Wie erfahre ich meinen Kinderfreibetrag, meinen Jahresfreibetrag und meinen Monatsfreibetrag?

3 Antworten

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Zur (vereinfachten) Erklärung:

  • Beim Lohnsteuerabzug gibt es für Eltern eine Ermäßigung beim Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer.
  • Kosten, die man steuermindernd geltend machen kann - bspw. für Wege zwis. Wohnung und Arbeitsstätte (Pendlerpauschale), Unterhalt an Geschiedene, Pauschbetrag bei Behinderung usw. - dürfen nicht nur nach Ablauf des Jahres in der Einkommensteuererklärung sondern zusätzlich bereits während des laufenden Jahres als Freibetrag berücksichtigt werden. Dadurch wird quasi ein "zinsloses Darlehen" an den Staat/das Finanzamt vermieden.

Bei Interesse bekommst du hier den offiziellen "Kleinen Lohnsteuer-Ratgeber" der Finanzverwaltung mit vielen nützlichen Tips zum Thema

https://www.thueringen.de/th5/tfm/steuern/ratgeber/lohnsteuer/ 

Entweder Du hast ein Kind, oder nicht. Wenn nicht, ist keines bei der Lohnabrechnung zu berücksichtigen.

Einen Monats- oder Jahresfreibetrag hast Du nur, wenn Du einen beantragt hast.

Ich finde es merkwürdig  dass ein Unternehmen überhaupt danach fragt. Früher konnte man derartige Freibeträge der Lohnsteuerkarte entnehmen, heute kann der Arbeitgeber das über ELSTAM abfragen, und dafür benötigt er nur die Steueridentifikationsnummer des Arbeitnehmers.