wie funktioniert der Übergang von Hartz IV zu Wohngeld?
Meine Familie und ich sind "Aufstocker" - ich, Studentin, mein Mann,selbständig, und unsere drei Kinder. Wir bekommen nur noch etwa 180€/Monat vom JC. Jetzt habe ich erfahren, dass Wohngeld vorrangig gezahlt wird, demzufolge müßten wir ja sicher Wohngeld bekommen? Und könnten uns von den Schikanen und der bescheuerten Abrechnung und Vorausschau für Selbständige lösen? Wie beantrage ich aber wohngeld, wen ich noch Leistungen der ARGE beziehe? Die Leistung auf Verdacht kündigen, ist auch keine so gute Lösung, falls wir doch kein Wohngeld bekommen. Aber als Leistungsbezieher bekommt man kein wohngeld, da beisst sich die Katze in den Schwanz. Wer weiss eine Lösung für uns? Lieben Dank!
2 Antworten
Ich würde mir im Internet erst mal einen kostenlosen Rechner für das Wohngeld suchen,dazu gibst du einfach mal ein ,, Rechner Wohngeld und dazu den Namen deiner Stadt ",dann gibst du alle erforderlichen Angaben ein,dann wirst du sehen ob evtl.ein Anspruch entstehen könnte !
In der Regel ist es aber so,dass man,wenn ein ALG - 2 Anspruch von fast 200 € pro Monat besteht,keinen Anspruch mehr auf Wohngeld hat,denn dein evtl.Bafög - zählt beim Wohngeld zum Einkommen dazu.
Ein evtl.Anspruch auf Wohngeld würde z.B. im ALG - 1 Bezug in Betracht kommen,denn bei deiner ALG - 2 Aufstockung durch das Jobcenter würde fast das komplette ALG - 1 auf den Bedarf nach dem SGB - ll - angerechnet,weil es sich hier nicht um Erwerbseinkommen,sondern um eine Versicherung / Lohnersatzleistung handelt.
Ich kann da nur als Beispiel von meiner Stadt ausgehen,da würde ich z.B. mit 1000 € Brutto als Single bei Mietstufe 2 keinen Anspruch mehr auf Wohngeld haben,aber wohl einen auf eine ALG - 2 Aufstockung.
Also würde ich mir einen evtl.Anspruch erst mal berechnen lassen und sollte dann mehr als 180 € raus kommen,dann würde das Wohngeld vorrangig zu beantragen sein,aber dass weiß auch euer Jobcenter und wenn das so wäre hätte man euch schon darauf aufmerksam gemacht.
Sollte es dennoch einen Anspruch geben,dann würde ich das Wohngeld beantragen,bei der Antragstellung dann angeben das ihr eine Aufstockung bezieht und du dem Jobcenter eine Veränderungsmitteilung hast zukommen lassen,in der du angegeben hast ab wann du Wohngeld beantragt hast.
Diese Veränderungsmitteilung findest du im Internet zum ausdrucken,einfach eingeben ,, ALG - 2 Veränderungsmitteilung ",diese füllst du dann aus und gibst darin z.B. an das du Wohngeld zum 01.08.2016 beantragt hast.
Dann würde das Jobcenter nur noch in Form eines Vorschusses ( zinsloses Darlehen ) zahlen und beim Amt für Wohngeld einen Antrag auf Erstattung von Vorleistungen stellen,sie würden das dann untereinander verrechnen und wenn das abgeschlossen wäre,würdet ihr dann laufend Wohngeld bekommen.
Geht zu eurer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde und lasst eure Ansprüche kalkulieren. Ihr müsst allerdings sämtliche Einkommensnachweise sowie die aktuelle Miete (aufgegliedert nach Bruttokaltmiete und Heizung/Warmwasser) dabei haben, damit ein annähernd richtiges Ergebnis dabei herauskommt. Wenn dein Mann selbständig ist, brauchst du auf jeden Fall den EStBescheid des Vorjahres sowie eine aktuelle BWA.
Ergibt die Kalkulation, dass das Wohngeld höher als die aufstockende Leistung des Jobcenter wäre, verzichtet schriftlich auf die SGB II-Leistungen und stellt einen Wohngeldantrag. Beachtet dabei, dass Wohngeld erst ab Ersten des Monats der Antragstellung gezahlt wird.
Gegebenenfalls ließe sich das Problem auch über ein Erstattungsverfahren regeln, so dass es einen nahtlosen Übergang gibt. Dies besprecht dann bitte mit eurer Ansprechpartnerin des Jobcenters.