Wie bei privaten Postzustellern beschweren wo meine Post seit 3 Jahren bleibt?
Seitdem die Behörden (Finanzamt, Zoll,... ) aufgrund von Sparmaßnahmen ihren Briefverkehr komplett über die privaten Postzusteller machen, bekomme ich keinerlei Post mehr (bzw selten) zugestellt. Meist merke ich dies, wenn mir mein Giro Konto gepfändet wird, aufgrund zB nicht gezahlter Einkommensteuer (+zusätzlich dicken Säumnisskosten die dann aufgebrummt werden) . Das ist mir nun drei mal in Folge passiert, da ich keinerlei Mitteilungen und Mahnungen hierrüber erhalten habe (wie soll ich wissen wann ich was zu zahlen habe wenn ich keine Nachricht bekomme? ). Dem Finanzamt habe ich das Problem bereits mitgeteilt, meine Adresse beim FA ist auch korrekt, die meinten ich soll mal den Zusteller fragen, - nicht ihr Problem. Den privaten Zusteller, der bei mir zustellt habe ich bereits gefragt wo meine Post bleibt und dass mir dadurch ständig weitere Mahnkosten entstehen. Antwort: "Ich nix verstehen Deutsch, ich bringe dir wenn brief dabei..."... jaja, seh ich... Zudem muss man hier erwähnen das es viele private Zustellunternehmen gibt die bei uns rumbringen.
Frage: Was kann ich tun um herauszufinden wo meine Post seit ca 3 Jahren bleibt und über wen es gesendet wird? Jemand eine Idee oder Tipps?
12 Antworten
Ich habe zwar wenig Ahnung von privaten Postzustellern, aber was die Probleme mit dem Finanzamt angeht kann ich u. U. helfen.
Das die Finanzbehörde davon ausgeht, dass es nicht "ihr Problem sei" wenn Sie keine Steuerbescheide bekommen ist nicht korrekt.
Ein Steuerbescheid ist ein so genannter "Verwaltungsakt". Die Abgabenordnung (AO) regelt u.a. die Bekanntgabe von solchen Verwaltungsakten.
In §122 Abs. 2 AO heißt es dort:
(2) Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der durch die Post übermittelt wird, gilt als bekannt gegeben
- 1.
- bei einer Übermittlung im Inland am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post,
- 2.
- bei einer Übermittlung im Ausland einen Monat nach der Aufgabe zur Post,
Im Klartext heißt das, regelmäßig geht die Finanzbehörde davon aus, dass am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post der Steuerbescheid (Verwaltungsakt) bei Ihnen eingegangen ist. Die Behörde (Finanzamt) hat im Zweifel aber nachzuweisen, dass dem auch wirklich so geschehen ist. Es ist also sehr wohl "ihr" Problem und nicht ihres.
Am einfachsten wäre es ja, sich beim Unternehmen zu beschweren, das die zustellung verantwortet.
Übrigens....auch ohne Post kann man die Einkommenssteuer zahlen. Und wenn das tatsächlich dreimal in Folge passiert....tja, das Problem dürfte wo ganz wo anders liegen.
Sorry, wenn du es nicht schaffst den Stempel auf den Briefen zu lesen oder mit den Zustellern zu reden....tja...wie gesagt, das Problem liegt wo ganz wo anders.
Zuerst einmal Erfahrungswerte:
Behörden haben die statistische Erfahrung, daß überwiegend immer nur solche Schreiben nicht beim Empfänger ankommen, wenn dieser eine Leistung erbringen soll oder anderweitig beschwert wird. Viele Firmen haben so wie die Behörden gleiche Erfahrungen.
Viele Verwaltungsrichter haben "das absolute Wissen" (woher auch immer), daß auch Einfachschreiben immer und ohne Ausnahme ankommen, wenn eine Behörde der Absender ist. Gleichzeitig haben einige auch noch das "absolute Wissen", daß ein von Privatpersonen an eine Behörde gerichtetes EInfachschreiben im Zweifelsfall mit "an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" nicht angekommen sind oder vermutend erst gar nicht abgeschickt wurde.
Dann noch ein paar Rechtsgrundlagen, die eigentlich Allgemeinwissen sein sollten:
Wer ein Schreiben versendet, das Rechtsfolgen nach sich zieht, muß im Zweifelsfall beweisen, daß dieses Schreiben wirklich dort angekommen ist, wo es hin sollte. Selbst Einschreibebriefe reichen manchmal nicht aus, weil der Einschreibebeleg nichts darüber aussagt, was sich in dem Briefumschlag befand.
Wenn eine Pfändung erfolgt, dann ist dem schon einiges vorausgegangen, u. a. auch, daß ein vollstreckbarer Titel vorliegt, und meistens auch noch, daß der Gerichtsvollzieher oder der Amtsvollstrecker tätig wurde.
Wenn ein Konto gepfändet wird, dann hat die Bank darüber Unterlagen, die man sich als Kopie geben lassen kann. Erfolgte eine Pfändung zu Unrecht (es existiert z. B. kein vollstreckbarer Titel), dann haftet die Bank für den Schaden.
Es ist auch möglich, sich direkt bei der Verwaltung der Zustellerfirma zu beschweren, aber auch das ist eigentlich Sache des Absenders und nicht die des Empfängers. Dennoch macht es auch für den Empfänger Sinn, weil es sich oftmals um Postsendungen verschiedener Absender handelt.
Klingt etwas unwahrscheinlich
Stimmt, macht natürlich Sinn so ein Frage zu stellen wo man sich beschweren kann und wo alle Briefe bleiben, wenn ich doch alle Briefe bei mir habe.
übrigens: vor vielen, vielen Jahren hat ein Herr Reis ein Gerät erfunden, was landläufig als Telefon bezeichnet wird. Solch ein Gerät hat z.B. auch das Finanzamt. Leider habe ich keine Bedienungsanleitung zur Hand.
Ich würde wetten, dass du sofort reagieren würdest, wenn dir das Finanzamt mitteilt, dass du 6000,00 € Rückzahlung bekommst.
Ja dann sag mir mal wie ich es nun rausbekomme welches Unternehmen dafür verantwortlich ist? Diese Kleinigkeiten hast du in deiner Antwort vergessen. Und zur zweiten Frage: Wie soll man ohne Ekst Bescheid wissen was man zu zahlen hat, wird das mittlerweile in der Tageschau gesagt? - Mr möchtegern Superschlau.