Wie früh muss mir der Arbeitgeber Bescheid geben, wenn sich mein Stundenplan für den nächsten Tag ändert?
Ich habe Morgen um 20 einen Tisch reserviert. Das habe ich heute Morgen gemacht. Mein Arbeitgeber schreibt mir nun um 16 Uhr, dass sich mein Stundenplan um eine Stunde nach Hinten verschiebt, also genau auf 8 Uhr ist mein Arbeitsende jetzt. Alle meine Freunde sind auch für 8 Uhr bereit und einer hat sogar extra ein Ticket gekauft. Den Tisch muss ich aber selber annehmen und nach 15 Min verfällt er und verschieben ist nicht, weil es immer gut besucht ist.
Ich habe das meinem Chef gesagt und er meinte, dass sowas schon vorkommen kann und ich doch sicherheitshalber lieber keine Termine auf 8 Uhr legen sollte. Das passt mir natürlich gar nicht.
Hat hier irgendjemand ein paar Gesetzestexte, die ich ihm vorlegen kann, die belegen, wann ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer spätestens Bescheid zusagen hat?
2 Antworten
Schau mal hier: https://www.deutsche-anwaltshotline.de/c/ratgeber/arbeitsrecht/arbeitszeitgesetz/dienstplan/kurzfristige-dienstplanaenderung
Danach müsste der AG eine viertägige Frist für die Änderung des Dienstplans und wohl auch für "spontane" Überstunden einhalten.
Danke sehr, dass ist wirklich sehr hilfreich^^
Welche Arbeitszeiten wurden denn im Arbeitsvertrag vereinbart?
Dass ich 9,5 Stunden Arbeite. Und ich bekomme immer eine Woche vorher den Plan. Ich weiß, dass sich sowas Enden kann, deswegen habe ich mit dem Reservieren gewartet. Aber er hat mir erst 18 Stunden vorher Bescheid gesagt. Das ist extrem Kurzfristig.