Wie bekommt man eine landwirtschaftliche Steuernummer?
Wollte mal fragen, ob mir hier jemand helfen kann. Mein Freund ist Pferdeausbilder und hat eine Steuernummer für Freiberufler. Er hat einen Stall gepachtet, in dem er die Pferde zur Ausbildung unterstellt bis sie "fertig" sind. Nun ist es aber so, dass er 10 Pferde als feste Einsteller im Stall hat und aus seinem Ausbildungsstall mehr ein Pensionsstall geworden ist. Jetzt möchte er gerne eine landwirtschaftliche Steuernummer, weil dadurch einiges deutliche günstiger wird. Welche Voraussetzungen muss man dafür haben. Beim FA bekomme ich leider keine genaue Antwort. Liegt im Ermessen des FA. Soll die Anlage L ausfüllen und eine Beschreibung seiner Tätigkeit schreiben warum er meint, eine landw. StNr. zu bekommen. Wir kommen übrigens aus Schleswig-Holstein, falls da noch wichtig ist.
4 Antworten
Wenn er einen landwirtschaftlichen Betrieb im Sinne der §§ 33, 34, 42 BewG betreibt, bekommt er eine landwirtschaftliche Steuernummer. Füllt Anlage L aus und ihr werdet sehen, ob dem so ist.
Zum landwirtschaftlichen Betrieb kommt man mit der Pferdehaltung nur, wenn man diesen Betrieb als landwirtschaftlichen Betrieb anmeldet und ansonsten die Vieheinheiten pro bewirtschaftetem Hektar Fläche insgesamt passen. Habe die konkrete Zahl jetzt nicht im Kopf. Die Zähler für die Vieheinheiten hängen auch von der Tierart und Alter evtl. auch Geschlecht ab! Falls die Grenze überschritten wird, ist nix mit Lawi! Ich glaube kaum, dass man lediglich mit Pferdeausbildung und gepachteter Einstellboxen in die Lawi kommt, denn es ist nicht so einfach. Ich habe vor 2 Jahren mal den Bewertungsfragebogen für die Bewertungsstelle des Finanzamtes einerseits und die Berufsgenossenschaft andererseits erstellt. Müßte ich morgen auf Arbeit mal nachsehen, dann könnte ich konkrete Werte mitteilen. Wichtig wäre, ob überhaupt landwirtschaftliche Flächen mit bewirtschaftet werden, denn ansonsten ist das Ganze gleich unsinnig zu prüfen!
Stimmt, habe ich ganz vergessen anzugeben. Wir haben natürlich Weiden gepachtet, die wir zum Teil als Weiden für die Pferde nutzen, aber auch zur Heu-/Heulagegewinnung bewirtschaften. D.h. selber düngen, schleppen, mähen etc. Ein Teil der Pferde, die bei uns stehen, werden gar nicht gearbeitet.
Außer Deinem FA kann Dir das keiner sagen, ist, wie Du schon gesagt hast - Ermessenssache.
Wenn das Ganze mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird und nicht mehr als Hobby, ist schon mal gut. Für Landwirtschaft ieS fehlen dann aber noch eben: die Bewirtschaftung, d.h. es kommt auf die Flächen an, darauf, ob er selber Futterbau betreibt, dann auf den Anteil des Gewinns am Gesamteinkommen, Fachkunde, etcetc
Mitunter (aber nicht immer) hat man Chance, wenn man sich ein paar Mutterkühe dazustellt - allerdings verdient man an denen dann so wenig, daß es im Verhältnis zur Arbeit (und erst recht zur möglichen Steuerersparnis) nicht lohnt.
Insgesamt ist die Idee, mit Pferdehaltung Steuern "sparen" zu wollen, meistens (zu recht!) nicht umsetzbar, und etliche FA zählen Pferde auch ohnehin nicht zur Landwirtschaft, denn das sind zumeist ja reine Luxus- und Hobbygeschäfte. Steuerliche Vorteile für Landwirte gibt es deswegen, weil Landwirte zur Grundversorgung der Bevölkerung beitragen. Pferdehalter nicht.
Die Frage ist, ob er die überhaupt bekommt, da er ja kein Land bewirtschaftet, sondern ur nutzt.
Das Land muss bewirtschaftet werden, sonst könnte ja jeder Autohändler eine Scheune mieten und sich als "Landwirt" verdingen.
Genau das ist ja meine Frage. Welche Voraussetzungen muss man haben?