Wie darf man eine private Veranstaltung bewerben?
Unsere Band plant Ende Mai einen kleinen Auftritt in unserem Jugendheim. Wir haben uns mit den Mitarbeitern im Rathaus beraten und sind zu dem Schluss gekommen, dass es wesentlich einfacher ist, das als Privatveranstaltung laufen zu lassen. Als öffentliche Veranstaltung dürften wir das Ganze zwar bewerben, bräuchten aber eine Ausschanklizens, am besten eine Vereinsmitgliedschaft mit großer Haftpflichtversicherung etc.
Also ist es für uns leichter, das ganze als Privatveranstaltung laufen zu lassen, so wie eben ein Polterabend oder eine Geburtstagsfeier auch. Wir wollten einfach allen, die wir kennen, davon erzählen, mit den Worten "bringt eure Freunde mit" und hoffen, dass genügend zusammen kommen :)
Jetzt wäre aber etwas, dass wir den Leuten in die Hand drücken können (kleine Flyer mit Datum und unserem Bandlogo) natürlich trotzdem ganz praktisch. Wenn ich das richtig verstanden hab, dürfen wir die Veranstaltung nicht ÖFFENTLICH bewerben. Wenn wir den Leuten aber Flyer in die Hand drücken, ist das ja nicht öffentlich...oder?
Könnt ihr mir weiterhelfen, auf was ich da genau achten muss, damit es am Ende keinen Ärger mit dem Rathaus gibt? Muss auf dem Flyer irgendetwas von "Einladung", "private Veranstaltung" oder ähnlichem stehen, damit das ganze als nicht öffentlich gilt? Bzw. wie viel Gestaltungsfreiheit haben wir, bis es in die Sparte "Öffentlich bewerben" rutscht?
Vielen Dank!
PS: Rechtsgrundlage Oberfranken, Bayern
2 Antworten
Also ist es für uns leichter, das ganze als Privatveranstaltung laufen zu lassen, so wie eben ein Polterabend oder eine Geburtstagsfeier auch. Wir wollten einfach allen, die wir kennen, davon erzählen, mit den Worten "bringt eure Freunde mit" und hoffen, dass genügend zusammen kommen :)
. o h n e rechtliche Begründung.
Wirbst Du um Teilnehmer, bietest z.B. Getränke zum Verkauf an, kann das keine private Veranstaltung sein.
Zu einer Geburtstagsfeier lädt man ein. Die "Bewirtung" ist, so meine Auffassung, kostenfrei für die Eingeladenen.
Gegenfrage:
Soll für diese Veranstaltung Speisen, bzw. Getränke verkauft werden?
Ist der Einlass kostenpflichtig?
Dann habt ihr gleich mehrere Probleme. (Veranstaltungshaftpflicht, Gema, Vorschriften des Gesundheitsamtes, usw.)
Wenn du die Kosten für Speisen und Getränke selbst übernimmst und auch der Einlass kostenlos ist, haftest du aber auch, wenn deinen Gästen etwas passiert oder an dem Jugendheim ein Schaden entsteht.
Wir wollten auf eine Art Spendenbasis spielen, sodass wir einfach ein Glas rum geben in das jeder was rein werfen kann.