Hallo, ist mein Firmenwagen mit Privatnutzungsrecht (Hauptberuf) für mein Nebengewerbe (Kleinunternehmen) bei der G+V für Kundenfahrten absetzbar?
Ich bin hauptberuflich als Speditionskaufmann angestellt und habe einen Firmenwagen (den ich auch voll versteuere, mir wird also vom Gehalt autom. etwas abgezogen, da ich das Auto privat nutzen darf). Jetzt habe ich ein Kleingewerbe angemeldet. Kann ich da bei meinen Ausgaben für das Kleingewerbe trotzdem das Auto für Fahrten zu meinen Kunden ansetzen? Wenn ja: Wie? Gefahrene Kilometer x wieviel Euro? Wäre nett, wenn jemand ne Antwort weiß :-)
4 Antworten
dazu wirst du zu 100% die Erlaubniss deines Arbeitgebers benötigen;
Ich habe ein Privatnutzungsrecht und versteuere das Auto neben der 1%-Regelung ebenfalls mit 0,03%. Zur not nehme ich dann halt das Auto meiner Frau. Für die Ausübung des Kleingewerbes liegt mir die Erlaubnis des Arbeitgebers vor.
Ganz einfach NEIN.
Welche Reglung der Privatnutzung hast du denn? Führst du ein Fahrtenbuch oder hast du die 1% Reglung?
bei letzterer bekommst du auf deinen Lohn jährlich 1% des Neupreises dieses fahrzeuges als Geldwerten Lohn aufgerechnet.
Bei der Fahrtenbuchreglung zahlst du den tatsächlichen Anteil der Privatnutzung des Fahrzeuges an deinen Arbeitgeber zurück.
Denn dein Hauptarbeitgeber hat schon sämtl. Kosten für dieses Fahrzeug in seinen Betriebsausgaben verbucht.
Du würdest ein fremdes Fahrzeug für deinen Nebenerwerb benutzen.
Das wären sogar Einnahmen für dich.
Ob dies dein Hauptarbeitgeber genehmigen wird bezweifle ich sehr stark.
Hallo, ich bekomme vom Gehalt automatisch die 1% vom Neuwagenlistenpreis abgezogen + 0,03% je km vom Neuwagenlistenpreis für Privatfahrten. Da es -wie mir erst jetzt bewusst wird- ein heikles Thema ist, nutze ich für mein Kleingewerbe ausschließlich das Auto meiner Frau. Hier kann ich 0,30 €/gef. km bei der G+V als Ausgaben ansetzen, oder?
Heikel, sehr heikel.
So einen hatten wir auch mal. Danach hatte er keinen Job und keinen Firmenwagen mehr.
Nicht umsonst heißt das Privatfahrten. Fahrten für ein Gewerbe sind nicht privat. Du begibst dich da sonst auf ein dünnes Eis. Aber gut schonmal, dass der Arbeitgeber Bescheid weiß.
Gut, dann werde ich das Privatauto meiner Frau nutzen. Die gefahrenen Kilometer kann man bei der G+V mit 0,30 €/gef. km ansetzen, oder?
Gute Frage, nächste Frage. Meines Erachtens nein, weil dir das Kfz. wohl nicht gehört, sondern deiner Frau, du aber das Gewerbe betreibst. Sie könnte evtl. eine Art Nutzungsentschädigung in gleicher Höhe "berechnen", aber auch das könnte schon wieder heikel werden. Auch aus versicherungstechnischer Sicht.
Hallo Akechta, vielen Dank für die Antwort. Ich denke, ich werde einen Steuerberater aufsuchen. :-)
Hallo Hr. Roth,
ohne dass ich hiereinen großen Aufsatz schreiben kannst Du dich auf dieAntwort von Griesuh verlassen. Er hat recht.
Sicher, dass er Privatnutzungsrecht hatte und das Auto neben der 1%-Regelung ebenfalls mit 0,03% versteuert hat? Zur not nehme ich dann halt das Auto meiner Frau. Für die Ausübung des Kleingewerbes liegt mir die Erlaubnis des Arbeitgebers vor.