Wie bekommt man das Auto zurück oder ist das für immer beschlagnahmt?

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn eine Sache mutmaßlich als Tatmittel benutzt wurde,  dann muß die Staatsanwaltschaft es frühestens nach Abschluss eines Gerichtsverfahrens und einem rechtskräftigen Freispruch herausgeben. Bis dahin obliegt es der Staatsanwaltschaft es überhaupt heraus zu geben. Da das Kfz lt. Deiner Schilderung wohl eindeutig mehrfach als Tatmittel benutzt wurde und der Umfang der Straftaten sich nicht auf ein geringfügiges Delikt reduziert sondern als fortwährend ausgeübte Straftat des Fahrens ohne fahrerlaubnis, würde ich an Eurer stelle nicht mit einer Herausgabe rechnen....   und schon garnicht vor Abschluss eines Gerichtsverfahrens. 

Krimineller Kollege ;) Falls das so stimmt kann dein "Kollege" froh sein, wenn er nicht Knast auf Bewährung bekommt.

Deine Sachverhaltsschilderung ist ziemlich dürftig. Die Aufbrecher haben das Geld und Dope drinnen gelassen und die Polizei hat es gefunden?! Der sagen könnte als Tatmitteln bewertet werden und würde somit als Einziehungsgegenstand im Gerichtsverfahren verwertet. Der Wagen sollte jedoch das kleinste Problem sein. Bei den Beweisen kann dein " Freund " schon mal einen Untermieter suchen!

Na wieso, der Halter bekommt sein Fahrzeug wieder, wenn das Verfahren abgeschlossen ist. Was soll die Polizei denn damit? Kann naturgemäß eine Weile dauern.

Du kannst als VN ein Kurzzeitkennzeichen beantragen. Neuerdings setzt das eine Bonitätsabfrage voraus. Aber wer so viel Bargeld mit sich rum schleppt, wird ja keine negativen Eintragungen haben.

verreisterNutzer  10.06.2016, 02:25

Das Kfz wurde mehrfach als Tatmittel benutzt und die Staatsanwaltschaft wird es höchstens nach einem Freispruch herausgeben oder wenn sie der Überzeugung ist, das der Täter ehrliche Reue zeigt.  Dabei spielt es übrigens keine Rolle ob der Täter auch der Eigentümer ist.

Wenn der Täter das Tatmittel vom Eigentümer geliehen bekommen hat gilt das gleiche als wenn das Tatmittel Eigentum des Täters ist.

Naja, die 15.000€ und 100Gramm gras sehen eher nach Handel mit BTM aus xD Und ne Anzeige wegen fahren ohne Fahrerlaubnis bekommt er auch. Den Wagen bekommt er am Ende wieder....aber er darf ihn nicht weg fahren. Und nich dazu kann er ihn auch verkaufen denn so schnell wird er damit nicht mehr fahren können.