Kann ein Verwandter Geschenktes zurückfordern?

5 Antworten

Gemäß § 530 BGB kann eine Schenkung widerrufen werden, wenn sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undanks schuldig macht. Der BGH fordert dafür eine sich subjektiv offenbarende „tadelnswerte, auf Undankbarkeit deutende Gesinnung“.

Schenkung rückgängig machen, Schenkungsvertrag widerrufen

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verreisterNutzer  05.09.2022, 13:29

Der grobe Undank trifft hier wohl eher nicht zu.

herja  05.09.2022, 14:00
@verreisterNutzer

Letztendlich kann das nur ein Richter entscheiden.

Nein, Geschenk ist Geschenk und kann nicht zurückgefordert werden.

Die Tante hätte die Überweisungen eben extra als Transferleistungen für Verhalten XY labeln müssen, wenn sie ihren Neffen damit kaufen wollte.

Wie es so schön heißt, geschenkt ist geschenkt. Wiederholen ist gestohlen.

Natürlich kann sie es versuchen. Entweder führt es zu garnichts (da es kein Rechtsmittel gibt), oder er wirft ihr alles vor die Füße, mitsamt einem Kommentar wie: "Da. Erstick daran!" Wenn er ganz fies ist, wechselt er vorher alles in rote Münzen und kippts vor ihre Haustür.

Nein. Geschenkt ist Geschenkt

Solange es mit keiner Bedingung damals verknüpft wurde ;)

Aber juristische kannst immer vorgehen, auch wenn nicht im Recht bist :D

Geschenke können nur bei "Groben Undanks" zurückgefordert werden, ansonsten nicht.