Wie funktioniert Lohnsteuer als Freiberufler?
Hallo
vor ca. einem Monat hab ich zum ersten Mal angefangen zu Arbeiten (also etwas ernsteres als "auf die Hand" Jobs). Ich Arbeite dort Freiberuflich und muss dementsprechend am Anfang jeden Monats auf Basis eines Leistungsnachweises eine Rechnung an die Firma ausstellen. Ich habe nur leider überhaupt keine Ahnung von der ganzen Steuergeschichte, war nicht mal in der Lage mit google etwas hilfreiches zu finden also frag ich mal hier.
Die Firma selbst hat mir nur gesagt ich bräuchte dem Finanzamt ein Besuch abstatten, dort bekomm ich dann anscheinend meine Steuerklasse bescheinigt (obwohl die Cheffin schon am ersten Tag bei mir einfach 1 eingetragen hat.) Meine Steuer ID hab ich auf so einem Blatt gehabt, welches meine Eltern mir gegeben haben.
Nun steht auf der Rechnungsvorlage nach der ich mich richten muss "Mehrwertsteuer EUR 0,00" . Darf ich das mit dem jetzigen Stand einfach so hinschreiben? Meine Eltern meinen, ich muss 19% dahinschreiben, und von der Firma diese 19% auch bekommen. Ich bin mir jedoch ziemlich sicher, dass man mir bescheid gesagt hätte, wenn dem so wäre. Auch wäre die Rechnungsvorlage dann auch anders.
Kann mir jemand vielleicht sagen was ich nun tun muss? Ich hab vor am Dienstag zum Finanzamt zu gehen, weis aber wie gesagt nicht was es bringt, da meine Eltern sagte dies habe überhaupt garnichts mit der Lohnsteuer zu tun... Bin jetzt ziemlich verwirrt.
Hoffe jemand kann mir weiterhelfen, MfG Dayne
5 Antworten
Du mußt ein Gewerbe anmelden. Wenn du nur für eine Firma arbeitest, könnte es sich um eine Scheinselbständigkeit handeln. Das ist verboten. Erkundige dich lieber genauestens darüber. Du mußt dich auch selber krankenversichern. Bei Kleinunternehmern wird keine Mehrwertsteuer auf den Rechnungen aufgeführt. Du mußt beim Finanzamt einen Fragebogen über die steuerliche Erfassung deines Gewerbes ausfüllen. Lohnsteuer mußt du keine zahlen als Selbständiger, dafür aber Einkommensteuer. Die berechnet sich nach deinen Einkünften, am Jahresende mußt du eine Einkommensteuererlkärung abgeben und ist immer vierteljährlich als Vorrauszahlung fällig. Die Einkommensteuer ist sozusagen die Lohnsteuer der Selbständigen.
Ergoogle dir mal diesen Begriff "Scheinselbständigkeit". Vllt. verstehst du dann was damit gemeint ist. Ein Minijob wäre besser, denn da zahlt der AG die Sozialabgaben und du mußt dich um nichts kümmern.
Vielleicht solltest du wirklich lieber einen Steuerberater aufsuchen.
Wenn du selbstständig bist, gibts erstmal keine Lohnsteuer - normalerweise.
Rechnungen ohne MWSt. sind möglich, da mußt du aber drauf hinweisen, dass das dann über den Auftraggeber laufen muß, also er sie abführt.
"Die Umsatzsteuerschuld geht an Sie als Leistungsempfänger gemäß § 13b UStG über." So in etwa solltest du das dann drunterschreiben.
Oder ist du ein "Kleinunternehmen" nach § 19 (glaue ich). Da gibts dann auch noch paar Sachen mit der MWSt zu beachten.
Ok kommt der Sache schon näher. Ich habe nichts außer einer Vorlage der Rechnung erhalten, wie ich meine halt stellen soll. Da steht unten "Mehrwertsteuer kann nur in Rechnung gestellt werden, wenn Bescheinigung von Finanzamt vorliegt". Ist damit die "Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug" gemeint? Aber wie du schon sagst als Freiberufler gibts keine Lohnsteuer sondern nur Einkommenssteuer oder? Ich hab irgendwie das Gefühl, dass alles viel einfacher ist als ichs mir denke...
Richtig ist, dass du vom Finanzamt ne Steuernummer bekommst. Diese Nummer gibst du dann auf JEDER Rechnung an, normalerweise in der Fusszeile. Theoretisch kann dann jeder Auftraggeber nachfragen, ob du auch wirklich ne angemeldete Firma hat.
Als Freiberufler/Sebständiger hat man weder eine Steuerkarte, noch eine Steuerklasse und schon gar keine Lohnsteuer.
Selbständig:
Gewerbe anmelden, wenn es nciht freier Beruf ist, dann reicht die Meldung an das Finanzamt.
Erfassungsbogen für die Eröffnung eines Betriebes (Betriebseröffnungsbogen) ausfüllen.
Finanamt schickt dann die steuernummer. man kan Rechnungen schreiben.
Alle Belgesammeln. Das was betrieblcih veranlasst ist, kann man bei der Steurerklärung abziehen.
Den Gewinn dann in die Steuererklärung über nehmen.
Ob Umsatzsteuer 0,-, oder 19 %, dazu muß man mehr infos haben. Aber wenn der Auftraggeber/kunde, ein Unternehmer ist, spricht es dafür, dass der die Umsatzstuer als Vorsteuer abziehen kann, also mit 19 % umsatzsteuer arbeiten udn aufschlagen.
Von wfwbinder hat es hier ja schon eine schöne und korrekte Kurzantwort gegeben.
Lies doch mal http://klicktipps.de/gewerbe . Dann sind eine Menge Deiner jetzigen Fragen beantwortet, und Du hast ein paar (präzisere) neue Fragen.
Wenn du so schlecht informiert einen derartigen Job anfängst,dann wirst du vermutlich nicht lange Freude daran haben.
Such dir Hilfe bei einem Steuerberater.
Das Ganze sieht mir sehr nach einer Scheinselbstständigkeit aus.
Bist du hier um unnötige Kommentare abzugeben, oder um leuten weiterzuhelfen? Ich werde mit 18 Jahre bestimmt keine Hilfe von einem Steuerberater suchen, und was heißt hier bitte Scheinselbstständigkeit? Ich habe gerade erst meine Schule beendet und hab nun 1 Jahr bis zur Ausbildung Zeit etwas zu Arbeiten, auf welcher Grundlage stellst du diese Vermutung fest? Abgesehen davon hab ich nichts über den Job geschrieben, wie kannst du dann "derartigen Job" sagen? Zur Info, es ist ein Callcenter im Bereich Umfragen und Studien, ich arbeite dort, weil Minijobs es nicht tun. Kann mir kaum vorstellen das man dafür Steuerberater braucht.
So wie du deine Frage formuliert hast,muss man einfach zu dem Schluß kommen.
Abgesehen davon hab ich nichts über den Job geschrieben<
Wenn du das gemacht hättest,wäre eine bessere Einschätzung möglich gewesen.
Abgesehen davon helfe ich hier gerne,wie du anhand der "hilfreichsten Antworten" sehen kannst.
Tut mir leid hab etwas überreagiert, diese Antwort war jedenfalls keine davon.
Nun ich sag mal so. Ich suche nach Abschluss meiner Schule ein Praktikum, will nebenbei aber auch Geld verdienen. Schlage eine Zeitung auf, auf der Suche nach einer Aushilfe/Minijob sehe diese Stelle und rufe an, bekomme einen Schulungstermin und bin "eingestellt". Am Ende der Schulung wird mir gesagt ich bin Freiberuflich tätig und ich unterschreibe bestimmt 10 Mal einen Vertrag. Man sagt mir ich brauche eine Steuer ID und die Klasse, diese wird aber direkt mit den Worten "ach bist ja eh 1" eingetragen. Die SteuerID hab ich auf einem Blatt mit dem Betreff "Zuteilung der Identifikationsnummer nach §139b...". Ich habe nun 1 Monat da gearbeitet, die nächsten Tage bekomme ich einen Leistungsnachweis mit allen meinen Stunden, welche ich auf die Rechnung übertrage. Diese geb ich dann dem Arbeitgeber und mehr hatte ich eigentlich auch nicht vor. Soviel ich weis machts niemand dort anders. (Nebenbei bemerkt verdien dort unter 450€, es ist jedoch möglich mehr zu machen jenachdem eben wieviel man da ist) Nur hat mich eben dieses "Mehrwertsteuer: EUR 0,00" beunruhigt und deswegen bin ich jetzt hier. Irgendein Vorschlag was ich jetzt machen soll?
Hab mich kurz bei Wiki über Scheinselbstständigkeit informiert. Kann den Gedankengang jetzt auch nachvollziehen. Der Punkt ist aber, ich will doch garnicht als selbstständiger Unternehme auftreten. Ich meine auch wenn die Tätigkeiten dort eher denen von Arbeitnehmern ähneln, bin ich halt laut dem Gesetzkram ein Unternehmer welcher Aufträge einer Firma annimmt, wo genau ist dort das Problem? Oder wie löse ich das Problem? Im Endeffekt verdien ich nicht soviel, dass ich Steuern zahlen müsste, und wenn ich dann halt meine Steuererklärung am Ende abgebe, ists damit nicht getan? Auch wenn mir das mit 18 doch irgendwie lächerlich vorkommt.
Ok soweit so gut, ich verstehe aber diese ganze Scheinselbstständigkeits Geschichte nicht. Wieso bin ich den Scheinselbstständig wenn ich einfach nur für eine Firma arbeite? Man hat mich über garnichts aufgeklärt und es Arbeiten neben mir auch noch hunderte andere Leute da, auch als Freiberufler. Und ich kann mit ziemlicher Sicherheit sagen, dass nicht jeder dort ein Gewerbeschein beantragt hat. Heißt es automatisch jeder dieser Leute sind Scheinselbstständige?