Wie erfasse ich als Kleinunternehmer Fahrten mit dem privaten PKW in der Einnamen-Überschuss-Rechnung (EÜR)?
Hallo, neben meiner Anstellung in einem Unternehmen bin ich seit kurzem Kleinunternehmer und würde gern wissen, wie ich die Fahrten zum Kunden (nicht zur tgl. Arbeit) und zurück (also zu Haus - Kunde - zu Haus) in die EÜR einbinde.
Ich nutze meinen privaten PKW.
Für die Fahrten zu meiner täglichen Arbeitsstelle verwende ich die sog. Kilometerpauschale, trage also in der Steuererklärung den (einfachen) Anfahrtsweg x 0,3 ein.
Und wie mache ich das bei der EÜR? Also ich fahre als Kleinunternehmer (nicht als Arbeitnehmer) z.B. von zu Haus 10km zum Kunden, führe meine Arbeiten durch und fahre anschließend wieder 10km nach Haus. Für die Arbeiten bekomme ich 50 Euro, welche ich als Einnahme in der EÜR verbuche. Kann ich den Fahrtweg von insg. 20 km dann auch x 0,3 nehmen und 6 Euro als Ausgabe in der EÜR verbuchen?
Vielen Dank an alle :-)
2 Antworten
pro betrieblich gefahrenem Kilometer 30 Cent. Sowohl für die Hin- wie für die Rückfahrt.
Du musst entweder Fahrtenbuch führen, oder zumindest eine Liste der betrieblichen Fahrten führen.
Stimmt, es muss nur in irgendeiner logischen Form erfasst und nachgewiesen werden.
Private PKW-Ausgaben kannst du leider nicht eintragen, soviel ich weiß. Kann ja keiner nachweißen ob du nicht aus Jux mit dem Auto herumfährst und dir später die Vorsteuer für die Ausgaben zurückholst. Nur bei LKW kannst du die Vorsteuer zurückfordern und bei bestimmten PKW. Fahrzeuge, die du eben im Rahmen deines Gewerbebetriebes benutzt. Frag lieber mal beim Finanzamt nach, bin mir nämlich nicht sicher.
@ibk123:
wo siehst Du hier private Pkw-Ausgaben?
und im Sachverhalt habe ich kein einziges Mal das Wort Vorsteuer oder Umsatzsteuer gelesen ....
und beim Finanzamt rückfragen?
Geile Idee .....
Das war aber nicht seine Frage. Es ging nur um die Kilometer für einen Kundenbesuch.
Danke für die Antwort :-)
Fahrtenbuch wäre mir zu großer Aufwand aber eine Liste hab ich ja geführt. Ließe sich ja im Zweifelsfall auch an den von mir erstellten Rechnungen belegen, also z.B. Rechnungstext: "Arbeit XY am 10.10.2015 vor Ort bei Firma ABC". Dann ist doch klar, dass ich an diesem Tag dort hin (und wieder zurück) gefahren bin. Oder?