13.01.2016, 11:50
@hugin93

Dann lies den Text mal mit offenen Augen!

Ein wichtiger Grund liegt für 1&1 insbesondere dann vor wenn der Kunde 

Also für 1&1, nicht den Kunden.

hugin93 
Beitragsersteller
 13.01.2016, 12:04
@baindl

Aber steht ja geschrieben : Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigen Grund ... 

Und wenn ich als Kunde fristlos kündigen will muss ich einer dieser beiden Gründe erfüllen . 

So verstehe ich das jetzt . 

baindl  13.01.2016, 12:08
@hugin93

Willst Du kündigen, weil 1&1 mit der Rechnung im Verzug ist? Das ist ja wohl unmöglich, da 1&1 mit nichts in Verzug ist.

1&1 hätte Dir kündigen können, hat es aber nicht getan.

Das wäre ja eine billige Lösung um aus jedem Vertrag rauszukommen. Ich zahl einfach nicht mehr und bin dann draussen.

hugin93 
Beitragsersteller
 13.01.2016, 12:16
@baindl

Nein weil ich im Verzug bin . Aber steht ja geschrieben das beide Parteien das recht zur frislosen Kündigung haben . Die habe ich ja auch erst gelesen wo ich schon im verzug war . 

baindl  13.01.2016, 12:21
@hugin93

Willst Du es nicht begreifen oder kannst Du es nicht?

Wenn Du im Verzug bist ist es für Dich K E I N Kündigungsgrund sondern nur für 1&1!