Italienische Staatsbürgerschaft durch Familie?
Mein Opa lebt in Italien und hat die italienische Staatsbürgerschaft, meine Eltern und ich leben in Deutschland. Mein Vater kannte seinen Vater bis vor 2 Jahren überhaupt nicht und hat sein ganzes Leben lang hier gelebt, deshalb besitzt er keinen italienischen Pass. Ist es für mich möglich, durch meinen Opa und meiner restlichen dort lebenden Familie einen italienischen Pass zu beantragen, auch wenn mein Vater keine italienische Staatsbürgerschaft besitzt? Wenn nicht, wie ist es, wenn mein Vater eine beantragt und ich dann durch ihn ebenfalls eine?
4 Antworten
Bist du Volljährig? Wenn ja, dann geht das eventuell. Du wirst aber einen Nachweis Beibringen müssen. Aber nenn mal einen vernünftigen Grund das zu machen, gerade in der heutigen Zeit. Du kannst da hin wann du willst, du darfst da Wohnen und Arbeiten wo und was du willst. NUR weil der Rest der Familie Italienisch ist? Schwaches Argument. Du sagst ja selber, dass dein Opa nichts von deinem Vater wissen wollte, willst du dadurch deinem Vater weh tun?
Das ändert das Bild, jetzt verstehe ich dich auch.
Ja, ich bin 19. Wenn, dann würde ich die doppelte Staatsangehörigkeit haben wollen, sprich meine deutsche nicht aufgeben wollen.
Mein Vater hatte keinen Kontakt zu seinem Vater weil meine deutsche Oma den Kontakt verhindert hat und da mein Opa wie erwähnt in Italien lebt, war es für ihn schwer ihn dann "aufzuspüren". Das hat er letztendlich dann aber geschafft und ihn gleich darauf besucht, es ist also nicht so, als würde es diesbezüglich irgendwelche familiären Probleme geben, die 2 verstehen sich super. Danke für die schnelle Antwort!
Das italienische Staatsbürgerschaftsgesetz ist eines der großzügigsten der Welt. Z. B. ist auch der in Argentinien geborene Papst Franz italienischer Staatsbürger, weil seine Eltern es waren. Es dürfte daher nicht schwierig sein, die italienische Staatsbürgerschaft zu erhalten, die Frage ist nur Warum?
Falls Dein Vater rückwirkend die italienische SB bekäme, hättest Du sie - ebenso rückwirkend - automatisch auch. Ihr könnt das beim Amt für öffentliche Ordnung und/oder vermutlich auch beim italienischen Konsulat prüfen lassen, ob Dein Vater überhaupt Anspruch auf die italienische SB hat
Der italienische Staat ist vergleichsweise großzügig mit der Einbürgerung von Nachkommen italienischer Bürger. Wenn Du nachweisen kannst, dass der Vater Deines Vaters italienischer Staatsbürger war / ist, kannst Du beim italienischen Konsulat in Deutschland einen Einbürgerungsantrag stellen. Die mehrfache Staatsangehörigkeit ist weder für Deutschland noch Italien ein Problem, weil beide Länder in der EU sind.