Kann ein Verwandter Geschenktes zurückfordern?
Konkreter Fall: Eine Tante ist auf ihren Neffen extrem wütend, weil er mit ihr nicht spricht und nun in seinem Leben mit ihr nichts zu tun haben will.
Einst, vor vierzehn Jahren, hat sie ihm 3000 € geschenkt.
Ca. ein Jahr lang überwies sie ihm monatlich auf sein Konto ca. 100 €.
Sonst, zum Geburtstag, an Weihnachten, schenkte sie ihm 50 €.
Und sonst hat sie ihm hier und da diesen oder anderen Gegenstand im Wert von bis zu 200 € geschenkt.
Beide arbeiten, wobei die Tante im Monat mehr verdient als der Neffe und zwei Eigentumswohnungen besitzt.
Im Übrigen bestand sie stets selbst inständig darauf, ihren Neffen zu beschenken.
Kann sie in ihrer nunmehrigen Rage und Feindseligkeit trotzdem gegen ihren Neffen juridisch vorgehen und das geschenkte Geld und die Gegenstände zurückfordern, nur weil er mit ihr nichts zu tun haben möchte und beide zerstritten sind?
5 Antworten
Gemäß § 530 BGB kann eine Schenkung widerrufen werden, wenn sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undanks schuldig macht. Der BGH fordert dafür eine sich subjektiv offenbarende „tadelnswerte, auf Undankbarkeit deutende Gesinnung“.
Schenkung rückgängig machen, Schenkungsvertrag widerrufenLetztendlich kann das nur ein Richter entscheiden.
Nein, Geschenk ist Geschenk und kann nicht zurückgefordert werden.
Die Tante hätte die Überweisungen eben extra als Transferleistungen für Verhalten XY labeln müssen, wenn sie ihren Neffen damit kaufen wollte.
Wie es so schön heißt, geschenkt ist geschenkt. Wiederholen ist gestohlen.
Natürlich kann sie es versuchen. Entweder führt es zu garnichts (da es kein Rechtsmittel gibt), oder er wirft ihr alles vor die Füße, mitsamt einem Kommentar wie: "Da. Erstick daran!" Wenn er ganz fies ist, wechselt er vorher alles in rote Münzen und kippts vor ihre Haustür.
Nein. Geschenkt ist Geschenkt
Solange es mit keiner Bedingung damals verknüpft wurde ;)
Aber juristische kannst immer vorgehen, auch wenn nicht im Recht bist :D
Geschenke können nur bei "Groben Undanks" zurückgefordert werden, ansonsten nicht.
Der grobe Undank trifft hier wohl eher nicht zu.