Was passiert wenn ich mein Auto welches abgeschleppt wurde nicht Auslöse, da es keine 500,- Euro Wert ist wie das Abschleppen kostet?
Hallo, ich stehe gerade vor folgender Frage.
Mein alter Audi 80 ist abgeschleppt wurden und ich müsste knapp 500,- Euro bezahlen um diesen auszulösen.
Die Sache ist aber die, Der Wagen hat eh schon seit 2 Monaten keinen Tüv mehr und bekommt diesen auch nicht mehr, mein neues Auto ist auch schon hier, hatte es nur noch nicht geschaft den Wagen umzumelden. Dann würde der Audi 80 Verschrottet werden, da er nichts mehr wert ist in diesem Zustand.
Bin dann da gewesen wo das Auto hin geschleppt wurde und habe denen gesagt mein Portmonai liege im Fahrzeug das müsse ich raus holen und habe dann halt meine Sachen aus dem Wagen geholt und die Kennzeichen abgebaut und bin gegangen.
Die meinten dann das geht nicht ich müsse das bezahlen, habe dann gesagt aber da steht doch, wenn ich mein Auto wiederhaben will muss ich es auslösen, ich will es aber nicht wieder haben ergo könnt ihr es behalten, dann müsst ihr euch halt um die Entsorgung kümmern.
Da waren sie Stinkig und haben mich angepöbelt, aber ich bin gegangen.
Im großen und ganzen bin ich eigentlich ganz zufrieden damit, der Wagen ist auf recht einfache weise weg und ich muss ihn nicht extra entsorgen.
Daher meine Frage was passiert jetzt, weil ich will den Betrag nicht bezahlen, zumal ich den unverhälltnissmäßig finde für einfaches abschleppen, außerdem ist der Wagen das ja gar nicht wert.
mfg
9 Antworten
Die Rechnung zahlst Du in jedem Fall. Die gehen dabei bis zu einem gerichtlichen Mahnverfahren. Du zahlst also zusätzlich noch die ganzen Gebühren und Mahnkosten (und die zahlst Du wirklich, versprochen!), sondern auch noch die Standgebühr und die Entsorgung des Schrottfahrzeugs.
Im Ganzen wird das eine Rechnung, für die Du schon wieder ein gutes Auto kaufen könntest.
...ich kenne die Preise nicht, kann mir aber vorstellen, daß nach Abzug aller Kosten (Lohnkosten, Ankauf, Flüssigkeiten entsorgen etc.), nicht viel bleibt.
Das stimmt so gar nicht. Die aktuellen Schrottpreise sind im Keller, da China kaum noch Stahl nachfragt. Ein "paar Hunnies" für ein Schrottauto ist völliger Unsinn.
Naja die schreiben ja, das Wenn ich das Fahrzeug wieder haben will muss ich es auslösen, will ich ja nicht und dann steht da auch noch wenn ich es nicht auslöse wird es versteigert, können sie ja machen, will es ja eh net wieder haben.
Habe auch mal die Frima gegooglet die ist wohl schon sehr komisch und gibt sehr dubiose machenschaften von denen mit absolut überteuerten Preisen etc. Wie ich da vom hof gegangen bin kam mir das eh komisch vor ich musste ja richtig wegrennen weil 2 Muskelbepackte Kerle hinter mir her wollten um mich aufzuhalten, sowas ist doch kein Seriöses abschleppunternemen.
Naja, ich denke mal, daß du hier als letzter von Seriösität reden kannst.
Du stellst Dir das viel zu einfach vor.
1) Das Abschleppunternehmen ist kein Schrottplatz
2) Die Abschleppgebühren sind keine Entsorgungsgebühren sondern sind für das Abschleppen angefallen
Wenn Du Deine Karre dort nicht abholst, dann kommen zu den Abschleppgebühren und dem evtl. Bußgeld auch noch Verwahrungsgebühren dazu.
Das Abschleppunternehmen darf Dein Auto nämlich nicht einmal entsorgen. Es gehört dem Unternehmen ja nicht sondern Dir - auch wenn Du die Schilder abgebaut hast.
Solange Du Dein Auto dort also stehen lässt, wird die Sache nur immer teurer und teurer für Dich.
Und wenn der Versteigerungserlös die angefallenen Kosten nicht deckt, dann musst du diese natürlich zahlen! Im Zweifel geht das bis zur Zwangsvollstreckung
Naja und wenn ich jetzt erstmal warte, sollen sie den Wagen halt erstmal versteigern, ich hätte ihn ja eh verschrottet, bezahlen kann und will ich es jetzt eh nicht. Zumal ich die Firma mal gegooglet habe und die wohl mit recht dubiosen Machenschaften bekannt ist und wohl auch viel zu hohe Preise ansetzt.
Du willst und / oder kannst es nicht verstehen, das ist offensichtlich. Schade, dass ich bereits Energie auf Dich verschwendet habe...
Aber in dem Schreiben welches ich erhalten habe steht klipp und klar, WENN sie ihren PKW wiederhaben wollen, müssen sie ihn auslösen, ich will ihn aber nicht wieder haben.
Aber in dem Schreiben welches ich erhalten habe steht klipp und klar...
Wenn Du ihn nicht zurückhaben willst, mußt Du dennoch zahlen, denn in dem Schreiben steht nicht drin, daß Du nicht zahlen mußt, wenn Du den PKW nicht wiederhaben willst.
Nur für jeden Tag, den Du das Fahrzeug nicht abholst, mußt Du zusätzlich noch eine Aufbewahrungsgebühr bezahlen. Da kommen in vier Wochen schnell nochmal 300 Euro oben drauf.
Nach einer gewissen Zeit wird der Wagen letztendlich doch verschrottet. Wenn der Verwerter dafür etwas bezahlt, wird Dir das von der aufgelaufenen Schuld abgezogen. Kostet aber das Verschrotten auch noch Geld, wird die Rechnung höher und höher. Im für Dich ungünstigsten Fall kommt es abschließend zur Vollstreckung. Man könnte theoretisch also Dein neues Auto pfänden.
Denk da noch einmal drüber nach.
naja aber selbst wenn ich wollte, ich könnte das gar nicht bezahlen, da ich das Geld nicht über habe, außerdem habe mir gerade das Schreiben noch mal angeschaut, da steht klar und eutlich drinnen, dass wenn ich mein Fahrzeug wiederhaben will ich es auslösen muss und in dem Fall wenn ich dieses nicht innerhlab einer gewissen Frist mache mein Auto versteigert wird um die Kosten zu erhalten. Von daher sollen die das doch versteigern.
Das wird teuer für Dich, weit teurer als die 500,-.
Die werden Dich nicht nur ggf. für die 500,- Euro verklagen, sondern Dir auch noch die Verschrottung des Wagen in Rechnung stellen. Dazu für die Tage bis es erledigt ist, die Standgebühr.
Ich schätze mal die Sache wird Dich 1.000,- Euro, oder gar mehr kosten, wenn Du den Wagen nicht schnell abholst und die Rechnung zahlst.
Da hast du echt glück. Zahlen musst du erstmal nichts. Mach mit einem Kollegen aber einen Kaufvertrag für den Wagen über 1 € oder so. Den brauchst du für die abmeldung.Im endeffekt muss das Abschleppunternehmen das einklagen und somit erstmal anwaltskosten vorstrecken. Wenn du dann noch auf Hartz Iv machst, sehen die ihr Geld und ihre Anwaltskosten nie wieder. Deshalb waren die auch stinkig.
Das Abschleppunternehmen kann den offenen Betrag für das Abschleppen und eine Gebühr dafür, dass das Kfz bei denen rum steht, im Zweifel gerichtlich von dir einfordern!
Wenn er Pech hat, kommt auf ihn noch eine diplompsychologische Untersuchung zu, um festzustellen, ob er überhaupt reif genug ist, am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. Denn sooo naiv kann einer alleine gewiß nicht sein.😂😉
...ich war mal auf seinem Profil und hab mir seine Fragen angeguckt. Das spricht für sich selbst.
Bei den aktuellen Schrottpreisen zahlen nur ausgesprochene Dummköpfe für Entsorgung von Autos. Alle anderen bekommen noch ein paar Hunnis raus.